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info-hyt@uni-siegen.de

House of Young Talents
Sekretariat
Maria Klimach
H-C 6307
+49 271 740-3508
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/ hyt / academy / faq /
 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig zur HYT Young Academy erreichen. Falls Sie weitere Fragen zur HYT Young Academy haben, die hier nicht oder nicht vollständig beantwortet sind, wenden Sie sich direkt an uns über die E-Mail-Adresse stipendien-hyt@uni-siegen.de.

Bewerbungsverfahren

  • Wie sind die Bewerbungsfristen?

    Die Stipendien der HYT Young Academy werden zwei Mal jährlich ausgeschrieben, typischerweise im November und im Mai. Die genauen Bewerbungsfristen können Sie der jeweils aktuellen Ausschreibung entnehmen.

  • Kann ich mich zu auch einem anderen Zeitpunkt bewerben?

    Nein, das ist nicht möglich.

  • Wann beginnen die Stipendien?

    Die Stipendien beginnen jeweils zum 1. April eines Jahres (Ausschreibung zum Sommersemester, die typischerweise im November veröffentlicht wird) bzw. zum 1. Oktober (Ausschreibung zum Wintersemester, die typischerweise im Mai veröffentlicht wird).

  • Kann ich mein Stipendium auch zu einem anderen Zeitpunkt aufnehmen?

    In begründeten Ausnahmefällen kann der Stipendienbeginn geringfügig nach hinten verschoben werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.

  • Muss die Bewerbung auf Deutsch erfolgen?

    Nein. Sie können sich auf Deutsch oder Englisch bewerben.

  • Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich?

    Die für eine Bewerbung benötigten Unterlagen sind in der jeweiligen Ausschreibung aufgelistet.

  • Kann ich mich auch ohne Mentor*in bewerben?

    Nein, das ist nicht möglich.

  • Wie finde ich eine*n Mentor*in?

    Als Promotionsstipendiat*in ist der*die Erstbetreuer*in Ihres Promotionsvorhabens zugleich Ihr*e Mentor*in. Wir empfehlen im Vorfeld einer Bewerbung frühzeitig Kontakt mit einer Professorin oder einem Professor, die oder der im jeweiligen Fach an der Universität Siegen tätig ist, aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass das HYT in dieser Phase keine individuelle Unterstützung leisten kann.

  • Mein*e Mentor*in will die Verpflichtungserklärung nicht unterschreiben, was kann ich tun?

    In der Regel beruht dies auf einem Missverständnis, das wir im Gespräch mit den betreffenden Mentor*innen bislang stets ausräumen konnten. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall unbedingt vor Bewerbungsschluss an, denn eine Bewerbung ohne unterschriebene Verpflichtungserklärung muss aus formalen Gründen abgelehnt werden.

  • Mein letzter Abschluss ist nicht von der Universität Siegen. Kann ich mich dennoch bewerben?

    Ja. Lediglich die von uns geförderte Promotion muss an der Universität Siegen absolviert werden. Das heißt, Sie müssen spätestens bis zum dritten Monat nach Stipendienbeginn in den entsprechenden Promotionsstudiengang eingeschrieben sein und dem HYT die Studienbescheinigung vorlegen.

  • Ich habe meine Promotion bereits begonnen, kann ich mich dennoch auf ein Promotionsstipendium bewerben?

    Eine Bewerbung ist nur dann möglich, wenn die Promotion erst vor Kurzem begonnen wurde, typischerweise maximal ein Semester vor Förderbeginn. Die genauen Ausschlussfristen können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.

  • Mein letzter Abschluss liegt länger als ein Jahr zurück. Kann ich mich dennoch bewerben?

    Eine Bewerbung ist dann nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass Sie zwischen Ihrem Abschluss und der Aufnahme der Promotion einer relevanten oder verwandten Tätigkeit nachgegangen sind. Eigene Krankheit, Pflege- oder Elternzeiten sind ebenfalls einschlägige Gründe. Wenn Sie Zweifel haben, schildern Sie uns Ihre Situation bitte unbedingt vor Ablauf der Bewerbungsfrist.

  • Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?

    Eine Förderung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Sie bereits eine Promotion abgeschlossen haben oder wenn Ihr Promotionsvorhaben bereits von einer anderen Stelle gefördert wird oder wurde (Doppelförderung). Die genauen Kriterien für eine Förderung bzw. die Ausschlusskriterien können der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden.

  • Ich bin bereits wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, kann ich meine Stelle mit einem Stipendium kombinieren?

    Eine fachlich einschlägige Beschäftigung an der Universität Siegen als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter auf einer Qualifizierungstelle oder als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) ist zulässig mit maximal der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Für die Bewerbung ist außerdem wichtig, wann die Stelle angetreten wurde, da dieses Datum als Beginn der Promotion zählt (siehe Frage "Ich habe meine Promotion bereits begonnen, kann ich mich dennoch auf ein Promotionsstipendium bewerben?").

Auswahlverfahren

  • Wie sieht das Auswahlverfahren aus?

    Die Auswahl der Promotionsstipendiat*innen findet zweistufig statt. Die Bewerber*innen mit den Bewerbungen der höchsten wissenschaftlichen Qualität werden in der zweiten Auswahlrunde um eine Vorstellung Ihres Promotionsprojekts vor dem Vergabegremium (siehe Frage "Wer trifft die Auswahl?") gebeten. Diese besteht in der Regel aus einer etwa zehnminütigen Präsentation des Promotionsprojektes, an die sich ein Gespräch mit dem Vergabegremium anschließt.

  • Wie kann ich mich auf meine Kurzpräsentation vorbereiten?

    Die Kurzpräsentation hat Ihr Promotionsprojekt zum Gegenstand. Es ist also sinnvoll, dieses möglichst konzise darzustellen. Leitfragen können zum Beispiel sein:
    - Was ist meine Forschungsfrage?
    - Welche Methoden kommen bei der Beantwortung zum Einsatz? Warum?
    - Wie schließe ich an bereits bestehende Forschung an?
    - Wo gehe ich über bereits bestehende Forschung hinaus?

    Es ist unerheblich, ob Sie frei sprechen oder einen Text vorbereiten, ob Sie mit oder ohne PowerPoint-Folien arbeiten. Wichtig ist, dass Sie Ihr Projekt und sich selbst überzeugend darstellen können.

  • Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?

    Das Stipendium ist ein Exzellenzstipendium, das heißt ausschlaggebend sind allein Ihre Studienleistungen und die Qualität Ihres Forschungsvorhabens.

  • Gibt es einen Proporz?

    Nein. Das Stipendium ist ein Exzellenzstipendium, das heißt ausschlaggebend sind allein Ihre Studienleistungen und die Qualität Ihres Forschungsvorhabens. Nach Möglichkeit soll zwar jeweils mindestens eines der ausgeschriebenen Promotionsstipendien an eine internationale Bewerberin bzw. einen internationalen Bewerber vergeben werden, aber auch hier ist die fachliche Exzellenz das entscheidende Kriterium.

  • Wer trifft die Auswahl?

    Die Bewerbungen werden von einem Vergabegremium unter Beteiligung aller Fakultäten (vertreten in der Regel durch die jeweiligen Prodekane für Forschung bzw. wissenschaftlichen Nachwuchs) sowie des House of Young Talents begutachtet. Die Auswahl der zu fördernden Bewerberinnen und Bewerber trifft allein das Vergabegremium. Bei der Entscheidungsfindung werden ggf. die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung in beratender Funktion einbezogen.

  • Wie lange dauert das Auswahlverfahren?

    In der Regel erfahren Sie etwa zwei bis drei Wochen nach Bewerbungsschluss, ob Sie in die zweite Runde vorgerückt sind und zu einer Präsentation vor dem Vergabegremium eingeladen werden. Die Präsentationen der Promotionsvorhaben finden in der Regel vier bis fünf Wochen nach Bewerbungsschluss statt. Ob Ihre Bewerbung schlussendlich erfolgreich war, erfahren Sie zeitnah nach der zweiten Auswahlrunde.

