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Studien- und Prüfungsleistungen

Das Hochschulgesetz NRW verpflichtet die Hochschulen, die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Familienverantwortung zu berücksichtigen und die Vereinbarkeit von Studium und Familienverantwortung zu fördern. Die Universität Siegen hat daher fakultätsübergreifend entsprechende Regelungen getroffen.

Rechtliche Grundlagen

  • §3 Absatz 5 Hochschulgesetz (HG):
    Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit. Sie berücksichtigen mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender und Beschäftigter mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern. Sie fördern die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Erziehung für die Studierenden und Beschäftigten mit Kindern, insbesondere durch eine angemessene Betreuung dieser Kinder. Sie nehmen die Aufgaben der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz wahr. Sie fördern in ihrem Bereich Sport und Kultur.
  • §3 Absatz 4 Punkt 10 Konsolidierte Grundordnung der Universität Siegen:
    Über § 3 HG hinaus nimmt die Universität in Ihrer Grundordnung die Aufgabe wahr, die familien- und elterngerechten Hochschule zu fördern.
  • Rahmenprüfungsordnungen Bachelor- und Masterstudiengänge:
    In den Rahmenprüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Siegen regelt §19 Schutzvorschriften und Ausfallzeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Studium und Familienverantwortung:

    (1) Auf Antrag einer Kandidatin sind die Mutterschutzfristen, wie sie im jeweils gültigen Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) festgelegt sind, entsprechend zu berücksichtigen. Die Mutterschutzfristen unterbrechen jede Frist in den Prüfungsordnungen; die Dauer des Mutterschutzes wird nicht in die Frist eingerechnet.

    (2) Ebenso sind die Fristen der Elternzeit nach Maßgabe des jeweils gültigen Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) auf Antrag zu berücksichtigen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem ab sie oder er die Elternzeit antreten will, dem Prüfungsausschuss mitteilen, für welchen Zeitraum oder für welche Zeiträume sie oder er eine Elternzeit in Anspruch nehmen will.

    (3) Auf Antrag zu berücksichtigen sind außerdem Ausfallzeiten aufgrund der Pflege oder Versorgung von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, wenn diese pflege- oder versorgungsbedürftig sind. Der Antrag ist unverzüglich nach Eintreten der Voraussetzungen zu stellen.

    (4) Den Anträgen sind die zur Prüfung erforderlichen Nachweise beizulegen.
  • § 2 Richtlinien zur Regelung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universität Siegen:
    § 2 der Richtlinien zur Regelung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen bestimmt die Verteilung der Anmeldungen auf eine Lehrveranstaltung in einer bestimmten Reihenfolge. Härtefälle, wie die Betreuung von minderjährigen Kindern, stehen an erster Stelle. Letztlich trifft im Einzelfall die/der Studiendekan*in die Entscheidung.

Prüfungsleistungen/Erschwernisausgleich

Für Studierende mit nachgewiesenen Betreuungs- und/oder Pflegeverpflichtungen gibt es weiterhin die Möglichkeit einen Antrag auf Erschwernisausgleich zu stellen, wenn eine Prüfung nicht in der vorgesehenen Form oder Zeit abgelegt werden kann. Um dies in Anspruch zu nehmen, muss rechtzeitig ein Antrag beim zuständigen Prüfungsamt gestellt werden.

Es muss dabei auf eine bestimmte Leistung Bezug genommen werden und die besondere Belastung, aufgrund derer diese Leistung nicht in der erforderlichen Form abgelegt werden kann, konkret dargelegt werden.

Ziel ist dann, dass der Erschwernisausgleich auf Antrag der Studierenden in Zusammenarbeit mit der/dem Prüfenden und dem zuständigen Prüfungsausschuss anhand der individuellen Bedarfe erstellt wird.

Ansprechpartner*innen an der Universität Siegen

Kontaktdaten der Prüfungsämter finden Sie hier.

Kontaktdaten der Studienberatung der Fakultät I finden Sie hier.

Kontaktdaten der Studienberatung der Fakultät II finden Sie hier.

Kontaktdaten der Studienberatung der Fakultät III finden Sie hier.

Kontaktdaten der Studienberatung der Fakultät IV finden Sie hier

Kontaktdaten der Studienberatung der Fakultät V finden Sie hier

 
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