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Winter Semester 2025/26:
Info-Sessions are offered in November 2025 in both English and German. Find out more
Förderung

Gefördert werden Vollzeit-Praktika (mind. 35 Std./Woche),     die in einem Land der unten genannten EU-Länder stattfinden.     
     
     Ein Erasmus+ Praktikumsaufenthalt dauert zwischen 60 Tagen und     zwölf Monaten. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate     für ein Erasmus+ Praktikum und/oder Studium gefördert     werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).
- Erasmus+ erlaubt eine Kombination von Praktikum und Studium:
- Studierende können ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung absolvieren und an einer Hochschule innerhalb desselben Studienzyklus studieren.
- Graduierende werden im Rahmen eines Erasmus+ Graduiertenpraktikums gefördert.
Förderraten
Beantragung der Förderung
Studierende können fortwährend einen Antrag für eine Erasmus+ Praktikumsförderung für Aufenthalte während des laufenden akademischen Jahres stellen. Antragsfrist ist mind. ein Monat vor Praktikumsbeginn.
Erasmus+ Programmdokumente
Vor Aufenthaltsbeginn             
              Vor Beginn des Aufenthalts sind folgende Programmdokumente per E-Mail einzureichen:
1) Letter of Acceptance
Im Letter             of Acceptance werden die geplanten Start- und             Enddaten des Praktikums angegeben.             
             Anhand der Bestätigung der Gastinstitution werden die             Anzahl der Aufenthaltstage und damit die             voraussichtliche Höhe der Erasmus+-Förderung             berechnet.
2) Learning Agreement for Traineeships
Mit ihrer Unterschrift im Learning             Agreement for Traineeships bestätigen die             Studierenden, das in Tabelle A beschriebene Praktikum             an der Gastinstitution zu absolvieren.             
             Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Gastinstitution,             das in Tabelle A beschriebene Praktikum mit den             Studierenden durchzuführen. Mit ihrer Unterschrift             bestätigt die Universität Siegen, das in Tabelle A             beschriebene Praktikum an der Gastinstitution auf die             in Tabelle B beschriebene Weise anzuerkennen.             
             
             Lehramt: Praktikumsamt             
             Fakultät I: Praktikumsbüro             
             Fakultät II: Fachstudienberatung             
             Fakultät III: Beauftragte             für Internationales             
             Fakultät IV: Fachkoordinationen              
              
             Änderungen müssen innerhalb eines Monats nach             Praktikumsbeginn in Tabelle             A2 dokumentiert und unterzeichnet werden.
3) Online Language Support (OLS)
Alle Studierenden (außer Erst- und Zweitsprachler)             erhalten den Link zum placement test per E-Mail.             
             Es wird ein Account angelegt, um den Sprachtest             abzulegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie             im Online             Language Support Leitfaden der Nationalen             Agentur. 
4) Grant Agreement
Die Studierenden erhalten den Förderungsvertrag per             E-Mail und drucken ihn aus. Sie überprüfen ihre             persönlichen Daten und nehmen die vereinbarten             Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis.             
             Das unterschriebene Originaldokument wird per             Post an die Abteilung International Student             Affairs gesendet.
Nach Aufenthaltsende
1) Confirmation of Stay
In der Confirmation             of Stay werden die tatsächlichen Start- und             Enddaten des Praktikums angegeben.             
             Anhand der Bestätigung der Gastinstitution werden die             Anzahl der Aufenthaltstage und damit die endgültige             Höhe der Erasmus+-Förderung berechnet.
2) Praktikumszeugnis
Im Praktikumszeugnis wird von der Gastinstitution             bestätigt:             
             - Detailliertes Programm für den             Praktikumszeitraum, einschließlich der von der             Praktikantin/vom Praktikanten ausgeführten Aufgaben.             
             - Erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten (intellektuell             und praktisch) sowie Kompetenzen (erzielte             Lernergebnisse).             
             - Bewertung der Praktikantin/des Praktikanten.
3) Anerkennungsnachweis
Die Studierenden reichen das Learning Agreement und             das Praktikumszeugnis beim Prüfungsamt ein.             
             Im Anerkennungsnachweis wird das anerkannte Praktikum             von der Universität Siegen bestätigt. Der             Anerkennungsnachweis wird z.B. in Form einer             Leistungsübersicht aus unisono erbracht.             
             
             Bei Beschwerden zum Thema Anerkennung kontaktieren             Studierende zunächst die Abteilung International             Student Affairs. Wird die Anerkennung, wie im Learning             Agreement vereinbart, abgelehnt, kann eine Überprüfung             der Entscheidung durch das Rektorat beantragt             werden, das ggf. eine Empfehlung an den zuständigen             Prüfungsausschuss ausspricht. Daneben besteht die             Möglichkeit förmlicher Rechtsbehelfsverfahren.
4) Participant Report (EU)
Alle Studierenden erhalten den Link per E-Mail. Der Fragebogen wird sorgfältig und verantwortungsbewusst ausgefüllt.
5) Erfahrungsbericht
- Die Studierenden verfassen einen             Erfahrungsbericht, evtl. mit Fotos und auf Wunsch             anonym.             
             - Die Erfahrungsberichte werden auf der             Website interessierten Studierenden zur Verfügung             gestellt.
Berechnung der Förderung, Auszahlung und Rückzahlungsfälle
Berechnung und Auszahlung der Förderung             
              Die Erasmus+-Förderung wird tagesgenau berechnet:             
             
             - Vor Praktikumsbeginn bestätigt die Gastinsitution die             geplante Anzahl der Aufenthaltstage im Letter of             Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung             berechnet wird.             
             - Nach Praktikumsende bestätigt die Gastinstitution die             finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation             of Stay, anhand derer die endgültige Förderung             berechnet wird.             
             
             Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei             Raten:             
             
             - Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des             Praktikums ausgezahlt.             
             - Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des             Praktikums ausgezahlt.
Rückzahlungsfälle und -verfahren
Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht             rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt             werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Wenn             der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart             angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die             Förderung zurückgezahlt werden.             
             
             Rückzahlungsverfahren             
             
             Die Abteilung International Student Affairs versendet             einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für             die Rückzahlung der Summe einräumt. Wenn keine             Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an             Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das             entsprechende rechtliche Schritte einleitet.


