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ZUSAMMENARBEIT/AUFGABENVERTEILUNG ZWISCHEN DEN WISSENSCHAFTLICHEN EINRICHTUNGEN UND DER VERWALTUNG IM BEREICH DER WIRTSCHAFTLICHEN PROJEKTE

Phase 5. Projektabschluss

Verantwortungsbereich wissenschaftliche Einrichtungen:

  • Erstellung des Schlussberichts, Abgabe des Schlussberichts gegenüber dem Mittelgeber, Dokumentation des Zeitpunkts der Abgabe des Schlussberichts
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Schlussrechnung
  • Prüfung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dass alle projektspezifischen Buchungen erfolgt sind, ggf. Durchführung von Korrekturbuchungen
  • Aufbewahrung der mit dem Projekt zusammenhängenden Unterlagen in einer projektbezogenen Akte, bis die Verwaltung mitteilt, dass diese vernichtet werden können (Grund: Aufbewahrungsfristen, Bereithaltung der Daten für Prüfungen) gemäß den entsprechenden Vorschriften, Mindestaufbewahrungsfrist: 10 Jahre nach Projektabschluss

Verantwortungsbereich Verwaltung:

  • Erstellung der Schlussrechnung, Verrechnung der Schlussrechnung mit den erhaltenen Anzahlungen (Debitorenbuchhaltung und Team wirtschaftliche Projekte)
  • Endabrechnung des Projekts, Ermittlung des nach Abzug der anfallenden Steuern verbliebenen Rests/Gewinns, Umbuchung des Gewinns auf das Restmittelprojekt
  • Kennzeichnung der Stammdaten im Buchungssystem, dass das Projekt abgeschlossen ist
  • Aufbewahrung der mit dem Projekt zusammenhängenden Unterlagen der

 
 
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