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Bewerbung für ein Fachstudium

Fachstudium Header

 

Studium mit Abschluss für internationale Studierende

Wenn Sie an der Universität Siegen studieren möchten, steht Ihnen eine Vielzahl von internationalen Studiengängen zur Verfügung. Profitieren Sie von einer ausgezeichneten akademischen Ausbildung. Wir unterstützen Sie bei den Vorbereitungen.   

Allgemeine Informationen

Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Zulassung zum Studium an der Universität Siegen beantragen, benötigen - wie deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber auch - eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Sekundarschulzeugnis, die Hochschulaufnahmeprüfung des Heimatlandes oder erforderliche Studienzeiten im Heimatland).

Welches Bewerbungsverfahren für Sie zutrifft, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und von dem gewählten Studiengang ab. Aufgrund der großen Nachfrage für einige Studienfächer ist der Zugang zum Studium nicht in allen Fächern gleich. Es können Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) für einzelne Studiengänge bestehen. Bei Bewerbungen in den Masterstudiengängen werden neben den formalen Bewerbungsvoraussetzungen spezielle fachliche Kenntnisse gefordert.

Ob in einem Fach Zulassungsbeschränkungen an der Universität Siegen bestehen und/oder weitere fachliche Kenntnisse gefordert werden, klären Sie bitte im Bewerbungsprozess (siehe Studienangebot). Beginnen Sie kein Studium, wenn die Finanzierung nicht für die gesamte Studiendauer gesichert ist! Stellen Sie bereits im Bewerbungsprozess sicher, dass Sie Ihren Studienaufenthalt finanzieren können. Zur Deckung aller Kosten am Studienort (Wohnraum, Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten) benötigen Sie mindestens 992,00 Euro monatlich. Finanzierungserklärung  
Hier finden Sie einen Überblick über die geschätzten monatlichen Kosten.        

Wichtiger Hinweis für ausländische Studierende: Ein Studienfachwechsel, der nicht durch die für Sie zuständige Ausländerbehörde genehmigt wurde, kann zu einem Verlust des Aufenthaltstitels führen!

Was kann ich an der Universität Siegen studieren? 

Internationale bzw. englischsprachige Studiengänge
Die Universität Siegen bietet viele internationale Studiengänge an, darunter Bachelor - und Masterprogramme sowie Postgraduierten Programme. Hier finden Sie die Übersicht über unser Angebot.

Ganzes Studienangebot
Hier finden Sie das ganze Studienangebot der Universität Siegen.

Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung

Ausländer:innen mit in Deutschland erworbener Hochschulreife (Bildungsinländer:innen):
Ausländische Studienbewerber:innen, die das Abitur oder einen vergleichbaren studienqualifizierenden Abschluss in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, werden als Bildungsinländer:innen bezeichnet. Die Bildungsinländer:innen unterliegen bei der Bewerbung denselben Bedingungen und Fristen wie die deutschen Bewerber:innen. In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen erfolgt die Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen über das Online-Portal unisono. In zulassungsfreien Fächern ist die Online-Voreinschreibung innerhalb der Frist der freien Einschreibung im Studierendensekretariat möglich. Informationen zum Studium mit Fachhochschulreife. Ansprechpartner für alle Fragen zu Bewerbung und Einschreibung ist das Studiensekretariat.

Ausländer:innen mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsausländer:innen): Bewerber:innen mit der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU-Bürger/-innen) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Bürger/-innen) sind im Bewerbungsverfahren deutschen Bewerberinnen und Bewerbern gleichgestellt. Nicht-EU-Bürger/-innen bewerben sich für alle Bachelorstudiengängen und die meisten Masterstudiengängen mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium innerhalb der Fristen schriftlich bei STARTING. 

Deutschsprachige Studiengänge

In deutschsprachigen Studiengängen ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse Voraussetzung: DSH 2 oder 3 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang internationaler Studierender) oder ein Äquivalent werden benötigt. Für Sprachwissenschaften oder Medienstudiengänge wird DSH 3 oder Äquivalent empfohlen.

Die folgenden Sprachzertifikate stellen Äquivalente zur DSH 2 dar:
• das Abitur an einer deutschen Auslandsschule 
• das Goethe-Zertifikat C2
• das Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (KMK) (DSD II)
• die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
• der TestDaF: TDN 4 in allen Prüfungsteilen
• telc C1 Hochschule Für Bewerber:innen, die diese Sprachnachweise nicht vorzeigen können, bietet die Universität Siegen studienvorbereitende Sprachkurse an. Informationen zu den Sprachkursen finden Sie hier.

