Versicherung
Studierende müssen eine ausreichende Krankenversicherung
nachweisen, um sich an der Universität Siegen einschreiben zu
können. Dies betrifft auch internationale Studierende,
die einen Abschluss in Deutschland planen, sowie Austausch- und
Kurzzeitstudierende.
Bitte beachten Sie:
Alle Studierenden (egal, ob Sie bereits
versichert sind oder nicht, ob Sie privat versichert oder
befreit sind!!) müssen sich vor der Einschreibung an
eine gesetzliche Krankenversicherung (z.B. AOK, Barmer,
TK...) wenden. Die Versicherung prüft dann Ihren
Versicherungsstatus und meldet dies elektronisch an die
Universität. Erst dann können Sie sich einschreiben!
Bitte informieren Sie daher die Krankenversicherung
darüber, an welcher Universität Sie sich einschreiben
werden.
Wenn Sie die Krankenversicherung in einem Paket zusammen
mit dem Sperrkonto erworben haben, prüfen Sie bitte, dass
die involvierte Krankenversicherung Ihren
Versichertenstatus an die Universität
weitergibt.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Krankenversicherung: gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland müssen alle Studierenden gesetzlich
versichert sein. Die monatlichen Kosten liegen bei ca. 120
EUR.
Altersbeschränkung
Die gesetzliche Versicherung wird für Studierende bis zum
30. Lebensjahr angeboten. Wer bei Studienbeginn bereits
älter als 29 Jahre ist, kann sich nur noch privat
krankenversichern.
Studierende, die während des Studiums 30 Jahren alt werden,
können die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag
weiterführen.
DSH Deutschkursteilnehmerinnen und -teilnehmer
Studierende, die zunächst an einem DSH
Deutschkurs teilnehmen, können keine gesetzliche
Krankenversicherung abschließen. Sie müssen sich privat
krankenversichern.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag des
Semesters. In der Zeit zwischen Einreise und Semesterbeginn
besteht kein Versicherungsschutz.
Wir raten Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen
teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage,
Deutsch-Intensivkurs) dringend, eine
Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum
zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen!
Gesetzliche Krankenversicherungen in Siegen und
Siegen-Weidenau (kein Anspruch auf
Vollständigkeit)
»
AOK Nordwest
»
Barmer
»
DAK
»
IKK
»
Techniker Krankenkasse
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So gehen Sie vor »»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»»
Bitte nehmen Sie zu einer
gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl Kontakt auf und
bitten um Abschluss einer Versicherung. Sobald Sie sich bei
einer Krankenversicherung versichert haben, informiert
diese die Universität darüber und Sie können Ihre
Einschreibung vornehmen.
Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann als Ersatz oder als
Ergänzung einer gesetzlichen Versicherung abgeschlossen
werden. Private Krankenversicherer sind nicht verpflichtet
eine Person zu versichern und die monatlichen Beiträge
werden anhand von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und
gewähltem Tarif berechnet. Die Beiträge können mit der Zeit
steigen!
Altersbeschränkungen
Studierende die zu Beginn des Studiums
älter als 29 Jahre alt sind, müssen eine
private Krankenversicherung abschließen.
DSH Deutschkursteilnehmerinnen und -teilnehmer
Studierende, die zunächst am DSH
Deutschkurs teilnehmen, müssen ebenfalls eine private
Krankenversicherung abschließen.
Wichtig: Befreiung von der gesetzlichen
Versicherungspflicht
Studierende, die privat
krankenversichert sind, müssen sich von der gesetzlichen
Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung von der
studentischen Krankenversicherungspflicht kann von einer
gesetzlichen Krankenversicherung in Siegen oder
Siegen-Weidenau ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung für
die gesamte Studiendauer gilt und der Wechsel zu einer
gesetzlichen Versicherung nicht mehr möglich ist!
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Bitte kontaktieren Sie eine gesetzliche
Krankenversicherung. Die Krankenversicherung prüft, ob Ihre
Versicherung ausreicht, und meldet dies automatisch an die
Universität.
Dazu schicken Sie bitte einer gesetzlichen
Krankenkasse eine Email mit folgenden Daten:
»
Kopie Ihrer privaten Versicherung
»
Kopie Ihres Ausweises/ Reisepasses
»
Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
»
Name der gewünschten Hochschule
Internationale Krankenversicherungen
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC)
Deutschland hat mit Mitgliedsländern der
Europäischen Union (EU) und des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die
Krankenversicherungen aus diesen Ländern werden auch in
Deutschland anerkannt.
Die Europäische Krankenversicherungskarte
(EKVK/EHIC) gilt in Deutschland, garantiert jedoch keine
kostenlose Behandlung. Häufig werden nur medizinisch
notwendige Leistungen übernommen. Bitte wenden Sie sich an
Ihre Versicherung für weitere Informationen.
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Bitte beachten Sie:
Für die Einschreibung ist eine
Befreiungsbescheinigung notwendig. Dazu
schicken Sie bitte einer gesetzlichen Krankenkasse eine
Email mit folgenden Daten:
»
Kopie Ihrer EHIC /GHIC/ AT 11
»
Kopie Ihres Ausweises/ Reisepasses
»
Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
»
Name der gewünschten Hochschule
Wir empfehlen Studierenden, die aus einem Land außerhalb
der EU nach Siegen kommen, dringend, nach Ihrer Ankunft in
Deutschland eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung
für die Dauer Ihres Studiums abschließen. Frühester Beginn
ist der erste Tag des ersten Studiensemesters.
Informationen dazu finden Sie unter "Gesetzlliche
Krankenversicherung".
Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen
(Vorbereitungstage oder Orientierungstage,
Deutsch-Intensivkurs) raten wir dringend, eine
Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum
zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen.
Weitere Informationen und Vergleichsportale
»
Gesundheit für alle: Ein Wegweiser durch
das deutsche Gesundheitswesen
»
DAAD: Informationen zur Krankenversicherung
in Deutschland
»
Krankenkassen Deutschland: Informationen zu
Krankenversicherungen und Vergleichsportal
»
Verivox: Vergleichsportal
Arztbesuche und Notfallnummern
Sollten Sie krank sein oder einen ärztlichen Rat brauchen, können Sie eine Hausärztin oder einen Hausarzt frei wählen. Hausärztinnen und Hausärzte sind Allgemeinmediziner und erste Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen.Sie stellen auch Überweisungen zu Fachärzten aus, wenn nötig.
Fachärztinnen und Fachärzte sind auf bestimmte Bereiche spezialisiert, zum Beispiel Dermatologie, Zahnmedizin, Hals-,Nasen-,Ohrenheilkunde. Bitte beachten Sie, dass ohne eine Überweisung teilweise recht hohe Gebühren für einen Besuch bei Fachärzten und Fachärztinnen anfallen können!
Stronger together
Unter der Seite zum Projekt Stronger together finden Sie viele Hinweise zum deutschen Gesundheitssystem sowie zu den Angeboten für internationale Studierende.