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Definitionen

Steuerrelevanz

von steuerrelevantem Bereich spricht man in den Fällen, wenn Tatbestände nicht dem hoheitlichen Bereich oder der Vermögensverwaltung zugerechnet werden können. Sie treten also potentiell in den Einflussbereich des Steuerrechts.

Steuerbarkeit

von steuerbarem Bereich spricht man dann, wenn ein steuerrelevanter Tatbestand nicht unter die fiskalischen Aufgriffsgrenzen der Finanzverwaltung fällt. Ob es tatsächlich zur konkreten Steuerpflicht kommt, ist an dieser Stelle noch offen.

Steuerpflicht

von steuerpflichtigem Bereich spricht man letztendlich, wenn für den steuerbaren Tatbestand keine gesetzlich normierte Steuerbefreiung einschlägig ist. An dieser Stelle wird die konkrete Steuerpflicht ausgelöst.

Lieferung

unter Lieferung im steuerrechtlichen Sinne versteht man die Beförderung / Versendung von körperlich greifbaren Gegenständen von einer Partei an eine andere Partei mit dem Zweck, dass der empfangenden Partei die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft wird.

Sonstige Leistung

unter sonstiger Leistung im Steuerrecht versteht man alle Leistungen, die keine Lieferungen sind. Diese sind i.d.R. immateriell und können auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.

 
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