Info für Betreuer:innen
Sie möchten einen internationalen Gast einladen oder eine:n
internationale:n Wissenschaftler:in einstellen? Dann gibt es
einige Dinge zu beachten. Dazu gehören die Exportkontrolle,
Finanzierung, Beantragung von Visum und Aufenthaltstitel,
administrative Schritte vor Ort, die Familiensituation,
Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und vieles mehr. Das
Welcome Center unterstützt Sie gerne in diesen Angelegenheiten.
Besonders wichtig ist, dass Sie sich für einen zügigen und
problemlosen Ablauf frühzeitig beim Welcome
Center melden und Ihren internationalen Gast oder Ihre:n
zukünftige:n Mitarbeiter:in an uns verweisen. Für unsere
Services können sich die internationalen Forschenden hier anmelden. Die Exportkontrolle kann je
nach Forschungsbereich, Nationalität, Heimatuni usw. mehrere
Monate in Anspruch nehmen. Je nach Land sollten Sie außerdem
für die Visumsbeantragung mit mindestens 2–6
Monaten rechnen und auch die Wohnungssuche braucht in
der Regel einige Zeit. Sollten Sie eine Unterbringung in einer
der Gästewohnungen der Universität wünschen, ist der
frühzeitige Kontakt aufgrund der hohen Anfrage/begrenzten
Anzahl an Wohnungen besonders wichtig.
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
Exportkontrolle
Die Exportkontrolle muss für alle
Nicht-EU-Staatsbürger:innen vorgenommen werden. Sollten
sich Personen innerhalb der letzten fünf Jahre durchgängig
in einem EU-Staat aufgehalten haben, reicht es in der
Regel, wenn ein entsprechender Nachweis bei der
Zollabteilung der Universität Siegen vorgelegt wird.
Weitere Informationen zum Thema wie auch die entsprechenden
Formulare finden Sie hier.
Finanzierung
Sollte die/der internationale Wissenschaftler:in nicht an
der Universität Siegen eingestellt werden, ist es ungemein
wichtig zu prüfen, ob die Finanzierung für den gesamten
Aufenthalt gedeckt ist. Auch bei einer Einstellung, die
durch Drittmittel finanziert werden soll, bitten wir Sie
darum sicherzugehen, dass ein Arbeitsvertrag nicht
kurzfristig nach Arbeitsbeginn schon wieder auslaufen
könnte. Dies würde nicht nur große Unsicherheiten auf
Seiten der/des Forschenden hervorrufen, sondern kann auch
aufenthaltsrechtliche Auswirkungen haben. Hier gilt auch zu
beachten, dass vor Vertragsablauf frühzeitig geklärt ist,
ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist oder nicht, damit
im Zweifel genügend Zeit für die Suche nach einer anderen
Anstellung bleibt.
Bei einer Eigenfinanzuring des Aufenthalts oder bei einer
Teilfinanzierung durch Stellen als Wissenschaftliche
Hilfskräfte (WHK), achten Sie bitte darauf, dass den
Personen ungefähr > 1.100 € pro Monat zur Verfügung
stehen (evtl. in Kombination mit Eigenfinanzierung) und
ggf. ein Sperrkonto eingerichtet werden muss. In solchen
Fällen melden Sie sich in jedem Fall bei uns, damit wir mit
der Ausländerbehörde in Kontakt treten und den genauen
Betrag und die genauen Vorgaben prüfen lassen können.
Visumsunterlagen
Für die Visumsbeantragung ist es häufig notwendig, dass ein
Einladungsschreiben von der Universität Siegen vorgelegt
wird. Hier sollten die folgenden Punkte aufgeführt werden:
» Name und Geburtsdatum des Gastes
» Dauer des Aufenthalts
» Art der Finanzierung
» Tätigkeit an der Universität, bzw. in der Arbeitsgruppe
» Hinweis, dass sich eigenständig um Versicherungsschutz
gekümmert werden muss
→ mit Arbeitsvertrag: ggf.
Haftpflichtversicherung
→ ohne Arbeitsvertrag:
Krankenversicherung, Laborversicherung (wo notwendig),
Haftpflichtversicherung (ggf. auch in der Laborversicherung
enthalten)
Bitte beachten Sie, dass ein Einladungsschreiben
erst nach der Freigabe durch die Zollabteilung
ausgestellt werden sollte.
In vielen Fällen wird auch eine Aufnahmevereinbarung
(Hosting Agreement) benötigt. Bitte beachten Sie, dass das
Welcome Center die ausgefüllten Hosting
Agreements inkl. exportkontrollrechtlicher Freigabe und
Finanzierungsnachweis an den Kanzler zur
Unterschrift weiterleitet.
Wohnungssuche
Promovierende können sich um einen Platz in den Wohnheimen des Studierendenwerks bemühen. Dafür müssen sie jedoch an der Universität eingeschrieben sein und sollten sich frühestmöglich informieren und kümmern, da die Plätze sehr begehrt und schnell vergeben sind. Daneben gibt es immer die Möglichkeit sich nach WGs umzuschauen oder eine Wohnung über den privaten Wohnungsmarkt zu suchen. Für mehr Informationen schauen Sie gerne hier.
Arbeitsplatz
Für die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, Beantragung von
Uni-Konten und (Chip-) Schlüsseln sowie allen fachlichen
Angelegenheiten sind Sie selbst zuständig. Gerne beraten wir
jedoch die internationalen Forschenden zur Beantragung einer
Bibliothekskarte.
Einschreibung
Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung nicht durchgängig
möglich ist. In der Regel öffnen die Einschreibefenster ca.
zwei Monate vor Semesterbeginn und zum Semesterbeginn ist eine
Einschreibung meist auch noch möglich. Generelle Infos finden
Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung nur möglich ist,
wenn die Exportkontrolle bereits durchgeführt wurde. Die
Doktorand:innen müssen sich außerdem in jedem Fall beim Welcome
Center registrieren.
Nicht zuletzt gilt auch zu beachten, dass zur Rückmeldung zum zweiten Semester die Zulassung durch den Promotionsausschuss beim Internationalen Studierendensekretariat vorgelegt werden muss.