Reisevorbereitung
Einige Vorbreitungen sollten schon während der Bewerbungsphase getroffen werden. Teilweise werden zum Beispiel Passnummer und Reisepasskopie schon während der Bewerbung im Ausland angefordert. Mit der Buchung von Flügen oder dem Abschluss eines Mietervertrags sollten Sie warten, bis Sie die Zusage der Gastinstitution erhalten!
CORONA-VIRUS
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Austauschen im akademischen Jahr 2020/21 sowie unsere Tipps zur Reisevorbereitung, die wir auf unserer Corona-Seite für Sie zusammengestellt haben.
Reisesicherheit
Nutzen Sie zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts auch die Informationen des Auswärtigen Amtes. Hier finden Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland und ggf. für weitere Länder, die Sie in der Zeit im Ausland zusätzlich bereisen möchten.
sicher reisen - App
Alle wichtigen Informationen zu Reise und Reiseland, Tipps und eine Checkliste für Ihre Reisevorbereitungen werden in der App sicher reisen zusammengefasst. Auch die Adressen der Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland, Infos für Notfälle und Adressen der deutschen Vertretungen im Reiseland können über die App abgerufen werden.
Krisenvorsorgeliste Elefand
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich über die Homepage des Auswärtigen Amtes auch in die Krisenvorsorgeliste "Elefand"einzutragen. Im Fall von Naturkatastrophen und anderen unvorhergesehenen Ereignissen weiß die Botschaft dann, dass Sie im Land sind und kann so versuchen, Sie zu kontaktieren, um Ihnen z.B. Informationen zu speziellen Ausreisemöglichkeiten zu übermitteln.
Versicherungsschutz
Austauschprogramme der Universität Siegen beinhalten keinen Versicherungsschutz. Weder die EU-Kommission (Erasmus) noch die Universität Siegen haften für Schäden, Krankheiten und Unfälle, die im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt entstehen.
Für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihren Versicherungen.
Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland können Sie über die europäischen Versicherungskarte EKVK (auch EHIC, European Health Insurance Card) Leistungen auch im europäischen Ausland in Anspruch nehmen, je nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland. Beachten Sie, dass die EKVK/EHIC oftmals nur eine medizinische Notversorgung im Falle einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Da der Versicherungsschutz somit unzureichend ist, empfiehlt der DAAD eine private Auslandskrankenzusatzversicherung.
Private Krankenversicherung >
Private Krankenkassen haben in der Regel keine europa- bzw. weltweiten Soz lversicherungsabkommen. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland.
Studentische Krankenversicherung im Ausland >
Partneruniversitäten bieten teilweise eine studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung nutzen können bzw. müssen.
Auslandskrankenzusatzversicherung >
Der DAAD rät Studiereden auch zu einem Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung. Eine solche Auslandskrankenzusatzversicherung sollte nach Möglichkeit Versicherungsschutz in allen Ländern gewährleistet und Leistungen wie freie Arzt- und Krankenhauswahl, vollständige Übernahme der anfallenden Behandlungskosten und Rücktransport beinhaltet.
Kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung des DAAD
Der DAAD bietet Praktikanten, Studierenden und Wissenschaftlern, die von Deutschland aus ins Ausland gehen eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über einen Gruppentarif an. Tarifinformationen finden Sie auf den Webseiten des DAAD. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung nur noch online geschlossen werden kann.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung >
Der Unterscheid zur Krankenversicherung besteht darin, dass die Krankenversicherung zwar bei Unfällen greift (z.B. Beinbruch), nicht jedoch für die dadurch entstehenden Folgeschäden aufkommt (z.B. Reha-Maßnahmen). Die Unfallversicherung tritt somit nach der Erstversorgung durch die Krankenversicherung ein. Eine Unfallversicherung ist nie in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse integriert.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten nur für Unfälle auf dem Arbeitsweg und bei der Arbeit. Eine private Unfallversicherung sollte Schutz sowohl während der Arbeitszeit als auch in der Freizeit weltweit gewährleisten. Erkundigen Sie sich beim Anbieter!
Haftpflichtversicherung >
Die Haftplichtversicherung übernimmt Schäden, wenn Sie zum Beispiel aus Unachtsamkeit das Eigentum einer anderen Person beschädigen oder einen Unfalls verursachen. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch im Ausland gilt und schließen Sie ggf. eine Haftpflichtversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt ab!