Informationen zu Symptomen, Hygienemaßnahmen etc.
Bundesministerium für Gesundheit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Kreisgesundheitsamt, Rettungsdienst und Krankenhäuser in Siegen-Wittgenstein haben sich auf ein mögliches Auftreten des Coronavirus vorbereitet. Zentrale Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten mit einem Verdacht auf Infizierung mit dem neuen Grippevirus ist das Kreisklinikum in Siegen-Weidenau.
Infektionsschutz-Regeln & Impfungen
Welche Hygiene- und Infektionsschutz-Regeln (Maskenpflicht, Abstandsregel) gelten?
Eine Beschränkung des Zutritts zu Lehrveranstaltungen, zu den Mensen, zu den Bibliotheken etc. auf immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) gibt es laut den Landesvorgaben nicht mehr.
Die Hochschulleitung appelliert dringend an alle Universitätsmitglieder, in Innenräumen stets eine (FFP2-)Maske zu tragen, ausgenommen an einem festen (Sitz-)Platz, der einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen garantiert, sowie beim Sprechen, Essen, Trinken oder bei Tätigkeiten, die nicht mit Maske möglich sind (z. B. Sport).
Eine Maskenpflicht kann die Hochschulleitung in Ermangelung einer rechtlichen Grundlage nicht anordnen, geht aber davon aus, dass alle Universitätsmitglieder im Sinne gegenseitiger Verantwortung und Rücksichtnahme das Tragen einer Maske als selbstverständlich ansehen. Sollte es sich als notwendig herausstellen, dass die Hochschulleitung nachsteuern muss, würden ggf. – nach Absprache mit der Landesregierung – weitergehende Maßnahmen beschlossen.
Was soll ich bei einer Infektion oder einem Verdachtsfall tun?
Für den Fall, dass Angehörige (Studierende, Lehrende, MitarbeiterInnen und Mitarbeiter) der Universität Siegen positiv auf Corona getestet wurde oder der Verdacht auf eine Infektion besteht, haben wir eine Hotline unter folgender Nummer eingerichtet: 0271/740-5555.
Die Hotline ist zu den regulären Bürozeiten erreichbar.
In NRW gilt ab dem 5. Mai 2022:
Isolierung im Fall einer Corona-Infektion
- Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben.
- Die Isolierung dauert weiterhin grundsätzlich zehn Tage. Die Isolierung kann grundsätzlich nach zehn Tagen ohne weiteren Test beendet werden.
- Die Isolierungszeit zählt ab dem Tag des ersten Auftretens der Symptome (max. 48 Stunden vor erstem Test*) oder des ersten positiven Tests*.
- Ab dem fünften Tag der Isolierung ist eine „Freitestung“ möglich. Voraussetzung dafür ist ein negatives Testergebnis* oder ein PCR-Test mit einem CT-Wert über 30.
- Eine Anordnung der Behörde ist weder für den Beginn noch für die Beendigung der Isolierung und auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich.
- Positiv getestete Personen müssen – wie bisher - ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren.
*PCR-Test oder qualifizierter Schnelltest (kein Selbsttest!)
Alle Informationen finden Sie hier.
Update 11.07.2022 13:00 Uhr
Wo finde ich Informationen zum Thema Impfungen?
Wo sind Corona-Schutzimpfungen möglich?
Das Impfzentrum des Kreises Siegen-Wittgenstein ist seit dem 30.09.21 geschlossen. Wer sich nach dem 1.10.21 gegen Corona impfen lassen möchte, kann sich an einen niedergelassenen Arzt wenden. Auch wer in den vergangenen Wochen seine Erstimpfung, aber noch keine Zweitimpfung erhalten hat, kann sich für die Zweitimpfung an einen niedergelassenen Arzt wenden.
Für den Fall, dass PatientInnen keinen festen Hausarzt haben, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe eine Liste von Praxen veröffentlicht, die Zweitimpfungen auch für diese Gruppe anbieten.
Die ständig aktualisierte Liste finden Interessierte unter www.corona-kvwl.de/zweitimpfung
Der Kreis Siegen-Wittgenstein bietet eine „Offene Impfsprechstunde“ für alle Bürgerinnen und Bürger an: ein offenes Angebot, das von jedem ohne vorherige Terminvereinbarung genutzt werden kann. Wartezeiten müssen ggf. eingeplant werden.
Die "Offene Sprechstunde" ist zudem auch für medizinisch/pflegerisches Personal und sonstige vulnerablen Personengruppen gedacht.
Bei der Impfsprechstunde sind sowohl unverbindliche Beratungsgespräche als auch sofortige Impfungen möglich. Es werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (Booster-Impfungen) angeboten. Dafür stehen die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zur Verfügung.
Booster-Impfungen sind 6 Monate nach der Zweitimpfung mit dem Wirkstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna möglich und bereits vier Wochen nach einer einmaligen Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson.
Impfwillige sollten nach Möglichkeit vorhandene Unterlagen (Impfpass bzw. Nachweis der Erstimpfung) mitbringen.
Die Impfungen werden von medizinischem Fachpersonal durchgeführt.
Die "Offene Impfsprechstunde" findet im Corona-Diagnosezentrum des Kreises Siegen-Wittgenstein in unmittelbarer Nähe des Kreishauses statt. Anschrift: Ziegelwerkstraße 30, 57072 Siegen.
Infos zu Terminen finden Sie hier: https://www.siegen-wittgenstein.de/Startseite/Impfzentrum-Kreis-Siegen-Wittgenstein.php?object=tx,3415.447.1
Wie erreiche ich die Impfhotline?
Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein hat eine eigene Hotline für Fragen rund um die Corona-Schutzimpfungen eingerichtet. Diese besteht auch nach Schließung des Impfzentrums weiter.
Hotline: 0271 333-2171 und 0271 333-2172
Erreichbarkeit: montags bis freitags 8:00 bis 16:00 Uhr
Auskünfte am Infotelefon können in folgenden Sprachen gegeben werden: Deutsch / Englisch / Türkisch / Polnisch / Russisch / Spanisch / Französisch / Berbisch
Das Impfteam des Kreises Siegen-Wittgenstein ist zudem auch per E-Mail zu erreichen: impfzentrum@siegen-wittgenstein.de.
Weitere Informationen: https://www.siegen-wittgenstein.de/Startseite/Impfzentrum-Kreis-Siegen-Wittgenstein.php?object=tx,3415.447.1
Wie erhalte ich einen digitalen Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis ist neben dem Impfpass und der Impfbescheinigung eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.
Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis innerhalb Deutschlands weiterhin über den Impfpass oder die Impfbescheinigung möglich und gültig.
Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier:
https://www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/digitaler-impfnachweis