Dr. Sonja Weber-Menges (kommissarisch)
Tel.: +49 (0) 271 740 -4233
E-Mail: behindertenberatung[at]
uni-siegen.de
Raum: AR-D 4105
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen
Impressum
Behinderte oder chronisch kranke Studierende
Bewerbung, Zulassung zum Studium, Einschreibung
Für einige Fächer und Studiengänge gibt es an der Universität Siegen ein örtliches Auswahlverfahren, da das Angebot an Studienplätzen geringer ist als die Zahl der Studieninteressenten. Behinderte oder chronisch Kranke haben die Möglichkeit, über einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit ihre Aussichten auf einen Studienplatz zu erhöhen. Zur Antragsstellung benötigen Sie neben dem formlosen Antrag entsprechende medizinische und schulische Gutachten. Da die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen in der Regel einige Vorbereitungszeit benötigt, ist es empfehlenswert, frühzeitig die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Die Aussichten auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Fach oder Studiengang lassen sich so verbessern, die Garantie einer Zulassung kann es nicht geben.
In den Wohnheimen des Studentenwerks gibt es einige Zimmer, die speziell für Rollstuhlfahrer ausgestattet sind. Eine frühzeitige Reservierung ist unbedingt erforderlich.
Studienförderung kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden. Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird empfohlen, rechtzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter über eine Verlängerung der Studienförderung zu sprechen.
Hinweise zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Rechtliche Grundlagen
Die Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Universität Siegen regeln für verschiedene Bedarfsgruppen Studierender den durch ihre spezifische Situation bedingten Nachteilsausgleich im Studien- und Prüfungsverlauf. Dieser zielt auf die Gleichstellung aller Studierenden ab und soll neben der Gewährleistung der tatsächlichen Gleichstellung im Studienalltag auch einer Verlängerung der Studienzeit der Bedarfsgruppen entgegenwirken. Für die Gruppe der Studierenden mit Behinderung oder mit chronischer Erkrankung sind unterschiedliche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich vorgesehen:
Personenkreis und notwendige Bescheinigungen
Studierende, die einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen beantragen wollen, müssen einen Antrag auf NA beim zuständigen Prüfungsamt stellen und entsprechende Nachweise beifügen. Dazu gehört vor allem ein entsprechendes (fach-)ärztliches Gutachten, ggf. der Schwerbehindertenausweis, sowie eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten.
Art und Umfang des Ausgleichs
Nachteilsausgleich kann nur individuell beantragt, begründet und bewilligt werden. Das bedeutet, dass der / die Betroffene körperliche und gesundheitliche Einschränkungen dokumentiert und beim Prüfungsamt einen Nachteilsausgleich beantragt. Dazu ist die Vorlage einer (fach-)ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
In Absprache mit der Schwerbehindertenvertretung beantragt der / die Betroffene beim zuständigen Prüfungsamt eine angemessene Modifizierung der Prüfungsleistungen. Die Änderung der Prüfungsleistung trägt den individuellen Einschränkungen des Antragstellers gezielt Rechnung, d.h. Maßgaben zum Nachteilsausgleich müssen in deutlichem Zusammenhang zu den Einschränkungen des Antragstellers stehen. Nachteilsausgleich kann daher nur individuell und bezogen auf konkrete gesundheitliche Probleme gewährt werden. Mögliche Formen des Nachteilsausgleiches wären etwa:
- Zeitzugabe bei Klausuren
- Umwandlung von Klausuren in mündliche Prüfungen (oder umgekehrt)
- Unterbrechung von Prüfungen durch Erholungspausen
- Splitten von Prüfungsleistungen in Teilleistungen
- Eigener Bearbeitungsraum mit ggf. bedarfsgerechter Ausstattung
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss rechtzeitig beim zuständigen Prüfungsamt eingehen, er sollte also am besten in den ersten Wochen des Semesters vorbereitet und mit der Schwerbehindertenvertretung abgestimmt werden.
