Susanne Engelmann
Walk-In Office Hours:
Tue & Thu 9 - 11am
Cancelled office hours:
Thu 12.05.22


PROMOS-Förderung
Fördermöglichkeiten
Gemäß der Richtlinien und Fördersätze können mit PROMOS folgende Auslandsaufenthalte gefördert werden:
- Studienaufenthalte: außerhalb Erasmus+, 4 Wochen bis 6 Monate
- Praktikumsaufenthalte: außerhalb Erasmus+, 6 Wochen bis 6 Monate
- Sommerprogramme: bis 6 Wochen
- Sprachkurse: 3 Wochen bis 6 Monate, mind. 25 Wochenstunden
Aufenthalte müssen in dem jeweiligen Projektjahr
stattfinden. Die Förderraten für monatliche
Teilstipendien(Aufenthalt) und einmaligen
Reisekostenzuschuss (Mobilität) variieren je nach Zielland.
Die Förderung von Studiengebühren im Ausland ist derzeit
nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit einer Sonderförderung für
Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen (GdB ≥ 50).
Nähere Informationen hierzu finden Sie in
unseren PROMOS Richtlinien.
Sonderregelungen COVID-19
Auf Grund aktueller Einreisebestimmungen und/oder Regelungen der aufnehmenden Einrichtungen können Studierendenaustausche nicht in jedem Gastland physisch angetreten werden. Bitte beachten Sie unser Info-Blatt Sonderregelungen Übersee-Austausch und PROMOS.
Bewerbung
Projektjahr 2022 |
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Bewerbungsfrist |
bis 31.01.2022
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Studierende bewerben sich im Wintersemester um eine PROMOS-Förderung für Auslandsaufenthalte, die im folgenden Projektjahr stattfinden. Stehen zusätzliche Fördermittel zur Verfügung, werden diese im Sommersemester ausgeschrieben. |
Auswahlentscheidung |
bis 28.02.2022 |
Die Bewerbungen werden durch eine Auswahlkommission (Fakultätsmitglieder und Projektkoordination) im International Office geprüft. Auswahlentscheidungen erfolgen entsprechend unserer Auswahlkriterien. |
Bewerbungsunterlagen |
Auswahlkriterien |
MotivationsschreibenDas
Motivationsschreiben sollte 1-2 Seiten
umfassen und in der jeweiligen
Unterrichts-/Arbeitssprache (>B2) UND in
deutsch verfasst werden.
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Sinn und Zweck des Aufenthalts
Akademische Zwecke stehen bei allen
Aufenthaltsformen (Studium, Praktikum,
Sommer-/Winterprogramm, Sprachkurs) im
Vordergrund.
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LebenslaufDer
Lebenslauf muss in der
Unterrichts-/Arbeitssprache während
des Auslandsaufenthalts
(>B2) und Deutsch
eingereicht werden.
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Werdegang und EngagementBerufserfahrung, Auslandsaufenthalte und soziales Engagement fließen mit in die Bewertung ein und werden mit 12% gewichtet. |
LeistungsübersichtDie
Leistungsübersicht kann in unisono im Bereich
"Mein Studium" unter "Studienservice" und
"Bescheinigungen" heruntergeladen werden.
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Erbrachte Studienleistungen. PROMOS-Stipendien sind leistungsbezogen. Die erbrachten Studienleistungen werden mit 35% gewichtet. |
Sprachnachweis
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Einschlägige SprachkenntnisseEinschlägige Sprachkenntnisse in der Unterrichts-/Arbeitssprache und/oder Landessprache, werden vorausgesetzt und mit 23% gewichtet. |
StudienbescheinigungDie Studienbescheinigung kann in unisono im Bereich "Mein Studium" unter "Studienservice" und "Bescheinigungen" heruntergeladen werden. |
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Zusage der EinrichtungFalls bereits vorliegend, muss die Zusage der aufnehmenden Einrichtung (Zulassung der Gasthochschule, Praktikumszusage, etc.) der Bewerbung hinzugefügt werden. |
Pflichtunterlagen
Vor der Abreise |
Nach der Rückkehr |
1) StipendienvereinbarungNach
erfolgreicher Bewerbung erhalten
Studierende eine Stipendienvereinbarung.
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1) Confirmation of StayIn der
Confirmation of Stay
werden die tatsächliche Lernform sowie
Start- und Enddatum des Auslandsaufenthalts
angegeben.
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2) Zusage der EinrichtungFalls
die Zusage der aufnehmenden Einrichtung
nicht der Bewerbung beigelegt wurde, muss
das Dokument vor der Abreise per E-Mail
eingereicht werden.
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2) Transcript of RecordsBei
Studienaufenthalten im Ausland muss ein
Transcript of Records innerhalb von 2
Monaten nach Rückkehr eingereicht werden.
Das Dokument enthält eine Auflistung aller
im Ausland erbrachten Leistungen.
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3) Confirmation of ArrivalIn der
Confirmation of Arrival
wird der Aufenthaltsbeginn sowie die
aktuelle Lernform (digital, physisch,
hybrid) des Auslandsaufenthalts angegeben.
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3) ErfahrungsberichtEin
Erfahrungsbericht von 2 bis 3 Seiten muss
innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr,
spätestens jedoch zum 31.
Dezember per E-Mail eingereicht
werden.
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4) StudienbescheinigungAlle
Studierenden müssen während des
Auslandsstudiums an der Universität Siegen
immatrikuliert sein. Eine aktuelle
Studienbescheinigung für das
Austauschsemester muss spätestens zu
Siegener Semesterbeginn eingereicht werden.
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