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Prüfungs- und Studienleistungen

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Wie melde ich mich von Prüfungen und Studienleistungen an oder ab?

Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Unisono Wiki oder unter dem Menüpunkt Prüfungen/Studienleistungen.

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Wann ist die Prüfungsanmeldung möglich und was mache ich, wenn ich Probleme habe?

Die Anmeldezeiten werden auf der Homepage des Prüfungsamts unter Prüfungs- und Studienleistungen bekanntgegeben und Sie erhalten eine E-Mail zu der Anmeldephase durch das Prüfungsamt. Wenn das Prüfungsamt die entsprechenden Datensätze freigeschaltet hat, können Sie in Ihrem Konto unter der Prüfung/Studienleistung einen Anmeldebutton sehe. Nach einem Klick auf den Anmeldebutton wird der Anmeldezeitraum angezeigt. Die Anmeldung zu den Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt meistens ab Anfang Juni (SoSe) und ab Anfang Dezember (WiSe). Bei Problem bei der Prüfungsanmeldung hilft Ihnen das Prüfungsamt gerne weiter. Bitte melden Sie sich sofort, damit die Probleme behoben werden können. Bei technischen Problemen, wenden Sie sich bitte spätestens einen Tag nach Ende der Anmeldephase bis 12.00 Uhr im Prüfungsamt, damit die Anmeldung noch vorgenommen werden kann.

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Ich bin zur Veranstaltung angemeldet; bin ich dann automatisch zur Prüfung- oder Studienleistung angemeldet?

Eine Belegung zur Veranstaltung, impliziert weder die Anmeldung zur entsprechenden Prüfung-/Studienleistung noch ersetzt Sie die Prüfungsanmeldung. Die Prüfungs- und Studienleistung muss immer separat während der Anmeldephase angemeldet werden!

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Was heißt harte Anmeldefristen und was mache ich, wenn ich die Prüfungsanmeldung versäumt habe?

Harte Fristen heißt, dass keine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefristen erfolgen können. Eine Anmeldung nach Ablauf der Frist ist nur in begründeten Härtefüllen durch einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich! !

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Was ist der Unterschied zwischen einer Prüfungsleistung und einer Studienleistung?

Prüfungsleistungen (PL) sind benotet, für Prüfungsleistungen besteht eine begrenzte Anzahl von Versuchen. Eine PL wir in unisono durch das Symbol dargestellt. Die Studienleistung (SL, Symbol ) ist unbenotet und kann beliebig oft wiederholt werden. Die SL muss während der Prüfungsanmeldephase angemeldet werden, damit die Leistungen von den Dozenten:innen eingetragen werden kann; auch wenn die Veranstaltung innerhalb/außerhalb des Semester stattfindet. Welche Leistungen in einem Modul zu erbringen sind, ergibt sich aus dem Modulhandbuch für den Studiengang !

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Was ist eine Modulprüfung und was muss ich machen, wenn ich das Modul nicht bestanden habe?

Eine Modulprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen (PL), die Note des Moduls ist dann das Mittel aus den Noten der beiden Prüfungsleistungen (Beispiel: Einführung in die digitale Medizin mit den PL Medizinische Informatik und PL Grundlagen Statistik). Ist das Gesamtmodul nicht bestanden, müssen beide PL wiederholt werden.

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Bis wann kann/muss ich mich von einer angemeldeten Prüfung wieder abmelden?

Wenn Sie z.B. feststellen, dass Sie aus irgendeinen Grund für die Prüfung nicht bereit sind, können Sie sich über den -Button wieder abmelden. Sie erhalten über die Anmeldung eine automatische E-Mail. Sie können sich 7 Tage vor dem Prüfungstermin abmelden (bitte Uhrzeit der Prüfung beachten)!

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Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen?

Die Fachprüfungsordnung sieht keine Notenverbesserung vor. Deshalb kann keine bestandene Prüfung wiederholt werden. Auch eine Prüfungsleistung die innerhalb eine Modulabschlussprüfung nicht bestanden ist, kann nicht wiederholt werden, wenn das Gesamtmodul bestanden ist.

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Wie geht es weiter, wenn ich eine Prüfung im zweiten Versuch nicht bestanden habe?

