Internationales Studierendensekretariat
Contact by email0271/740-3418
Tue, Wed, Thu 8:30-11:00 am
Di, Mi, Do 8:30-11:00 Uhr
F-S 108
Vor der Abreise
3 Monate vor Abreise
Kündigung des Mietvertrags
Sie müssen Ihren Mietvertrag kündigen, bevor Sie ausziehen. In Deutschland müssen Sie Ihrem Vermieter eine schriftliche Kündigung drei Monate vor Ende des Mietverhältnisses vorlegen. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Kündigungsfristen.
Kündigung von Krankenversicherung und weiteren Verträgen
Informieren Sie Ihre
Krankenkasse rechtzeitig über das Ende
Ihres Studiums in Siegen und klären Sie so früh wie
möglich, welche Unterlagen zur Kündigung Ihrer
Krankenversicherung erforderlich sind (z.B.
Abmeldebestätigung).
Die Abmeldung des Rundfunkbeitrags ist
über ein Online Formular des Beitragservices
möglich. Eine Anleitung finden Sie auf unserer Webseite
unter Downloads.
Denken Sie daran, alle anderen Verträge zu
kündigen, die Sie abgeschlossen haben (Gas, Strom,
Internet, Mobiltelefon, Rundfunkbeitrag) und prüfen Sie
auch hier die Kündigungsfristen.
1 Woche vor Abreise
Antrag auf Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation
endet Ihr Austausch- oder Kurzzeitstudium in Siegen.
Internationale Austausch- und Kurzzeitstudierende
beantragen ihre Exmatrikulation kurz vor ihrer Abreise,
nach der letzten Prüfung. Eine rückwirkende Exmatrikulation
ist nicht möglich. Der Antrag auf Exmatrikulation und eine
Ausfüllhilfe finden Sie unter Downloads.
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie beim
Studierendensekretariat für Internationale Studierende im
Student Service Center (AR-SSC 001) ein. Eine Kopie des
Antrags reichen Sie persönlich oder per E-Mail in der
Abteilung International Student Affairs ein.
Aufenthaltsbestätigung
Sobald Sie die Kopie Ihres Antrags auf Exmatrikulation bei der Abteilung für internationale Studierende eingereicht haben, stellen wir eine Aufenthaltsbestätigung aus, die die Daten der Einschreibung und Exmatrikulation enthält. Die Bestätigung kann direkt ausgehändigt oder per Luftpost oder E-Mail an Ihre Heimatinstitution geschickt werden.
Abmeldung bei der Stadt (Bürgerbüro)
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich eine Woche vor Ihrer Abreise abmelden. Vergessen Sie nicht, Ihren Pass mitzubringen. Formulare für die Abmeldung bei der Meldebehörde sind online oder vor Ort erhältlich.
Kontoauflösung
Bevor Sie Ihr Bankkonto schließen, überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge, um alle relevanten Abbuchungen oder Zahlungen zu ermitteln. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Rechnungen beglichen haben und wenden Sie sich an Ihre Bank oder Sparkasse, wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen.
Nach Abreise
Zeugnis (Transcript of Records)
Das Zeugnis (Transcript
of Records) enthält alle Studienleistungen, die Sie während
des Semesters bei Ihrem Prüfungsamt angemeldet und am Ende
des Semesters erfolgreich abgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie, dass das Transcript auf Anfrage
oder zu Semesterende erstellt wird. Sobald alle
Noten und Kreditpunkteinunisono eingetragen wurden, melden
Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt und bitten um die Erstellung
des Transcripts.
Studierende der Fakultät I und III erhalten das Original des
Zeugnisses von der Abteilung International Student Affairs; Auf Anfrage kann das Zeugnis ebenfalls an das Prüfungsamt der Heimuniversität gesendet werden.
Studierende der Fakultät II und IV erhalten das Transcript
direkt von ihrem jeweiligen Prüfungsamt.