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Wahlbekanntmachung für die Wahl des Rats der Fakultät II

 

Der Wahlvorstand, der sich wie folgt zusammensetzt

  • Gruppe der Hochschullehrer/-innen: Frau Prof Dr. Maria Kron (Vorsitzende), Herr Prof. Dr. Klaus Wolf (Stellv.)
  • Gruppe der akademischen Mitarbeiter/-innen: Herr Stephan Schmitz, M.A., Frau Kira van der Griet, M.Sc., (Stellv.), Frau Katrin Weleda, M.A., (Stellv.), Frau Antje Fischle, M.A., (Stellv.)
  • Gruppe der Studierenden: Frau Melanie Knecht,Frau Laura Bruhse, (Stellv.)
  • Gruppe der Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung: Frau Heike Becker,Frau Annette Schäfer, (Stellv.)

hat den Termin für die Wahl des Fakultätsrates festgesetzt auf

Dienstag, den 24. Januar und Mittwoch, den 25. Januar 2017
jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dem Fakultätsrat gehören 15 gewählte Mitglieder an, und zwar:

  • 8 Vertreter/-innen der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, davon: mit 4 Sitzen Wahlkreis Erziehungswissenschaft/Psychologie; mit 2 Sitzen Wahlkreis Kunst/Musik; mit 2 Sitzen Wahlkreis Architektur
  • 3 Vertreter/-innen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon mit je einem Sitz aus den Wahlkreisen Erziehungswissenschaft/Psychologie, Kunst/Musik und Architektur
  • 3 Vertreter/-innen der Gruppe der Studierenden mit je einem Sitz aus den Wahlkreisen Erziehungswissenschaft/Psychologie, Kunst/Musik und Architektur und
  • 1 Vertreter/-in der Gruppe der Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung aus dem Wahlkreis der Fakultät II.
    (§ 27 Abs. 1 GrundO bzw.§ 6 Abs. 2c Wahlordnung der Universität Siegen vom 24.06.2015)

 

  • Die Wahlordnung vom 24. Juni 2015 (WahlO) liegt ab sofort in den Departmentbüros bzw. für das Department Kunst/Musik im Sekretariat Kunstgeschichte (Frau Schäfer/AR-B 2206/2) aus. Sie kann auch über die Homepage der Universität Siegen als pdf-Datei abgerufen werden.
  • Voraussetzungen für das Wahlrecht und die Wählbarkeit: Wählbar und wahlberechtigt sind diejenigen, die am Tag der Wahlbekanntmachung, d.h. am 06.12.2016 Mitglieder der Fakultät waren; sie sind wahlberechtigt in dem Wahlkreis und der Gruppe, der sie zu die-sem Zeitpunkt angehör(t)en. Näheres regelt §3 WahlO.
  • Es wird gruppenspezifisch und in Wahlkreisen gewählt, die den drei Departments entsprechen; Aus-nahme: die Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung wählen in einem gemeinsamen Wahlkreis. Jede/r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie ihrer oder seiner Gruppe des Wahlkreises in an Sitzen im Fakultätsrat zustehen. Sitze bzw. Stimmen:
    wahlbekanntmachung-2017-ou
  • Eine Kumulation von Stimmen ist nicht zulässig.
  • Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten liegen ab 13.12.2016 in den Departmentbüros der Ar-chitektur und der Erziehungswissenschaft/Psychologie, im Department Kunst/Musik im Sekreta-riat Kunstgeschichte (Frau Schäfer/AR-B 2206/2) zur Einsicht aus.
    Ein Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Verzeichnisses ist bis spätestens 8 Tage vor dem Wahltermin statthaft, schriftlich zu begründen und einzureichen bei dem Wahlvorstand. Näheres regelt §4 der WahlO.
  • Wahlvorschläge können bis 6. Januar 2017, nicht jedoch in der Zeit von 23. Dez. 2016 - 5. Januar 2017 im Departmentbüro Erziehungswissenschaft/Psychologie, Raum AR-NB 013 eingereicht werden.

    Die erforderlichen Unterlagen dazu sind in den Departmentbüros bzw. für das Department Kunst/Musik im Sekretariat Kunstgeschichte (Frau Schäfer/AR-B 2206/2) erhältlich.

    Wahlvorschlagslisten werden in den Departmentbüros der Wahlkreise bzw. für das Department Kunst/Musik im Sekretariat Kunstgeschichte geführt und sind bis 6. Januar 2017, nicht jedoch in der Zeit von 23. Dezember 2016 - 5. Januar 2017 im Departmentsekretariat Erziehungswissen-schaft/Psychologie, Raum AR-NB 013 einzureichen.

    Der Vorschlag einer zu wählenden Kandidatin/eines zu wählenden Kandidaten kann nur von Wahlberechtigten derselben Gruppe desselben Wahlkreises eingereicht werden und muss von mindestens 2 Mitgliedern der entsprechenden Gruppe des entsprechenden Wahlkreises unter-zeichnet werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Wahlbe-rechtigte dürfen nicht den Vorschlag unterzeichnen, in dem sie selbst genannt sind.

    Der Wahlvorschlag muss enthalten: die Gruppe und der Wahlkreis, für die/der vorgeschlagene Kandidat/in benannt wird; Name, Vorname und Anschrift des Kandidaten/der Kandidatin; eine Einverständniserklärung des/der vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatin.

    Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden.

    Das Wichtigste zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Wahlvorschlagslisten findet sich in §2, §3 und §7 WahlO 2015.

    Die Auf §11c Abs. 1 S. 2 Hochschulgesetz NRW (geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien) wird für die Einreichung der Wahlvorschläge hingewiesen.

    Die Prüfung von Wahlvorschlägen und die Entscheidung über deren Zulassung trifft der Wahlvorstand am 10. Januar 2017.
  • Die Bekanntgabe der Wahlvorschläge erfolgt spätestens am 16. Januar 2017 durch Aushang in den Departmentbüros.
  • Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich persönlich im Wahlraum. Dieser ist für die Departments Erziehungswissenschaft/Psychologie und Kunst/Musik im Mensafoyer, Empore vor dem StuPa-Raum, für das Department Architektur in PB, Eingangshalle).
    Der Nachweis der Identität ist durch Vorlage des Personalausweises zu erbringen.
  • Briefwahl ist möglich. Sie ist bis spätestens 16. Januar 2017 (Antragseingang) schriftlich beim Wahlvorstand zu beantragen. Der Wahlbrief muss bis Ende der Wahlzeit, also bis 25. Januar 2017, 16.00 Uhr beim Wahlvorstand eingehen. Näheres regelt § 10 WahlO.
  • Das Ergebnis der Wahl gibt der Wahlvorstand durch Aushänge an den schwarzen Brettern AR Neubau, Eingangshalle und PB, Eingangshalle, im Dekanat der Fakultät II sowie in den Departmentbüros Architektur, Erziehungswissenschaft/Psychologie und Kunst/ Musik bekannt (§14 WahlO).

Siegen, 06. Dezember 2016
Für den Wahlvorstand
Prof. Dr. Maria Kron

 

Download der Wahlankündigung als PDF

 
 
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