Wenn Sie eine Prüfung im zweiten Versuch nicht bestanden haben, melden Sie sich bitte in Ihrem Prüfungsamt. Dort werden Ihnen die Formalitäten genau erklärt. Bitte beachten: Sie können sich nicht über unisono zum dritten Versuch anmelden. Sollten Sie den dritten Versuch nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen einen Antrag auf eine Ergänzungsprüfung an den Prüfungsausschuss zu stellen. Bei einer Ergänzungsprüfung kann man nur mit ausreichend (4,0) bestehen oder nicht bestehen.

Praktikum

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Wo finde ich geeignete Praktikumsstellen und aktuelle Ausschreibungen?

Sie finden Beispiele für Praktikumsstellen in Unisono unter Veranstaltung/Praktikumsstellen suchen/Fach "Digital Biomedical and Health Science". Die Einrichtung und Ansprechpartner im Department Digitale Gesundheitswissenschaften & Biomedizin finden Sie im Informationsschreiben zu den Praktika

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Kann ich mein Praktikum auch im Ausland machen?

Ja, bitte sprechen Sie dafür das International Office an. Auch hier müssen Sie sich aber selber um eine Praktikumsstelle bewerben.

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Welchen Umfang hat das Grundpraktikum und wie kann ich es absolvieren?

Das Grundpraktikum (GP) hat einen Umfang von 4 Wochen (180 Stunden). Das Praktikjum ist in zwei Teile teilbar und kann auch in zwei unterschiedlichen Praktikumsbetrieben durchgeführt werden. Es kann entweder semesterbegleitend oder außerhalb des Semesters (4 Wochen oder 2x2 Wochen) absolviert werden. Bitte sprechen Sie die Durchführung mit Ihrem PraktikumsbetreuerIn ab.

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Wie und wo melde ich das Praktikum an?

Bitte senden Sie den Praktikumsantrag ausgefüllt per E-Mail an das Prüfungsamt Digitale Gesundheitswissenschaften und Biomedizin. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zur praktischen Zeit in Unisono zugelassen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen das Modul FM 1 und 2 bestanden haben.

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Was muss ich machen, damit mir die Studienleistungen verbucht werden (nach Beendigung des Praktikums)

Bitte reichen Sie nach Beendigung Ihrer praktischen Zeit einen Praktikumsbericht und den ausgefüllten Praktikumsnachweisinnerhalb von 2 Monaten bei Ihrem PraktikumsbetreuerIn ein. Wenn der BetreuerIn den Umfang und das der Bericht den Anforderungen entspricht bestätigt hat, können Sie den Praktikumsnachweis zur Verbuchung der Leistungen im Prüfungsamt DBHS einreichen (spätestens 3 Monate nach Beendigung des Praktikums). 

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Welche formalen Anforderungen gibt es an den Praktikumsbericht?

Es gibt keine Anforderungen an den Praktikumsbericht die in der FPO-B dokumentiert sind. Bitte sprechen Sie die formalen Vorstellungen mit Ihrem Praktikumsbetreuer ab. Darüber hinaus finden Sie die formale und inhaltliche Anforderungen (Vorschlag) im Praktikumsheft.

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Wo finde ich einen Leitfaden (vor, während, nach dem Praktikum)

Einen Leitfaden wird Ihnen unter dem Menüpunkt Praktika zur Verfügung gestellt.

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Wo finde ich weitere detaillierte Informationen zur praktischen Zeit (Praktikum)?

Detaillierte Informationen wie Ziele, Inhalt, Umfang, Bewertung, Praktikumsstellen etc. finden Sie unter dem Menüpunkt Praktika im Informationsschreiben zu den Praktika. 

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Wo finde ich Informationen, Praktikumsstellen zum Klinik und Klinik-IT Praktikum (nur im DMT Studiengang)

Das Praktikum Klinik und Klinik-IT wird normalerweise in Siegener Kliniken absolviert. Bitte sprechen Sie mit der Studienberatung oder Prüfungsamt DBHS, wenn Sie an anderen Einrichtungen (Kliniken) eine Praktikumsstelle angeboten durchführen möchten. Informationen und Hinweise zum Praktikum Klinik und Klinik-IT finden Sie unter Informationsschreiben zu den Praktika und im Leitfaden.

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An wen wende ich mich bei Fragen zum Praktikum?

Bitte lesen Sie vorab die Informationen zum Praktikum. Sie finden im Praktikumsheft und in dem Leitfaden weitere wichtige Hinweise und die Anträge/Nachweise. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne an die Studienberatung oder das Prüfungsamt wenden.

Abschlussarbeiten

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Wann, wie und wo melde ich die Arbeit an?

Generell kann die Bachelorarbeit jederzeit angemeldet werden, sobald die Voraussetzung gemäß FPO erfüllt ist (B. Sc. 120 Leistungspunkte, M. Sc. 60 Leistungspunkte). Den Antrag zur Zulassung erhalten Sie im Prüfungsamt. Dort wird zunächst geprüft, ob Sie die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeit eingereicht und genehmigt sein. Wenn Sie die Regelstudienzeit von 6 Semester/4 Semester einhalten wollen, sollte der Starttermin vor dem 01.06. (B. Sc) bzw. 01.04. (M. Sc.) liegen.

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Wie finde ich ein Thema und einen Betreuer oder Betreuerin?

Zur Themenvergabe informieren Sie sich bitte selbständig bei den Lehrenden. Fragen Sie, die Professoren:innen oder Dozierenden Ihrer Wahl, ob Themen vergeben werden oder Sie schlagen ein Thema vor. Mögliche Betreuer*innen/Erst-/Zweitgutachter finden Sie unter Download/Formular.

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Wie lange habe ich Zeit für das Verfassen meiner Abschlussarbeit

Zur TDie Bearbeitungszeit beträgt: 4 Monate für die Bachelorarbeit und 6 Monate für die Masterarbeit. Sollte Ihr Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sicher die Abgabefrist auf den darauffolgenden Werktag.

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Wo und wie erfolgt die Abgabe?

Bitte reichen Sie die Arbeit in zweifacher gedruckter Form und einmal in digitaler Form ein. Falls Sie keine umfassenden Anhänge haben, reicht eine Einreichung der digitalen Form per E-Mail. Ansonsten legen Sie bitte ein Speichermedium bei. Außerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsamtes können Sie die Arbeit in den Briefkasten des Prüfungsamtes legen. Bei Einreichung per Post gilt der Poststempel als Einreichungsdatum.

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Kann ich die Abgabefrist meiner Arbeit verlängern?

Aufgrund Krankheit kann die Bearbeitungszeit mit einem ärztlichen Attest verlängert werden. Bei anderen besonderen Fällen können Sie einen Antrag auf Verlängerung an den Prüfungsausschuss stellen. Bitte wenden Sie sich bei diesen Fällen an das Prüfungsamt.

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Wie viel zählt die Arbeit?

Die Bachelorarbeit wird mit 12 von insgesamt 180 Leistungspunkten gewichtet. Die Masterarbeit wird mit 30 von insgesamt 120 Leistungspunkten gewichtet.

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Wie erfolgt das Kolloquium?

Das Kolloquium sollte innerhalb der Bearbeitungszeit der Gutachten sein, damit es zu keinen zeitlichen Verzögerungen bei Ihrem Abschluss kommt. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit Ihrem Betreuer:In. Das ausgefüllt und unterschriebene Formular „Antrag mündliche Prüfung/Kolloquium“ senden Sie bitte an das Prüfungsamt. Das Prüfungsamt lässt Sie dann zur Prüfung zu und bestätigt Ihnen den Termin per E-Mail. Bei der Masterarbeit geht die Bewertung mit 25 % BMT/15 % MDS in die Masterarbeit ein. 

Dauer des Kolloquium:

Bachelor of Science DBHS: mind. 30 min (unbenotet)

Master of Science Medical Data Science: 30 min (geht zu 15 % in die Benotung ein)

Master of Science Biomedical Technology: 60 min. (geht zu 25 % in die Benotung ein) 

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Wo finde ich weitere Information?

Sie finden weitere Information zu den Formalien (Umfang, Titelblatt, Eigenständigkeitserklärung) unter Formulare und Downloads „Informationen zur Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit“. Darüber hinaus gibt es die „Leitlinien für die Begutachtung von schriftlichen Ausarbeitungen für Lehrende und Studierende“ die Sie ebenfalls im Bereich Formulare und Downloads finden.

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An wen wende ich mich bei Fragen?

Bei inhaltlichen, thematischen und formellen Fragen wenden Sie sich an Ihre/n Betreuer:In. Alle administrativen und organisatorischen Fragen beantwortet Ihnen das Prüfungsamt Digitale Gesundheitswissenschaften und Biomedizin.

 
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