Bachelor Studiengänge:
Bewerber:innen mit der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU-Bürger:innen) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Bürger:iinnen) sind im Bewerbungsverfahren deutschen Bewerber:innen gleichgestellt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Bewerbung über das Online-Portal unisono. In den zulassungsfreien Bachelorstudiengängen ist fristgerecht ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zum Studium bei STARTING zu stellen, dem Sie bitte eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Sekundarschulzeugnis, die Hochschulaufnahmeprüfung des Heimatlandes oder erforderliche Studienzeiten im Heimatland) beifügen. Nicht-EU-Bürger:innen bewerben sich für alle Bachelorstudiengängen und die meisten Masterstudiengängen mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium innerhalb der Fristen schriftlich bei STARTING.

Anerkennung Ihres Abschlusses für Bachelorprogramme:
Informationen darüber, wie Ihr Schul- oder Studienabschluss in Deutschland anerkannt wird, können Sie auf der Internetseite „Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse" oder in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes „Studieren und Forschen in Deutschland“ finden.

Sind die Nachweise Ihrer Vorbildung nach Überprüfung durch STARTING als gleichwertig zum deutschen Abitur eingestuft, haben Sie den direkten Hochschulzugang. Dies bedeutet, dass Sie keine studienvorbereitenden Kurse an einem Studienkolleg besuchen müssen und sich direkt um die Aufnahme des Studiums bewerben.

Falls Ihre Zeugnisse nicht zum direkten Hochschulzugang berechtigen, kann der Besuch des Studienkollegs erforderlich sein. An der Universität Siegen gibt es leider kein Studienkolleg. Bitte informieren Sie sich über die Internetseite der Studienkollegs in Deutschland.

Studieninteressierte, deren Schulabschluss in ihrem Herkunftsland zum Studium berechtigt, in Deutschland aber nicht als direkter Hochschulzugang anerkannt wird, können zum Studium zugelassen werden, wenn sie den Test für Ausländische Studierende (TestAS) von g.a.s.t e.V. mit einem Standardwert von jeweils mindestens 100 Punkten im Kern- und 100 Punkten im Fachmodul absolviert haben. Aktuell werden an der Universität Siegen keine TestAS Prüfungen angeboten. Der TestAS gilt nicht als Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache.

Die Sekundarschulabschlüsse International Baccalaureate (IB, Abschluss mit deutscher Sprache) und Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB) stellen besondere Formen des Schulabschlusses dar. SchulabsolventInnen mit einem Gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB) müssen keine weitere Deutschsprachprüfung und auch kein Studienkolleg absolvieren, um sich für ein Studium an der Universität Siegen zu bewerben. Studieninteressierte mit IB und GIB bewerben sich bei der Abteilung STARTING innerhalb der allgemeinen Bewerbungsfristen.

Ein besonderes Programm zur gezielten Studienvorbereitung bietet die Studienbrücke. Im Rahmen der Studienbrücke wird auch die TestAS Prüfung und Deutschsprachprüfungen (TestDaF) angeboten.

Masterstudiengänge:
Bitte beachten Sie, dass es bei Masterstudiengängen andere Bewerbungsfristen und zusätzliche Formalitäten (z.B. Antragsformular der/des Fakultät/Departments) gibt. Für die internationalen Masterstudiengänge (englischsprachige Masterstudiengänge) beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen internationaler Masterstudiengänge.
 
Anerkennung der Abschlüsse für Masterstudiengänge:
Wenn Ihre Schul-und Hochschulausbildung als gleichwertig zu einem deutschen Bachelorabschluss anerkannt wird, sind Sie für einen Masterstudiengang qualifiziert. Die inhaltlichen Voraussetzungen werden von STARTING und in der jeweiligen Fakultät bewertet.

Englischsprachige Masterstudiengänge

Bewerbung für internationale Masterstudiengänge:
Bitte beachten Sie, dass es bei Masterstudiengängen andere Bewerbungsfristen und Bewerbungsformalitäten gibt. Für die internationalen Masterprogramme bewerben Sie sich bitte über Unisono. Für die internationalen Masterstudiengängebeachten Sie bitte die Bewerbungsfristen internationaler Masterstudiengänge.

Anerkennung der Abschlüsse für Masterstudiengänge: Wenn Ihre Schul-und Hochschulausbildung als gleichwertig zu einem deutschen Bachelorabschluss anerkannt wird, sind Sie für einen Masterstudiengang qualifiziert. Die inhaltlichen Voraussetzungen und auch das englische Sprachniveau werden in der jeweiligen Fakultät bewertet.

Wie bewerbe ich mich als ausländische:r Studienbewerber:in? 

