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Katalog plus

 

Prof. Dr. Florian Heesch

Prodekan für Internationales, Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

Universität Siegen
Wilhelm-von-Humboldt-Platz 15
57076 Siegen

Raum: WHP-B 102
Telefon: +49 271 740-4465
E-Mail: prodekan.internationales@bak.uni-siegen.de


Dr. Josephine Krüger

Koordinatorin der Promotionen der Fakultät II der Universität Siegen

Universität Siegen
Wilhelm-von-Humboldt-Platz 15
57068 Siegen

Raum: WHP-B 102
Telefon: +49 271 740-2606
E-Mail:
josephine.krueger@uni-siegen.de

 


 

 

Bewerbung Abschlussförderung

Die Fakultät Bildung · Architektur · Künste der Universität Siegen vergibt ab 01.04.2021 vorerst letztmalig Abschluss-Stipendien für jeweils ein Jahr (mit monatlich 1.500 €, steuerfrei).

Eine Option ist, das Stipendium in Teilzeit zu beziehen. Hierbei beträgt die Höhe des Stipendiums 750 € monatlich und kann dafür 24 Monate in Anspruch genommen werden. Die Teilzeitoption wird bei außeruniversitärer Beschäftigung gewährt (z. B. Lehrkraft an Schulen), wobei der Beschäftigungsumfang 50% nicht überschreiten darf.

Im Hintergrund wirkt das Forschungsleitziel der Fakultät II: „Gemeinschaft gestalten“. Gewünscht werden Themen, die explizit an Schnittstellen zwischen den einzelnen Bereichen der Fakultät angesiedelt sind, nämlich Architektur, Bildungswissenschaft, Förderpädagogik, Kunst, Musik, Psychologie, Sozialpädagogik, und die beispielsweise einen erweiterten und multiperspektivischen Blick auf Inklusion richten oder Themen aus dem Bereich der Kulturellen Bildung oder der sozialräumlichen Teilhabestrategien behandeln u.v.a.m.

Interessierte können sich beim Prodekan für Internationales, Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs oder der Promotionskoordination und in den aktuellen Richtlinen für Stipendien der Fakultät II über Details informieren.

Informationen zum aktuellen Ausscheibungsverfahren finden sie auf der Seite "Aktuelles" der Fakultät II.

 
Wer kann sich bewerben?

  1. Vorzugsweise Promovierende und Postdocs, die sich in der Endphase ihrer Forschungsarbeit befinden und bereits das grundständige Stipendium beziehen
  2. Ferner Promovierende und Postdocs, die sich in der Endphase ihrer Forschungsarbeit befinden und das grundständige Stipendium nicht beziehen, aber bisher als Promovierende an der Fakultät II eingeschrieben sind bzw. an einer Postdoc-Qualifikation an der Fakultät II arbeiten.

Antragstellung

Die Antragstellung ist auf der Basis einer entsprechenden Ausschreibung immer jeweils zum 1. April bzw. 1. Oktober eines Jahres möglich.


Zur Bewerbung müssen die folgenden Dokumente als ein zusammengefasstes elektronisches Dokument (PDF) eingereicht werden:

Für Promovierende und Post-Docs, die bereits das Stipendium der Fakultät II beziehen, gilt für die Antragstellung Folgendes:

Anträge zur Abschlussfinanzierung sind als formloses Schreiben, in dem die Gründe für die Notwendigkeit der Verlängerung dargelegt werden, an den Vergabeausschuss zu richten. Mögliche Gründe sind u. a. Ereignisse, die die Zeitplanung nachhaltig gestört haben und zu Beginn der Promotion nicht vorhersehbar waren. Des Weiteren können auch zwischenzeitlich eingetroffene Härtefallsituationen zur Gewährung des Abschlussstipendiums führen. Der Antrag muss außerdem einen Zeitplan enthalten, der schlüssig und nachvollziehbar zeigen soll, wie das Promotions-oder Qualifikationsprojekt in dem Zeitrahmen von 12 Monaten (bzw. 24 Monaten im Fall der Teilzeitförderung) fertiggestellt wird.

