Graduierten‐Stipendien
Die Fakultät Bildung ∙Architektur ∙ Künste der Universität Siegen vergibt ab dem 1. April 2020 bis zu zwei Promotionsstipendien für AbsolventInnen mit Master‐Abschluss oder Erstem Staatsexamen für jeweils zwei Jahre (mit monatlich 1.500 €, steuerfrei).
Die Fakultät Bildung ∙Architektur ∙ Künste der Universität Siegen vergibt ab dem 1. April 2020 bis zu zwei Promotionsstipendien für AbsolventInnen mit Master‐Abschluss oder Erstem Staatsexamen für jeweils zwei Jahre (mit monatlich 1.500 €, steuerfrei).
Das Stipendium lässt sich auf zwei Zeiträume aufteilen (z. B. 6+18 Monate, 9+9 Monate), wobei die Unterbrechung 24 Monate nicht überschreiten soll.
Eine weitere Option ist, das Stipendium in Teilzeit zu beziehen. Hierbei beträgt die Höhe des Stipendiums 750€ monatlich und kann dafür 48 Monate in Anspruch genommen werden. Die Teilzeitoption wird bei außeruniversitärer Beschäftigung gewährt (z. B. Lehrkraft an Schulen), wobei der Beschäftigungsumfang 50% nicht überschreiten darf.
Themen im Rahmen des Forschungsprofils der Fakultät bzw. der Universität
Gewünscht werden Themen, die explizit an Schnittstellen zwischen einzelnen Forschungs- und Lehrbereichen der Fakultät angesiedelt sind (nämlich Architektur, Erziehungswissenschaft, Kunst, Musik, Psychologie) und die beispielsweise einen erweiterten und multiperspektivischen Blick auf Inklusion richten oder Themen aus dem Bereich der kulturellen Bildung oder der sozialräumlichen Teilhabestrategien behandeln u.v.a.m. Im Hintergrund steht das Forschungsleitziel der Fakultät II: „Gemeinschaft gestalten“. Gewünscht werden außerdem Themen, die an Schnittstellen zwischen Forschungsaktivitäten aus der Fakultät und Forschungsinitiativen der Universität zu verorten sind und die beispielsweise Verknüpfungen zu den Themenbereichen Medien oder Digitalisierung oder Medizin oder Jura aufweisen u.v.a.m.
Förderungen und Abschlüsse
Gefördert werden überdurchschnittliche AbsolventInnen von Studiengängen, vorzugsweise der Fakultät II der Universität Siegen, ferner AbsolventInnen anderer Fakultäten oder Hochschulen, die ihre Promotion bereits in einem Arbeitsbereich der Fakultät II vorbereitet haben (längstens zwei Jahre.) Der Studienabschluss sollte maximal drei Jahre zurückliegen (über Ausnahmen entscheidet die Kommission).
Die Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht; die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor sollte bei Bedarf eine Weiterfinanzierung aus Haushalts‐ oder Drittmitteln sicherstellen, sodass eine Gesamtförderdauer in einem für das jeweilige Fach typischen Rahmen möglich wird.
Studienprogramm
Über die finanzielle Zuwendung hinaus unterstützt die Fakultät II (in Abstimmung mit dem House of Young Talents der Universität Siegen) die wissenschaftliche Karriere. Die StipendiatInnen sollen durch die Organisationsform eines Kollegs voneinander profitieren: Geplant sind monatliche Arbeitstreffen mit jeweils mindestens zwei FachbetreuerInnen. Eigeninitiativen der Geförderten (Einladung von Gästen, Tagungs‐ und Forschungsreisen, Publikationen) sind ausdrücklich erwünscht und werden unterstützt.
Ansprechpartner
Wir bitten interessierte AbsolventInnen, ihre Bewerbung bis zum 17.01.2020 an Prof. Dr. Joseph Imorde unter der Adresse prodekan.internationales@bak.uni‐siegen.de in elektronischer Form einzureichen. Auskunft erteilt die Promotionskoordination der Fakultät II (ProKo@bak.uni-siegen.de).