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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, der jeder stehende Gewerbebetrieb i.S.d. Gewerbesteuerrechts unterliegt, soweit dieser im Inland betrieben wird. Sie ist auch eine Gemeindesteuer und durch die Gewerbesteuerumlage sind der Bund und die Länder an dem Steueraufkommen beteiligt. Da ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer der Ertrag besteuert wird, gehört sie zur Gruppe der Ertragsteuern. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt entscheidend vom örtlichen Hebesatz der Stadt/Gemeinde ab, welche die Steuer auch einfordert.

Das Steuersubjekt der Gewerbesteuer ist bei den Hochschulen jeder einzelne BgA, der eine Gewinnerzielungsabsicht (Absicht, eine Mehrung des Betriebsvermögens zu erzielen) hat. Die Besteuerungsgrundlagen sind der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital. Der Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes (s.a. Körperschaftsteuer – Gewinnermittlung) ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der um bestimmte Hinzurechnungen erhöht und um bestimmte Kürzungen vermindert werden kann.

Nach herrschender Meinung war -zumindest bisher- bei den Hochschulen eine Gewinnerzielungsabsicht aufgrund des Kostendeckungsprinzipes im öffentlichen Dienst wenigstens grundsätzlich nicht erkennbar.

Anmerkung:
Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 hat die Auftragsforschung der Hochschulen eine pauschale gewerbesteuerrechtliche Befreiung mittels § 3 Nr. 30 GewStG erfahren.

 
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