Checkliste und Ablauf:

1. Sie entscheiden sich für einen Studiengang. Das gesamte Studienangebot der Universität Siegen finden Sie hier. Internationale Studiengänge hier.

2. Sie reichen Ihre Bewerbungsformulare ein: Abhängig vom Schulabschluss (deutscher Schulabschluss = Bildungsinländer/-innen, ausländischer Schulabschluss = Bildungsausländer/-innen) und gewähltem Studiengang bewerben Sie sich über das Online-Portal unisono der Universität Siegen oder schriftlich bei STARTING mit dem Antrag auf Zulassung.

!Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen!

Für internationale Masterstudiengänge (Englisch) gelten folgende Bewerbungsfristen: Bewerbungsfristen 
Für Masterstudiengänge (Deutsch) können andere Bewerbungsfristen und zusätzliche Formalitäten gelten:Bewerbungsfristen
Für Bachelorstudiengänge (Deutsch) orientieren Sie sich bitte an folgenden Fristen: Bewerbungsfrist 

3. Die Abteilung STARTING prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für den von Ihnen gewünschten Studiengang erfüllen. Außerdem legt STARTING fest, ob Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung besitzen und die DSH nachweisen müssen oder die sogenannte Feststellungsprüfung ablegen müssen und sendet Ihnen einen Zulassungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid. STARTING gibt keine Auskünfte über den Stand Ihrer Bewerbung, bevor Sie den Bescheid erhalten. Bescheide über Zulassung oder Ablehnung werden erst verschickt, wenn das Zulassungsverfahren für das betreffende Semester beginnt. Wir bitten von Rückfragen während des Bewerbungsverfahrens abzusehen!

4. Einschreibung: Wenn Sie die Zulassung erhalten haben, können Sie sich für Ihren Studiengang oder den DSH vorbereitenden Sprachkurs über das Online-Portal Unisono einschreiben. Bitte beachten Sie Einschreibfristen in Ihrem Zulassungsbrief.

Welche Unterlagen muss ich einreichen? 

• Bitte informieren Sie sich auf der Seite der internationalen Studiengänge über das Bewerbungsprocedere und über spezielle Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfristen.
• Wenn die Bewerbung über das Bewerbungsportal Unisono erfolgt, werden alle Schritte im Online-Portal erklärt. (zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge und Master der Fakultät I-III, englischsprachige Masterstudiengänge der Fakultät IV sowie alle Masterstudiengänge der Fakultät V)
• Erfolgt die Bewerbung nicht über Unisono oder per E-Mail, senden Sie bitte Ihre Unterlagen mit der Post zu den allgemeinen Bewerbungsfristen an die Abteilung STARTING (zulassungsfreie Bachelorstudiengänge und deutschsprachige Masterstudiengänge der Fakultät IV)  

» Antrag auf Zulassung: Den Antrag finden Sie hier und dieser ist online auszufüllen und zu unterschreiben. Bei  Masteranträgen zusätzlich das Antragsformular der jeweiligen Fakultät bzw. Departments. 

» 
Schul- und Hochschulzeugnisse (sowie Hochschulaufnahmeprüfung: Sofern diese in Ihrem Heimatland erforderlich ist) in notariell/amtlich beglaubigter Kopie Übersetzungen (englisch/deutsch) eines beeidigten Übersetzers (oder notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung)          

» 
Zeugnis über Sprachkenntnisse: Bitte die Übersetzung in einer amtlich beglaubigten Kopie ins Deutsche oder Englische  einreichen - bei deutschsprachigem Studienangebot. Wenn Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie die DSH-Prüfung auf dem Niveau 2 oder 3 oder ein gleichwertiges Zeugnis vorlegen. 

» 
Notenübersicht über das bisherige Studium 

» 
Kopie von Reisepass oder Aufenthaltstitel 

» 
Tabellarischer Lebenslauf 

» 
ggf. TestAS-Zeugnis

Bei Hochschulwechsel: Unbedenktlichkeitsbescheinigung der bisherigen Hochschule.

Wenn Sie sich nicht über unisono bewerben müssen, senden Ihre Unterlagen per Post an:

Universität Siegen
STARTING-Admission
Sandstr. 16-18
57072 Siegen
Deutschland

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Anforderungen für Bachelor- und Masterstudiengänge

Informationen zu studienvorbereitenden Deutschkursen (DSH)


Falls Sie die für Ihren Studienwunsch erforderlichen Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung oder Einschreibung noch nicht erreicht haben, können Sie die notwendigen Kenntnisse in den an der Universität Siegen eingerichteten Deutschkursen der Abteilung STARTING erwerben. Wenn Sie an einem Deutschkurs an der Universität Siegen teilnehmen möchten, müssen Sie dies in Ihrem Antragsformular angeben. Sie werden dann für das Auswahlverfahren angemeldet.