Kontakt
Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit den Regelungen zum Nachteilsausgleich wenden Sie sich bitte an den Schwerbehindertenbeauftragte der Uni Siegen:
Maria Hauf
Tel.: 0271 740 3116
behindertenberatung@uni-siegen.de
Unterstützung im Studium
Um längere Fußwege zu vermeiden, können Studierende mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen einen Schwerbehindertenparkplatz auf dem Universitätsgelände zugewiesen bekommen. Der Antrag kann beim Beauftragten für Behindertenfragen gestellt werden.
Für Blinde und Sehgeschädigte steht in der Universitätsbibliothek ein Lesegerät mit DIN A 3 Scanner, Sprachausgabe und Brailledrucker bereit. Eine Einweisung durch das Bibliothekspersonal ist erforderlich.
Die Universität strebt eine umfassende Barrierefreiheit aller Hochschulgebäude an. Vor allem bei den älteren Gebäuden besteht jedoch noch erheblicher Handlungsbedarf. Sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Studierende sollten sich frühzeitig mit den Wegen und den räumlichen Gegebenheiten vertraut machen und etwaige Probleme dem Beauftragten für Behindertenfragen mitteilen, damit dieser sich um Abhilfe bemühen kann.
Hör- oder sehgeschädigten Studierenden wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den Dozenten in ihren Lehrveranstaltungen in Verbindung zu setzen und um Skripte, Protokolle oder sonstige Unterlagen zu den Vorlesungen oder Seminaren zu bitten.
Unterstützung für Schwerbehinderte in der Mensa
Neuer Service für Schwerbehinderte: Nach Rücksprache mit dem Arbeitskreis Barrierefreie Universität Siegen bietet das Studentenwerk Siegen Unterstützung für Blinde, Sehbehinderte oder Rollstuhlfahrer beim Essen in der Mensa an.
Interessierte können sich unter der Telefonnummer 0271 / 740-3129 melden, um eine Assistenz beim Essen in der Mensa zu erhalten. Sie werden dann im Vorraum der Mensa erwartet, ein Mitarbeiter geht mit in die Mensa hinein, erläutert die Menü-Angebote und hilft beim Abholen des Essens sowie bei der Rückgabe des Geschirrs.
Zusätzliche Unterstützung für Blinde und Sehbehinderte an der Universität Siegen
Seit dem Winter Semester 2013 bietet die Universität Siegen für blinde und sehgeschädigte Studierende eine zusätzliche Unterstützung an. Bücher, Skripte und Seminartexte werden von einer studentischen Hilfskraft so aufbereitet, dass sie problemlos mit Hilfe eines Lesegerätes genutzt werden können. Vor allem Kopien sind oft von sehr schlechter Qualität und besonders Bücher mit größerer Seitenzahl lassen sich häufig nur schwer mit Hilfe eines Scanners einlesen.
Ein Lesegerät für Blinde und Sehgeschädigte steht in der Uni Bibliothek allen betroffenen Nutzern zur Verfügung. Das Einscannen der Texte ist jedoch manchmal sehr schwierig, zumal wenn die Qualität von Kopien nicht die beste ist. Das Lesegerät in der UB bietet außerdem noch eine Sprachausgabe und eine Braillezeile. Mit diesem Service leistet die Universität Siegen eine wichtige Hilfe im Studium für blinde und sehgeschädigte Studierende.
Prüfungsmodalitäten
Bei Prüfungen haben Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen einen Anspruch auf „Nachteilsausgleich“, d.h. es geht nicht um irgendwelche Erleichterungen bei Klausuren, Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen, sondern es sollen gezielt Benachteiligungen abgebaut werden. Dies kann in Form von Zeitzugaben geschehen oder durch Änderung der Prüfungsform oder durch Nutzung von Hilfsmitteln. Da eine generelle und verbindliche Regelung von Prüfungsmodalitäten für Behinderte und Kranke kaum möglich ist, kann es beim Nachteilsausgleich nur um eine gezielte kompensatorische Maßnahme gehen über die im Einzelfall entschieden wird. Betroffene sollten sich daher immer rechtzeitig mit den jeweiligen Prüfern in Verbindung setzen, die vorhandenen Schwierigkeiten besprechen und die gewünschten Konditionen mit ihnen abklären. Beratung und Unterstützung finden Sie bei Bedarf beim Behindertenbeauftragten.