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Erasmus+ International



Bedingungen der Erasmus+-Förderung

 

Dauer

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt dauert zwischen 90 Tagen und zwölf Monaten. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).

Erasmus+ erlaubt eine Kombination von Studium und Praktikum:

- Studierende können an einer Hochschule studieren und ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb desselben Studienzyklus absolvieren.

Berechnung und Auszahlung

Die Erasmus+-Förderung wird tagesgenau berechnet:

- Vor Studienbeginn bestätigt die Gastuniversität die geplante Anzahl der Aufenthaltstage im Letter of Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung berechnet wird.
- Nach Studienende bestätigt die Gastuniversität die finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation of Stay, anhand derer die endgültige Förderung berechnet wird.

Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei Raten:

- Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Auslandsstudiums ausgezahlt.
- Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Auslandsstudiums ausgezahlt.

Höhe der Erasmus+-Förderung

 
University of Concepción (Chile)

Promovierende
Geschichte, Sozialwissenschaften

700 EUR/ 30 Tage; Fahrtkostenzuschuss: 1.500 EUR

900 EUR/ 30 Tage für
Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Ilia State University (Georgien)

Masterstudierende
Geschichte, Sozialwissenschaften

700 EUR/ 30 Tage; Fahrtkostenzuschuss: 360 EUR

900 EUR/ 30 Tage für
Studierende mit besonderen Bedürfnissen
German Jordanian University (Jordanien)

Masterstudierende
Geschichte, Sozialwissenschaften

700 EUR/ 30 Tage; Fahrtkostenzuschuss: 530 EUR

900 EUR/ 30 Tage für
Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Dedan Kimathi University of Technology (Kenia)

Promovierende
Chemie, Maschinenbau

700 EUR/ 30 Tage; Fahrtkostenzuschuss: 820 EUR

900 EUR/ 30 Tage für
Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Makere University (Uganda)

Promovierende
Volkswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften

700 EUR/ 30 Tage; Fahrtkostenzuschuss: 820 EUR

900 EUR/ 30 Tage für
Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Rückzahlung der Erasmus+-Förderung

 

Rückzahlungsfälle

- Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
- Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Rückzahlungsverfahren

- Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
- Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das ein Mahnverfahren einleitet. Nach einer Mahnung mit kurzer Frist wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

 
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