..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Abschlussstipendien

Die Fakultät Bildung‐Architektur‐Künste der Universität Siegen unterstützt im Rahmen der Abschlussförderung ab 01.04.2020 Promotionsprojekte, die sich in der Abschlussphase befinden. Die Förderung beläuft sich auf 1.500 Euro (steuerfrei) für 12 Monate.

Die Fakultät Bildung‐Architektur‐Künste der Universität Siegen unterstützt im Rahmen der Abschlussförderung ab 01.04.2020 Promotionsprojekte, die sich in der Abschlussphase befinden. Die Förderung beläuft sich auf 1.500 Euro (steuerfrei) für 12 Monate.

Bewerben können sich sowohl Stipendiatinnen und Stipendiaten der Fakultät II (diese werden vorzugsweise gefördert) als auch an der Fakultät II Promovierende, die bisher kein Stipendium der Fakultät II bezogen haben.

Themen im Rahmen des Forschungsprofils der Fakultät bzw. der Universität

Gewünscht werden Themen, die explizit an Schnittstellen zwischen einzelnen Forschungs- und Lehrbereichen der Fakultät angesiedelt sind (d. h. Architektur, Erziehungswissenschaft, Kunst, Musik, Psychologie) und die beispielsweise einen erweiterten und multiperspektivischen Blick auf Inklusion richten oder Themen aus dem Bereich der kulturellen Bildung oder der sozialräumlichen Teilhabestrategien behandeln u.v.a.m. Im Hintergrund steht das Forschungsleitziel der Fakultät II: „Gemeinschaft gestalten“. Gewünscht werden außerdem Themen, die an Schnittstellen zwischen Forschungsaktivitäten aus der Fakultät und Forschungsinitiativen der Universität zu verorten sind und die beispielsweise Verknüpfungen zu den Themenbereichen Medien oder Digitalisierung oder Medizin oder Jura aufweisen u.v.a.m.

Förderungen und Anschlüsse

Folgende Personenkreise sind berechtigt, einen Antrag auf Abschlussfinanzierung an den Vergabeausschuss zu richten:

  • vorzugsweise Promovierende, die sich in der Endphrase ihrer Forschungsarbeit befinden und bereits das grundständige Stipendium beziehen
  • ferner Promovierende, die sich in der Endphase ihrer Forschungsarbeit befinden und das grundständige Stipendium nicht beziehen, aber bisher als Promovierende an der Fakultät II eingeschrieben sind

Die Abschlussfinanzierung ist für externe Personenkreise (d. h. von anderen Fakultäten oder Universitäten) i. d. R. nicht vorgesehen.

Dokumente zur Bewerbung

Für Promovierende, die bereits das Graduiertenstipendium der Fakultät II beziehen:

Anträge zur Abschlussfinanzierung sind als formloses Schreiben, in dem die Gründe für die Notwendigkeit der Verlängerung dargelegt werden, an den Vergabeausschuss zu richten. Mögliche Gründe sind v. a. Ereignisse, die die Zeitplanung nachhaltig gestört haben und zu Beginn der Promotion nicht vorhersehbar waren. Des Weiteren können auch zwischenzeitlich eingetroffene Härtefallsituationen (s. § 3 (4)) zur Gewährung des Abschlussstipendiums führen. Der Antrag muss außerdem einen Zeitplan enthalten, der schlüssig und nachvollziehbar zeigen soll, wie das Promotionsprojekt in dem Zeitrahmen von 12 Monaten fertiggestellt wird.

Promovierende der Fakultät II, die das Graduiertenstipendium nicht beziehen, müssen folgende Unterlagen einreichen:

  1. Anschreiben der Bewerberin oder des Bewerbers mit Motivation zur Bewerbung
  2. Beschreibung des Vorhabens inklusive eines Zeitplanes (maximal zehnseitiges Exposé), aus dem ersichtlich ist, dass die Promotion innerhalb der nächsten 12 Monate ab Bezug des Stipendiums abgeschlossen werden kann
  3. Tabellarischer Lebenslauf der Bewerberin oder des Bewerbers, ggf. mit Liste der Publikationen und Vorträge
  4. Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers über die Bewerberin bzw. den Bewerber und über das Vorhaben
  5. Kopie des (Master-, Examens-, Diplom-) Abschlusszeugnisses (falls noch kein Zeugnis vorliegt, muss ein Notenspiegel/eine Leistungsübersicht beigelegt werden).
  6. Angaben zu Einkommensverhältnissen (für Berücksichtigung einer Familienkomponente gemäß § 2 Abs. 2 sind minderjährige Kinder durch eine Kopie der Geburtsurkunde nachzuweisen)
  7. Verpflichtungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers,
  • Promotionszulassung durch den Ausschuss (E-Mail-Zulassung genügt)
  • in den geförderten Semestern (Stichtage 31.03. und 30.09.) einen von der Betreuerin oder dem Betreuer gegengezeichneten Bericht über den Fortschritt und voraussichtlichen Abschluss der Arbeit einzureichen
  • an den studienunterstützenden Veranstaltungen der Fakultät II aktiv teilzunehmen
  • für den Stipendienbezug relevante Änderungen der persönlichen Verhältnisse unverzüglich schriftlich anzuzeigen, insbesondere den Erhalt anderweitiger Förderung, die Beendigung des Studiums oder den Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule
  1. Verpflichtungserklärung der Betreuerin oder des Betreuers,
  • in dem Förderjahr eine Veranstaltung für die Stipendiatinnen und Stipendiaten zu einem interdisziplinär oder überfachlich für die wissenschaftliche Karriereentwicklung relevanten Thema eigener Wahl abzuhalten
  • eine weiterhin nötige Finanzierung nach Auslaufen der Förderung aus Mitteln des eigenen Lehrstuhls oder auch Dritter im zeitlich angemessenen Umfang in Aussicht zu stellen (zum Beispiel durch Einstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter), sodass eine Gesamtförderdauer in einem für das jeweilige Fach typischen Rahmen möglich wird
  • die Betreuung auch bei Auslaufen der Förderung bis zum Abschluss der Promotion fortzusetzen, sofern keine zwingenden Gründe dagegensprechen.

Die Anträge sind zu richten an das Prodekanat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs über die Mailadresse prodekan.internationales@bak.uni‐siegen.de.

Ansprechpartner

Wir bitten interessierte Absolventinnen und Absolventen, ihre Bewerbung bis zum 17.01.2020 bei der Adresse prodekan.internationales@bak.uni-siegen.de in elektronischer Form einzureichen. Auskunft erteilt die Promotionskoordination der Fakultät II (ProKo@bak.uni-siegen.de).

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche