Kapazitätsanalysen und -planung
Im Rahmen der Kapazitätsrechnung wird das Lehrangebot, die Lehrnachfrage sowie die Curricularwerte berücksichtigt.
Anhand dieser Parameter werden die Auslastung sowie die Zulassungszahlen ermittelt.
Die Zulassungsbeschränkungen sowie die -zahlen werden auf Vorschlag des Rektorats beim Ministerium für Kultur und
Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) beantragt.
Aufgaben
- Beantragung von Zulassungsbeschränkungen
- Berechnung der Zulassungszahlen
- Berechnung der universitären Auslastung
- Aufstellung der Lehrverflechtungsmatrix/Dienstleistungskoeffizient
- Berechnung von Vollzeitstudierendenäquivalente
- spezielle Kapazitätsanalysen (bspw. im Rahmen von Akkreditierungsverfahren)
- An- und Abmeldung von Studiengängen
Rechtliche Grundlage
- Kapazitätsverordnung (KapVO)
- Lehrverpflichtungsverordnung (LVV)
- Erläuterungen zur Kapazitätsrechnung