Promovierende und Post-Docs der Fakultät II, die das Stipendium bisher nicht beziehen, reichen die folgenden Unterlagen ein:

  1. Anschreiben der Bewerberin oder des Bewerbers mit Motivation zur Bewerbung
  2. Beschreibung des Vorhabens inklusive eines Zeitplanes (maximal zehnseitiges Exposé) in Bezug auf eine thematische Schnittstelle zwischen Bereichen der Fakultät II
  3. Tabellarischer Lebenslauf der Bewerberin oder des Bewerbers, ggf. mit Liste der Publikationen und Vorträge
  4. Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers über die Bewerberin bzw. den Bewerber und über das Vorhaben
  5. Kopie des (Master-, Examens-, Diplom-) Abschlusszeugnisses (falls noch kein Zeugnis vorliegt, muss ein Notenspiegel/eine Leistungsübersicht beigelegt werden). Im Fall eines Postdoc-Stipendiums muss darüber hinaus die Promotionsurkunde beigelegt werden
  6. Angaben zu Einkommensverhältnissen (für Berücksichtigung einer Familienkomponente gemäß § 2 Abs. 2 sind minderjährige Kinder durch eine Kopie der Geburtsurkunde nachzuweisen).
  7. Verpflichtungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers,
    • vor Bezug des Stipendiums beim zuständigen Promotionsausschuss die Zulassung zur Promotion zu beantragen
    • sich bei Bezug des Promotionsstipendiums als Promotionsstudentin bzw. -student einzuschreiben
    • in den geförderten Semestern (Stichtage 31.03. und 30.09.) einen von der Betreuerin oder dem Betreuer gegengezeichneten Bericht über den Fortschritt der Arbeit einzureichen
    • an den studienunterstützenden Veranstaltungen der Fakultät II aktiv teilzunehmen
    • für den Stipendienbezug relevante Änderungen der persönlichen Verhältnisse unverzüglich schriftlich anzuzeigen, insbesondere den Erhalt anderweitiger Förderung, die Beendigung des Studiums oder den Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule
    • von der Habilitationsstipendiatin oder dem Habilitationsstipendiaten erwartet die Vergabekommission – über die eigene Forschungstätigkeit hinaus – eine Mittlerfunktion zwischen den PromotionsstipendiatInnen, deren akademischen BetreuerInnen, dem Dekanat und dem „House of Young Talents“ auszufüllen
  8. Verpflichtungserklärung der Betreuerin oder des Betreuers,
    • in jedem Förderjahr eine Veranstaltung für die Stipendiatinnen und Stipendiaten zu einem interdisziplinär oder überfachlich für die wissenschaftliche Karriereentwicklung relevanten Thema eigener Wahl abzuhalten
    • die Betreuung auch bei Auslaufen der Förderung bis zum Abschluss der Promotion fortzusetzen, sofern keine zwingenden Gründe dagegen sprechen
Der Antrag muss zudem einen Zeitplan enthalten, der schlüssig und nachvollziehbar zeigen soll, wie das Promotions- oder Qualifikationsprojekt in einem Zeitrahmen von 12 Monaten fertiggestellt wird.

 
Die Anträge sind bis zum 31.01.2021 an den Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs zu richten. Die Verantwortung für die vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber. Verspätet oder unvollständig eingegangene Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt. Es gilt der Eingang des PDF-Exposés per E-Mail. 
 
 
Das Stipendien-Programm der Fakultät II wird ab dem WS 2021/22 zunächst auf unbestimmt Zeit ausgesetzt. Wir informieren an dieser Stelle, falls neue Stipendien vergeben werden.
 
 
 

Weitere Förderprogramme / Stipendien

  • House of Young Talents
    Das House of Young Talents (HYT) ist als Graduiertenzentrum der Universität Siegen zentrale Anlaufstelle für Graduierte aller Qualifizierungsstufen und Fakultäten. Es unterstützt den wissenschaftlichen Nachwuchs individuell, stärkt die jeweiligen Forschungsaktivitäten und begleitet die Graduierten auf ihren Karrierewegen innerhalb der Wissenschaft oder in die außeruniversitäre Karriere. Das HYT bietet jedes Semester ein fächerübergreifendes Weiterbildungsprogramm an und berät gerne bei allen Fragen rund um die wissenschaftliche Karriere.
  • FraMes - Frauenspezifisches Mentoring Siegen
  • myStipendium.de
  • Abschlussförderungen
  • Idealo-Stipendium
  • Promotionsfinanzierung
 
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Telefon: +49 271 740-4465
E-Mail: prodekan.internationales@bak.uni-siegen.de


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josephine.krueger@uni-siegen.de