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ZUSAMMENARBEIT/AUFGABENVERTEILUNG ZWISCHEN DEN WISSENSCHAFTLICHEN EINRICHTUNGEN UND DER VERWALTUNG IM BEREICH DER WIRTSCHAFTLICHEN PROJEKTE
Phase 5. Projektabschluss
Verantwortungsbereich wissenschaftliche Einrichtungen:
- Erstellung des Schlussberichts, Abgabe des Schlussberichts gegenüber dem Mittelgeber, Dokumentation des Zeitpunkts der Abgabe des Schlussberichts
- Mitwirkung bei der Erstellung der Schlussrechnung
- Prüfung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dass alle projektspezifischen Buchungen erfolgt sind, ggf. Durchführung von Korrekturbuchungen
- Aufbewahrung der mit dem Projekt zusammenhängenden Unterlagen in einer projektbezogenen Akte, bis die Verwaltung mitteilt, dass diese vernichtet werden können (Grund: Aufbewahrungsfristen, Bereithaltung der Daten für Prüfungen) gemäß den entsprechenden Vorschriften, Mindestaufbewahrungsfrist: 10 Jahre nach Projektabschluss
Verantwortungsbereich Verwaltung:
- Erstellung der Schlussrechnung, Verrechnung der Schlussrechnung mit den erhaltenen Anzahlungen (Debitorenbuchhaltung und Team wirtschaftliche Projekte)
- Endabrechnung des Projekts, Ermittlung des nach Abzug der anfallenden Steuern verbliebenen Rests/Gewinns, Umbuchung des Gewinns auf das Restmittelprojekt
- Kennzeichnung der Stammdaten im Buchungssystem, dass das Projekt abgeschlossen ist
- Aufbewahrung der mit dem Projekt zusammenhängenden Unterlagen der