Organisation und Akteur*innen
Gleichstellungsbeauftragte
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen haben die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirken auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin, insbesondere auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung, bei Personal- und Strukturmaßnahmen sowie bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe hin (vgl. HG NRW § 24, Abs. 1).
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
Die Fakultäten bestellen Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät und ihre Stellvertretungen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Fakultät hin. Sie kann in Stellvertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten an Sitzungen der Fakultätsräte und der Berufungskommissionen sowie anderer Gremien der Fakultäten teilnehmen (vgl. HG NRW § 24, Abs. 3).
Gleichstellungskommission
Die Hochschule richtet eine Gleichstellungskommission ein. Diese berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Das Nähere zur Gleichstellungskommission regelt die Hochschule in ihrer Grundordnung (vgl. HG NRW § 24, Abs. 4).
Organigramm
Organisation und Struktur im Bereich Gender und Vereinbarkeit der Universität Siegen ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und der Grundordnung der Universität.
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellevertreterinnen beraten und unterstützen die Hochschulleitung, die zentralen Einrichtungen und die Fakultäten. Letztere haben jeweils Fakultätsgleichstellungsbeauftragte, die die Arbeit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten unterstützen.
Alle Hochschulmitglieder wählen entsprechend ihrer Statusgruppe die Mitglieder der Gleichstellungskommission. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Der Senat wählt die Gleichstellungsbeauftragte. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.