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Schwangerschaft und Mutterschutz

Mutterschutz

Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch ausdrücklich für Studentinnen.
Das bedeutet für Sie als Studentin, dass Sie auch im Studium unter dem besonderen Schutz dieses Gesetzes stehen. Sie können Ihre Schwangerschaft der Universität Siegen offiziell melden und damit die gesetzlichen Mutterschutzfristen in Anspruch nehmen. Trotz Meldung kann auch auf die Fristen verzichtet und das Studium wie geplant fortgesetzt werden.

Die Meldung einer Schwangerschaft beinhaltet zudem eine Gefährdungsbeurteilung durch die Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz bzgl. der Räumlichkeiten, der Arbeitszeiten - und Arbeitsorte etc., um Risiken für die Schwangerschaft zu erkennen und ggf. abzustellen.

Die Meldung erfolgt über ein Meldeformular und einen Gefährdungsbeurteilungsbogen, welche herunter zu laden sind, oder direkt in Papierform beim Familienservicebüro, dem AStA oder dem Studierendensekretariat mitgenommen werden können. Auf dem dazugehörigen Merkblatt Mutterschutz der Universität Siegen sind alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner*innen zusammengefasst.

Hier finden Sie das Meldeformular.

Nach dem Mutterschutz soll Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes vorrangig geschützt werden. Müssen zu Ihrem Schutz Maßnahmen ergriffen werden, die sich nachteilig auf Ihre Ausbildung auswirken oder sie verzögern, soll die Hochschule dies ausgleichen.

Beratung Schwangerschaft

Das Familienservicebüro der Universität Siegen bietet Beratung zu den Möglichkeiten des Umgangs mit dem Studium während der Schwangerschaft, der sich anschließenden Mutterschutzfristen und allen dazugehörigen Fragestellungen an.

Die regionalen Schwangerschaftsberatungsstellen beraten vertraulich rund um das Thema Schwangerschaft.
Hier können Sie nach Schwangerschaftsberatungsstellen suchen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet ebenso vertrauliche Beratung zum Thema „Schwangerschaft“ an.

 
 
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