Bitte beachten Sie die Bewerbungstermine 15. Mai und 15. November. Bei Zulassung und Einschreibung an der Universität Siegen erhalten Sie den Status einer/eines Studierenden. Die Kurse beinhalten pro Woche 20 Stunden Unterricht. Die Grundstufe wird in der Regel nach einem Semester mit der Prüfung auf dem Niveau B1 bestanden. Sie können danach den DSH-vorbereitenden Kurs besuchen, der mit der DSH-Prüfung abgeschlossen wird. Es besteht jeweils eine zweimalige Wiederholungsmöglichkeit. Über die Einstufung in Grundstufe oder Mittelstufe wird zu Beginn der jeweiligen Kurse entschieden. Neben dem Semesterbeitrag wird ein Teilnehmerbeitrag über 500,00 EUR pro Semester erhoben (ab SoSe 2020).

Die Sekundarschulabschlüsse International Baccalaureate (IB, Abschluss mit deutscher Sprache) und Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB) stellen besondere Formen des Schulabschlusses dar. SchulabsolventInnen mit einem Gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB) müssen keine weitere Deutschsprachprüfung und auch kein Studienkolleg absolvieren, um sich für ein Studium an der Universität Siegen zu bewerben. Studieninteressierte mit IB und GIB bewerben sich bei der Abteilung STARTING innerhalb der unten genannten Bewerbungsfristen.

Wählen Sie bei der Bewerbung über unisono "Sonstiger Abschluss" -> "Deutschkurs" aus. Hier geht es zur Bewerbung

 

Bewerbungsfristen für Studiengänge und Deutschkurse

Bitte beachten Sie, dass es bei Masterstudiengängen andere Bewerbungsfristen gibt. Für die internationalen Masterstudiengänge beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen internationaler Masterstudiengänge.

Bewerbung für Sommersemester Wintersemester
Studienvorbereitender Deutschkurs (DSH)
September–15. November
Februar–15. Mai
Zulassungsbeschränkte Bachelor-/Masterstudiengänge (Deutsch) bis 15. Januar
bis 15. Juli
Zulassunsgfreie Masterstudiengänge (Deutsch) hier (Master)
Internationale Masterstudiengänge (Englisch)hier
Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (Deutsch) Die Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses bei der Einschreibung an der Universität Siegen muss bis spätestens 1. September (Wintersemester) bzw. 1. März (Sommersemester) bei der Abteilung STARTING beantragt werden. Bei entsprechenden Deutschkenntnissen können Anerkennungen einer Bezirksregierung auch bis zum Ende der Einschreibfrist akzeptiert werden.

 

Es können nur vollständige Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfristen vorliegen. "Vollständig" bedeutet, dass der Antrag in allen Punkten und wahrheitsgemäß ausgefüllt, von Ihnen persönlich und im Original unterschrieben ist und dass alle erforderlichen Bescheinigungen als amtlich beglaubigte Kopie beiliegen. Ist das Original eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, müssen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache beilegen. Bitte reichen Sie keine Originale Ihrer Zeugnisse(Ausnahme APS-Bescheinigung)ein.
Die Universität Siegen übernimmt für unaufgefordert eingereichte Originalzeugnisse keine Haftung. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Universität und werden nicht zurückgegeben. Bitte teilen Sie auf dem Zulassungsantrag eine Postadresse mit, unter der Sie Postsendungen zu jeder Zeit zuverlässig und schnell erhalten. Weicht Ihr Name von der Briefkastenaufschrift ab, ist unbedingt das „c/o-Feld“ des Antrags auszufüllen und der Name entsprechend der Briefkastenaufschrift anzugeben. Falls sich die Korrespondenzadresse ändert, bevor Sie eine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten haben, teilen Sie bitte sofort die neue Adresse schriftlich per E-Mail mit.

Studienbewerber:innen aus der Volksrepublik China und Vietnam
müssen eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) beantragen und diese im Original zusammen mit ihren Bewerbungsunterlagen bzw. bei der Einschreibung einreichen. Ohne die APS-Bescheinigung kann keine Einschreibung für chinesische und vietnamesische Bewerberinnen und Bewerber erfolgen. Studienbewerberinnen und –bewerber aus Indien müssen das APS Verfahren in Indien durchlaufen, um ein Visum zur Einreise zum Studium nach Deutschland zu erhalten. Weitere Informationen erteilen die deutschen Botschaften und Konsulate in Ihrer Nähe. 

 

 
 
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