Anerkennung

Werden meine Leistungen aus dem Ausland anerkannt? Diese Frage stellen sich viele Studierende vor Beginn eines Austausch- oder Auslandsemesters. In einem sog. Learning Agreement oder Study Agreement lassen sich die im Ausland geplanten Kurse und deren Anerkennung nach Rückkehr dokumentieren.
Studierende, die am Erasmus-Programm der Universität Siegen teilnehmen, schließen ein digitales Online Learning Areement (OLA) ab. Für das Global Exchange Programm oder eigenständig organisierte Auslandssemester wird das Study Agreement genutzt.
Online Learning Agreement
Studierende, die am     Erasmus+     Programm teilnehmen, erstellen ein Online     Learning Agreement for Studies (OLA) über das          MoveON Outgoing-Portal der Universität     Siegen. Das OLA wird digital durch Studierende, Heimat- und     Partnerhochschule genehmigt.     
     
     HINWEIS:     
     Studierende der Fakultäten I, II und IV stimmen geplante     Kurse und notwendige Studien-/Prüfungsleistungen im Ausland     sowie deren mögliche Anerkennung zuerst mit ihrer     Fachstudienberatung ab. Werden Kurse     unterschiedlicher Fächer belegt, müssen mherere     Ansprechpersonen kontaktiert werden.     
     Danach übertragen sie die abgestimmten Kurse und Module in     das Online Learning Agreement und genehmigen das Dokument.     Im Anschluss daran informieren Studierende ihre*n     OLA-Beauftragte*n, dass Kurse abgestimmt     wurden und das OLA zur abschließenden Prüfung bereit ist.     
     
     Fachstudienberatung     
     • Lehramt:      Ansprechpersonen     
     • Fakultät I: Kontakt und      Prozess Fakultät I     
     • Fakultät II:      Ansprechpersonen     
     • Fakultät IV:      Chemie/Biologie,      ETI,       Maschinenbau,      Mathematik ,      Physik     
     
     Online Learning Agreement (OLA)     
     •      MoveON Outgoing-Portal     
     •      OLA-Beauftragte der Fakultäten 
     • OLA Info-Blatt
     •      OLA Leitfaden     
     
      WICHTIG
      WICHTIG     
     Studierende, die am Erasmus-Programm teilnehmen, müssen an     der Partnerhochschule Kurse im Umfang von mind. 15 ECTS pro     Semester/Term abschließen!     
     Änderungen des OLA müssen innerhalb von 4 Wochen nach     Studienbeginn im Ausland dokumentiert und vollständig     genehmigt werden!
Study Agreement
Studierende, die     außerhalb des Erasmus+ Programms im Ausland studieren (z.B.     Global     Exchange Programm oder selbstorganisiertes     Auslandssemester) nutzen unsere Vorlage Study Agreement, um     geplante Leistungen an der Gasthochschule und eine mögliche     Anerkennung nach Rückkehr zu dokumentieren.      
     
HINWEIS:     
     Geplante Kurse und notwendige Studien-/Prüfungsleistungen     im Ausland sowie deren mögliche Anerkennung müssen mit der     jeweiligen Fachstudienberatung abgestimmt     werden. Werden Kurse unterschiedlicher Fächer belegt,     müssen mehrere Ansprechpersonen kontaktiert werden.     
     
Kontaktpersonen für das     Study Agreement:     
     Lehramt:      Fachstudienberatung ZLB     
     Fakultät I: Ansprechpersonen     für Anrechnungen     
     Fakultät II: Ansprechpersonen     & Fachstudienberatung     
     Fakultät III: Beauftragte     für Internationales & Academic     Advisors     
     Fakultät IV:      Chemie/Biologie,      ETI,       Maschinenbau,      Mathematik ,      Physik Internationale     Master-Studiengänge     
     Fakultät V: Dekanat     
     
     Study Agreement     
     
 •      Vorlage Study Agreement     
 •      Leitfaden Study Agreement     
 •      Vorgaben der Fakultät I     
     
      WICHTIG
      WICHTIG     
     Studierende, die am Global Exchange Programm teilnehmen,     müssen an der Partnerhochschule Kurse im Umfang von mind.     15 ECTS pro Semester abschließen!     
     Änderungen des Study Agreement müssen innerhalb von 4     Wochen nach Studienbeginn im Ausland dokumentiert und     vollständig genehmigt werden!
Anerkennung an der Universität Siegen
Nach dem Auslandsstudium     werden alle im Ausland belegten und abgeschlossenen Kurse     in einem Transcript of Records aufgelistet. Das Dokument     wird durch die Gasthochschule ausgestellt und gewöhnlich     per E-Mail versandt.      
     
     Die Studierenden reichen die PDF-Kopie Transcript of     Records und des Online Learning Agreements oder Study     Agreement   im      Prüfungsamt ein. 
Nähere Informationen finden Sie in der "Handreichung Handreichung zur Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen" (Stand:September 2024)
Anerkennungsnachweis
     Ein Anerkennungsnachweis wird nur für das Erasmus-Programm benötigt. Im Anerkennungsnachweis werden die anerkannten Kurse von     der Universität Siegen bestätigt. Der Anerkennungsnachweis     wird z.B. in Form einer Leistungsübersicht     aus unisono erbracht.     
     
     Beschwerden     
     
     Bei Beschwerden zum Thema Anerkennung kontaktieren     Studierende zunächst die Abteilung International Student     Affairs. Wird die Anerkennung, wie im Learning Agreement     vereinbart, abgelehnt, kann eine Überprüfung der     Entscheidung durch das Rektorat beantragt     werden, das ggf. eine Empfehlung an den zuständigen     Prüfungsausschuss ausspricht. Daneben besteht die     Möglichkeit förmlicher Rechtsbehelfsverfahren.

