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Maßnahmen zum Umgang mit Covid-19 beendet

Seit dem 1. Februar 2023 gibt es keine verpflichtenden Regelungen mehr im Umgang mit Covid-19 an der Universität Siegen. Darüber hinaus gibt es seit dem 8. April 2023 keine staatlichen Corona-Schutzvorschriften mehr in Nordrhein-Westfalen.

Nach drei Jahren haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Verordnungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie auslaufen lassen bzw. vorzeitig beendet. Unser Corona-FAQ-Portal wurde aus diesen Gründen archiviert und ist nicht mehr online zugänglich.

Mund-Nase-Bedeckung

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen, wenn sich viele Menschen im Raum aufhalten und kein Abstand eingehalten werden kann, als einen Baustein, um die Übertragung von SARS-CoV-2 und anderen Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung zu reduzieren.

Regelungen zum Arbeiten auf dem Campus und im Homeoffice

Die Arbeit vor Ort in der Universität ist der Regelfall. Homeoffice und situativ mobiles Arbeiten sind im Rahmen individueller Vereinbarungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Ausgestaltung des flexiblen Arbeitsortes (interner Link) möglich.

Für den Fall, dass Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung einen Nachweis über Präsenz- bzw. Home-Office-Regelungen an der Universität Siegen während der Corona-Pandemie benötigen, finden Sie hier die entsprechenden Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt.

Wie verhalte ich mich im Falle einer Corona-Infektion?

Besondere Isolations-, Test- oder Meldepflichten bestehen für die Tätigkeit an der Universität nicht mehr. Bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit ist eine Krankmeldung bei Vorgesetzten und Personaldezernat inklusive einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.

Wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben: Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116117.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt: Bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten Erkrankte nach Möglichkeit zu Hause bleiben, persönliche Kontakte einschränken und bei unvermeidbaren Begegnungen mit anderen Personen möglichst Maske tragen.

Ich gehöre zur Risikogruppe. Wie verhalte ich mich korrekt? Wo kann ich mich beraten lassen?

Eine Beratung kann durch den*die behandelnde*n Arzt*Ärztin erfolgen. Auch die Betriebsärztin und der Arbeitsschutz unterstützen bei Fragen. Ansonsten gelten die üblichen Schutzmaßnahmen: Auffrischungsimpfung, konsequentes Maske-Tragen, Abstand halten.

 
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