Wahlankündigung studentische Vertretung im Fakultätsrat
Wahlankündigung
zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II
Bildung • Architektur • Künste
Als vom Dekanat der Fakultät II eingesetzter Vorsitzender des Wahlvorstandes kündige ich nach § 6 der Wahlordnung der Universität Siegen vom 8. Dezember 2010 unter Berücksichtigung der Ordnung zur Änderung der Wahlordnung der Universität Siegen vom 28. September 2012 die turnusgemäße Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II an, und zwar für den
19. und 20. Mai 2014
- Dem Wahlvorstand gehören an:
- Prof. Dr. Martin Rothland
Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dep. EW/Psychologie, Vorsitzender - Jun.-Prof. Dr. Vicki Täubig
Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dep. EW/Psychologie - Dr. Eckart Diezemann
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dep. EW/Psychologie - Architektin Dipl.-Ing. Gabriele Schlemper
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dep. Architektur - Gudrun Koch
Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Dep. EW/Psychologie - Peter Hähner
Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Kunst- und Musikpädagogik - Sarah Heinze
Gruppe der Studierenden, Dep. EW/Psychologie - Michael Maurer
Gruppe der Studierenden, Dep. EW/Psychologie
- Prof. Dr. Martin Rothland
- Wahlberechtigt nach § 3 (1) der Wahlordnung sind diejenigen Mitglieder der Gruppe der Studierenden, die am Tage der Wahlbekanntmachung der Wahl Mitglieder der Universität sind. Wählbar nach § 3 (2) der Wahlordnung ist, wer wahlberechtigt ist.
- Gewählt werden drei studentische Mitglieder für den Fakultätsrat der Fakultät Bildung • Architektur • Künste. Die Anzahl der Sitze bestimmt sich nach § 17 (1) der Fakultätsordnung. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach § 17 (3) der Ordnung zur Änderung der Wahlordnung vom 28. September 2012: für jedes Department der Fakultät II (Erziehungswissenschaft, Psychologie; Kunst- und Musikpädagogik;
Architektur – Städtebau) wird ein Wahlkreis mit je einem Sitz gebildet. - Da die Studierenden nach drei Wahlkreisen wählen, liegen die entsprechenden
Verzeichnisse der Wahlberechtigten in den Sekretariaten der Departments aus. Die
Wahlverzeichnisse sind in den geschäftsüblichen Zeiten einsehbar. Gegen das
Verzeichnis kann bis 8 Tage vor dem Wahltermin Einspruch erhoben werden. - Die Wahlordnung der Universität liegt ebenfalls in den Sekretariaten der Departments aus. Sie kann in den geschäftsüblichen Arbeitszeiten eingesehen werden.
- Die Wahlvorschläge werden nach § 7 der Wahlordnung bis zum 30. April 2014 beim Wahlvorstand eingereicht (konkret: im Sekretariat des Department
Erziehungswissenschaft und Psychologie). Jeder Wahlvorschlag muss mindestens
enthalten:
a) Namen, Vornamen und Anschrift,
b) Department, dem die Kandidatinnen oder Kandidaten angehören,
c) Einverständniserklärung zur Kandidatur,
d) Persönliche Unterschrift von mindestens zwei Mitgliedern der Gruppe der
Studierenden.
Nur fristgerecht eingereichte Vorschläge werden berücksichtigt.
Die Formulare für die Wahlvorschläge sind in den Sekretariaten der
Departements zu erhalten. - Die Wahlvorschläge werden nach Prüfung durch den Wahlvorstand (§ 8 Wahlordnung) zur Wahl zugelassen und bekanntgegeben, und zwar am 09. Mai 2014 im Sekretariat des Department Erziehungswissenschaft und Psychologie.
- Als Orte der Stimmabgabe werden bestimmt:
a) Für die Departments Erziehungswissenschaft und Psychologie sowie Kunst- und Musikpädagogik vor dem Audimax.
b) Für das Departement Architektur – Städtebau im Eingangsbereich des Gebäudes Paul Bonatz (PB).
Die Wahllokale sind jeweils von 9 bis 16 Uhr geöffnet. - Briefwahl ist nach § 10 möglich. Die Unterlagen können bis 8 Tage vor dem
Wahltermin beim Wahlvorstand beantragt werden - Das Wahlergebnis wird durch Aushang (öffentlich) bekanntgegeben, darüber hinaus ist es in den Sekretariaten einzusehen.
Prof. Dr. Martin Rothland
(Vorsitzender des Wahlvorstandes)