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Ausrichtung des Instituts für Medien- und Kommunikationsrecht (IMKR)

Die Medienlandschaft ist permanent in Veränderung begriffen – nicht nur die Digitalisierung mit all ihren Implikationen für das Medienschaffen, sondern auch die damit einhergehende Verschmelzung klassischer Sektoren, wie Presse und Rundfunk, die Etablierung neuer Medienformate, ein verändertes Privatsphärenverständnis, die Zunahme nutzergenerierter Inhalte, der Bedeutungsverlust ehemaliger „Gatekeeper“ sowie die Zunahme grenzüberschreitender Fallgestaltungen und viele weitere rechtstaatsächliche Veränderungen und Herausforderungen machen es zunehmend erforderlich, Medien‐ und Kommunikationsrecht nicht nur als einen losen Oberbegriff für eine Vielzahl die Medien betreffender Rechtsgebiete, quasi als ein „Mantelrecht“ zu begreifen, sondern es als ein eigenständiges Rechtsgebiet zu behandeln und zu erforschen.

Dies bedeutet, übergreifende Prinzipien zu entwickeln, Probleme nicht nur zivilrechtlich, sondern auch öffentlich‐rechtlich, nicht nur national, sondern auch europäisch und international zu betrachten, um so angemessene Lösungen für die drängenden Fragen unseres Medienzeitalters zu finden. Nicht zuletzt im Bereich des Rundfunks sind dabei zudem Problemstellungen zu beachten, die sich aus dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ergeben. So ist nicht nur inhaltlich, sondern auch hinsichtlich der Regulierungskompetenzen zu unterscheiden: Fernmeldetechnisch unterfällt der Bereich der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 71 GG). In inhaltlicher Hinsicht stellt die Veranstaltung von Rundfunkprogrammen dagegen eine eigenständige Kompetenzmaterie der Länder dar (Art. 70 GG).

Viele Aspekte und Fragen in diesem vielschichtigen und sich ständig wandelnden Bereich sind ungelöst und nicht selten hängt der Gesetzgeber den aktuellen technischen bzw. rechtstatsächlichen Entwicklungen nicht nur einen Atemzug hinterher. Das Institut für Medien‐ und Kommunikationsrecht soll diese Lücke füllen. Zentrale Fragestellungen sollen hier definiert und einer möglichen Lösung zugeführt werden.

Vorliegend wird einer zeitgemäß weiten Definition des Medien‐ und Kommunikationsrechts gefolgt, die sich nicht auf Massenkommunikationsmittel klassischen Zuschnitts beschränkt. Vielmehr sollen auch Fragen des Informationsrechts, des Datenschutzrechts, des Technikrechts und benachbarter Felder umfasst sein, die über moderne Kommunikationswege erfolgen.

Schwerpunkte

  • Europäisches Medienrecht
  • Verbraucherschutz bei der Mediennutzung im Internet
  • Internationales Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht, insbesondere in Verbindung mit Cloud Computing, Social Networks, Smart Meter, Google books
  • Rundfunkrecht, insbesondere Schutz der Menschenwürde in den Medien, technikrechtliche Seite des Rundfunkrechts
  • Persönlichkeitsrechtsschutz, besonders im Internet
  • Presserecht (Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort, Verdachtsberichterstattung)
  • Meinungs‐ und Kunstfreiheit im Kommunikationsprozess
  • Rechtfertigung und angemessene Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter
  • Medienkollisionsrecht nebst Fragen des Internationalen Zivilverfahrensrechts
  • Urheberkollisionsrecht nebst Fragen des Internationalen Zivilverfahrensrechts
  • Medienkonzentrationsrecht
  • Aspekte des Internetrechts (unter Einschluss von vertrags‐ und deliktsrechtlichen  Ansprüchen, Grundzügen des Kommunikationsregulierungsrechts sowie Fragen einer Globalisierung des Internetrechts)
  • Entertainmentrecht (Musikrecht, Recht der ausübenden Künstler)
  • Veranstaltungsschutz
  • Domainrecht
  • rechtstatsächliche und rechtssoziologische Analyse des Medien‐ und Informationsrechts unter Einbeziehung qualitativer und quantitativer Methoden

Satzung

Die Satzung des Instituts finden Sie hier.

 
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