Wahlankündigung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II: Bildung · Architektur · Künste
am 09. und 10. Februar 2016
Als vom Dekanat der Fakultät II eingesetzter Vorsitzender des Wahlvorstandes kündige ich nach § 6 der Wahlordnung der Universität Siegen vom 8. Dezember 2010 unter Berücksichtigung der Ordnung zur Änderung der Wahlordnung der Universität Siegen vom 28. September 2012 die turnusgemäße Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II an, und zwar für den
09. und 10. Februar 2016
1. Dem Wahlvorstand gehören an:
- Prof. Dr. Martin Rothland Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dep. EW/Psychologie, Vorsitzender
- Jun.-Prof. Dr. Vicki Täubig Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dep. EW/Psychologie
- Dipl.-Ing. Annette Richstein Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dep. Architektur
- Architektin Dipl.-Ing. Gabriele Schlemper Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dep. Architektur
- Gudrun Koch Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Dep. EW/Psychologie
- Peter Hähner Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Kunst- und Musikpädagogik
- Teresa Braun Gruppe der Studierenden, Dep. Kunst u. Musik
- Laura Bellenberg Gruppe der Studierenden, Dep. Architektur
2. Wahlberechtigt nach § 3 (1) der Wahlordnung sind diejenigen Mitglieder der Gruppe der Studierenden, die am Tage der Wahlbekanntmachung der Wahl Mitglieder der Universität sind. Wählbar nach § 3 (2) der Wahlordnung ist, wer wahlberechtigt ist.
3. Gewählt werden drei studentische Mitglieder für den Fakultätsrat der Fakultät Bildung · Architektur · Künste. Die Anzahl der Sitze bestimmt sich nach § 17 (1) der Fakultätsordnung. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach § 17 (3) der Ordnung zur Änderung der Wahlordnung vom 28. September 2012: für jedes Department der Fakultät II (Erziehungswissenschaft, Psychologie; Kunst- und Musikpädagogik; Architektur – Städtebau) wird ein Wahlkreis mit je einem Sitz gebildet.
4. Da die Studierenden nach drei Wahlkreisen wählen, liegen die entsprechenden Verzeichnisse der Wahlberechtigten in den Sekretariaten der Departments aus. Die Wahlverzeichnisse sind in den geschäftsüblichen Zeiten einsehbar. Gegen das Verzeichnis kann bis 8 Tage vor dem Wahltermin Einspruch erhoben werden.
5. Die Wahlordnung der Universität liegt ebenfalls in den Sekretariaten der Departments aus. Sie kann in den geschäftsüblichen Arbeitszeiten eingesehen werden.
6. Die Wahlvorschläge werden nach § 7 der Wahlordnung bis zum 22. Januar 2016 beim Wahlvorstand eingereicht (konkret: im Sekretariat des Department Erziehungswissenschaft und Psychologie AR-NB-013). Jeder Wahlvorschlag muss mindestens enthalten:
a) Namen, Vornamen und Anschrift,
b) Department, dem die Kandidatinnen oder Kandidaten angehören,
c) Einverständniserklärung zur Kandidatur,
d) Persönliche Unterschrift von mindestens zwei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden.
Nur fristgerecht eingereichte Vorschläge werden berücksichtigt. Die Formulare für die Wahlvorschläge sind in den Sekretariaten der Departements zu erhalten.
7. Die Wahlvorschläge werden nach Prüfung durch den Wahlvorstand (§ 8 Wahlordnung) zur Wahl zugelassen und bekanntgegeben, und zwar am 01. Februar 2016 im Sekretariat des Department Erziehungswissenschaft und Psychologie.
8. Als Orte der Stimmabgabe werden bestimmt: a) Für die Departments Erziehungswissenschaft und Psychologie sowie Kunst- und Musikpädagogik vor dem Audimax. b) Für das Departement Architektur – Städtebau im Eingangsbereich des Gebäudes Paul Bonatz (PB). Die Wahllokale sind jeweils von 9 bis 16 Uhr geöffnet.
9. Briefwahl ist nach § 10 möglich. Die Unterlagen können bis 8 Tage vor dem Wahltermin beim Wahlvorstand beantragt werden.
10. Das Wahlergebnis wird durch Aushang (öffentlich) bekanntgegeben, darüber hinaus ist es in den Sekretariaten einzusehen.
Prof. Dr. Martin Rothland
(Vorsitzender des Wahlvorstandes)