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Wanderausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“

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Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend präsentiert im Rahmen einer Wanderausstellung die vier „Mütter des Grundgesetzes“, die sich für die verfassungsrechtliche Verankerung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen eingesetzt haben:

Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Die vier „Mütter des Grundgesetzes“ erlangten als einzige weibliche Mitglieder des Parlamentarischen Rates durch ihre Taten und Rollen bei der Erstellung unseres Grundgesetzes Bedeutung. So wird Frieda Nadig (SPD) als die „Umsetzerin verstanden. Sie wurde durch ihre unermüdliche Arbeit für eine konsequente Umsetzung des Gleichberechtigungsartikels, ihrem Kampf für eine gesetzliche Verankerung von Lohngleichheit für Männer und Frauen sowie ihrer Durchsetzung der gesetzlichen Gleichstellung von unehelich geborenen Kindern bekannt. Die Juristin Elisabeth Selbert (SPD) wird mit dem Titel „die Texterin“ assoziiert. Sie setzte sich für den eigens formulierten, heutigen Wortlaut des Gleichheitsgrundsatzes ein: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG. Sie musste nicht nur zunächst die drei anderen Frauen im Parlamentarischen Rat von dieser Formulierung überzeugen, sondern sich auch gegen die männlichen Mitglieder durchsetzen, die die Formulierung der Weimarer Verfassung übernehmen wollten: „Männer und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Helene Weber (CDU) wird als „die Netzwerkerin“ betitelt. Sie erhielt diesen Titel durch ihre aktiven Mitgliedschaften im Parlamentarischen Rat, im Ausschuss für Wahlrechtsfragen, im Ausschuss von Grundsatzfragen und zahlreichen weiteren politischen Organisationen. Sie engagierte sich ebenfalls zusammen mit Frieda Nadig für eine verfassungsrechtliche Verankerung des Gleichstellungsgrundsatzes. Helene Wessel (Zentrumspartei) wurde durch ihre Rolle als „die Unbequeme“ bekannt. Diese Rolle wurde ihr zum einen dadurch zu Teil, dass sie sich zusammen mit Helene Weber energisch für die Verankerung von besonderen Schutzmaßnahmen für Mütter, Ehe und Familie einsetze. Letztendlich lehnte Helene Wessel jedoch bei der Endabstimmung das Grundgesetz ab und bemängelte die noch fehlenden Grundrechte wie z.B. die Volksabstimmung. Diese Ausstellung gibt einen tieferen Einblick in die Taten und Rollen der vier Frauen, welche den ersten Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern machten. Auch heute noch gilt es diesen Weg weiterzugehen, da auch in der heutigen Zeit die Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch nicht in allen Lebensbereichen Realität ist.  

Wann ist die Ausstellung wo zu sehen?


        02.05.17 bis 16.05.17: im Foyer des NA-Gebäudes am Adolf-Reichwein-Campus


        18.05.17 bis 30.05.17: in der Teilbibliothek Unteres Schloss


        01.06.17 bis 30.07.17: im Foyer der Haardter-Berg-Schule am Adolf-Reichwein-Campus

 (weitere Termine folgen)