Stipendiat*innenzeit

  • Was bekomme ich als Stipendiat*in?

    Die Förderung besteht aus einem ideellen und einem finanziellen Teil. Im Rahmen der ideellen Förderung unterstützt die HYT Young Academy durch ein eigenes Veranstaltungsprogramm die Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere. Regelmäßige interdisziplinäre Veranstaltungen für die Geförderten (ca. acht pro Semester) werden im Wechsel von betreuenden Mentor*innen und ggf. zusätzlichen externen Referent*innen angeboten. Das aktuelle Programm sowie das Programm der vergangenen Semester finden Sie hier.

    Die finanzielle Förderung beläuft sich auf 1.500 EUR pro Monat für bis zu drei Jahre für Promovierende. Neben der Grundförderung unterhält die HYT Young Academy für die Geförderten zusätzlich einen Fonds für Sachbeihilfen zur Deckung der Kosten von z. B. Forschungs- und Recherchereisen, Teilnahmen an Tagungen und Konferenzen, forschungsbezogenen Anschaffungen, oder Einladungen von auswärtigen Gästen für Vorträge. Die erstattungsfähigen Kosten sind auf maximal 1.500 EUR förderjährlich für Promovierende beschränkt.

  • Welche Pflichten habe ich als Stipendiat*in?

    Als Stipendiat*in sind Sie verpflichtet, regelmäßig an den Veranstaltungen der HYT Young Academy teilzunehmen. Zusätzlich müssen Sie dem HYT während Ihrer Förderung in jedem Semester (Stichtage 31.03. bzw. 30.09.) unaufgefordert einen von der Mentorin bzw. dem Mentor gegengezeichneten Fortschrittsbericht über das Promotionsvorhaben (formlos im Umfang von etwa einer Seite) sowie eine aktuelle Studienbescheinigung einreichen. Oberste Pflicht ist jedoch natürlich, das Promotionsvorhaben dem Förderzweck entsprechend voranzubringen und zügig abzuschließen.

  • Muss ich mich selbst um meine Krankenversicherung kümmern?

    Das Stipendium unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, da es kein Entgelt nach § 14 SGB IV darstellt. Mit der Vergabe des Stipendiums ist infolgedessen auch nicht die Übernahme von Beiträgen für eine Krankenversicherung verbunden. Eine Krankenversicherung ist von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten auf eigene Kosten abzuschließen.

  • Muss ich Steuern auf das Stipendium zahlen?

    Nein, das Stipendium ist unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Die Universität ist dennoch nach der Mitteilungsordnung verpflichtet, die Zahlung des Stipendiums den zuständigen Finanzbehörden mitzuteilen.

  • Kann ich neben dem Stipendium arbeiten?

    Grundsätzlich ja, es gibt jedoch Einschränkungen: Für Promovierende ist neben dem Stipendium eine Beschäftigung an der Universität Siegen bei der jeweiligen Mentorin bzw. dem jeweiligen Mentor als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter auf einer Qualifizierungsstelle oder als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) zulässig mit maximal der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit, eine Kombination einer solchen Beschäftigung mit noch einer weiteren ist nicht zulässig. Eine nicht fachlich einschlägige (wissenschaftliche oder nichtwissenschaftliche) Beschäftigung ist maximal im Umfang von 5 Wochenstunden zulässig.

  • Kann ich mein Stipendium unterbrechen?

    Eine Unterbrechung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Diese können beispielsweise in einer eigenen Krankheit, der Pflege von Angehörigen oder Elternzeit bestehen. Es ist auch möglich, das Stipendium zu unterbrechen, um ein Auslandssemester zu absolvieren. Näheres regeln die Vergaberichtlinien.

  • Kann ich meine*n Mentor*in wechseln?

    Bei Bezug eines Promotionsstipendiums ist zum Wechsel der Mentorin bzw. des Mentors die Zustimmung des Vergabeausschusses erforderlich. In jedem Fall muss bei einem Wechsel der Mentorin bzw. des Mentors die unterschriebene Verpflichtungserklärung der neuen Mentorin bzw. des neuen Mentors vorgelegt werden.

 
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