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Wahlankündigung studentische Vertretung im Fakultätsrat

 

Wahlankündigung
zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II
Bildung • Architektur • Künste

 

Als vom Dekanat der Fakultät II eingesetzter Vorsitzender des Wahlvorstandes kündige ich nach § 6 der Wahlordnung der Universität Siegen vom 8. Dezember 2010 unter Berücksichtigung der Ordnung zur Änderung der Wahlordnung der Universität Siegen vom 28. September 2012 die turnusgemäße Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II an, und zwar für den

19. und 20. Mai 2014

  1. Dem Wahlvorstand gehören an:
    • Prof. Dr. Martin Rothland
      Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dep. EW/Psychologie, Vorsitzender
    • Jun.-Prof. Dr. Vicki Täubig
      Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dep. EW/Psychologie
    • Dr. Eckart Diezemann
      Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dep. EW/Psychologie
    • Architektin Dipl.-Ing. Gabriele Schlemper
      Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dep. Architektur
    • Gudrun Koch
      Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Dep. EW/Psychologie
    • Peter Hähner
      Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Kunst- und Musikpädagogik
    • Sarah Heinze
      Gruppe der Studierenden, Dep. EW/Psychologie
    • Michael Maurer
      Gruppe der Studierenden, Dep. EW/Psychologie
  2. Wahlberechtigt nach § 3 (1) der Wahlordnung sind diejenigen Mitglieder der Gruppe der Studierenden, die am Tage der Wahlbekanntmachung der Wahl Mitglieder der Universität sind. Wählbar nach § 3 (2) der Wahlordnung ist, wer wahlberechtigt ist.
  3. Gewählt werden drei studentische Mitglieder für den Fakultätsrat der Fakultät Bildung • Architektur • Künste. Die Anzahl der Sitze bestimmt sich nach § 17 (1) der Fakultätsordnung. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach § 17 (3) der Ordnung zur Änderung der Wahlordnung vom 28. September 2012: für jedes Department der Fakultät II (Erziehungswissenschaft, Psychologie; Kunst- und Musikpädagogik;
    Architektur – Städtebau) wird ein Wahlkreis mit je einem Sitz gebildet.
  4. Da die Studierenden nach drei Wahlkreisen wählen, liegen die entsprechenden
    Verzeichnisse der Wahlberechtigten in den Sekretariaten der Departments aus. Die
    Wahlverzeichnisse sind in den geschäftsüblichen Zeiten einsehbar. Gegen das
    Verzeichnis kann bis 8 Tage vor dem Wahltermin Einspruch erhoben werden.
  5. Die Wahlordnung der Universität liegt ebenfalls in den Sekretariaten der Departments aus. Sie kann in den geschäftsüblichen Arbeitszeiten eingesehen werden.
  6. Die Wahlvorschläge werden nach § 7 der Wahlordnung bis zum 30. April 2014 beim Wahlvorstand eingereicht (konkret: im Sekretariat des Department
    Erziehungswissenschaft und Psychologie). Jeder Wahlvorschlag muss mindestens
    enthalten:
    a) Namen, Vornamen und Anschrift,
    b) Department, dem die Kandidatinnen oder Kandidaten angehören,
    c) Einverständniserklärung zur Kandidatur,
    d) Persönliche Unterschrift von mindestens zwei Mitgliedern der Gruppe der
    Studierenden.
    Nur fristgerecht eingereichte Vorschläge werden berücksichtigt.
    Die Formulare für die Wahlvorschläge sind in den Sekretariaten der
    Departements zu erhalten
    .
  7. Die Wahlvorschläge werden nach Prüfung durch den Wahlvorstand (§ 8 Wahlordnung) zur Wahl zugelassen und bekanntgegeben, und zwar am 09. Mai 2014 im Sekretariat des Department Erziehungswissenschaft und Psychologie.
  8. Als Orte der Stimmabgabe werden bestimmt:
    a) Für die Departments Erziehungswissenschaft und Psychologie sowie Kunst- und Musikpädagogik vor dem Audimax.
    b) Für das Departement Architektur – Städtebau im Eingangsbereich des Gebäudes Paul Bonatz (PB).
    Die Wahllokale sind jeweils von 9 bis 16 Uhr geöffnet.
  9. Briefwahl ist nach § 10 möglich. Die Unterlagen können bis 8 Tage vor dem
    Wahltermin beim Wahlvorstand beantragt werden
  10. Das Wahlergebnis wird durch Aushang (öffentlich) bekanntgegeben, darüber hinaus ist es in den Sekretariaten einzusehen.

Prof. Dr. Martin Rothland
(Vorsitzender des Wahlvorstandes)

Wahlankündigung als PDF

 
 
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