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Pflichten der Erfindenden

Meldung von Erfindungen, insbesondere Diensterfindungen

Seit dem Jahr 2002 gilt das überarbeitete Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Danach sind Beschäftigte der Universität verpflichtet, Erfindungen, die sie tätigen, und die eine Beziehung zu ihrem Beruf haben, ihrem Arbeitgeber zu melden – unabhängig davon, ob die Erfindung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, einer Nebentätigkeit oder im privaten Raum entstanden ist. Patent- oder gebrauchsmusterwürdige Erfindungen, die in einem engen Verhältnis zur beruflichen oder wissenschaftlichen Tätigkeit der ErfinderInnen stehen, sogenannte Diensterfindungen, können in das Eigentum der Universität übergehen und es kann ein entsprechendes Schutzrecht durch die Universität beantragt werden.

Die Universität prüft selbst, ob es sich bei einer Erfindung um eine Diensterfindung oder eine sogenannte freie Erfindung handelt. Es ist daher ratsam jede Erfindung der Universität zur Prüfung zu melden. Freie Erfindungen gehören den ErfinderInnen und können von diesen auf eigenen Namen und auf eigene Kosten für ein Schutzrecht angemeldet werden. Bei Diensterfindungen prüft die Universität, ob sie die Erfindung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Erfindungen, die nicht durch die Universität innerhalb von vier Monaten freigeben werden, gelten als durch die Universität in Anspruch genommen. Erfindungen, die nicht von der Universität in Anspruch genommen werden, werden freie Erfindungen.

Mitarbeit im Prüfungs- und Patentierungsprozess

ErfinderInnen sind dazu angehalten, den Prozess der Prüfung und ggf. der Patentierung und Verwertung gewissenhaft zu unterstützen.

Geheimhaltung

Die ErfinderInnen sind bis zur Patentanmeldung verpflichtet, einen hohen Grad an Geheimhaltung zu wahren, um eine mögliche Patentierung nicht zu gefährden. Insbesondere Publikationen über den Erfindungsgegenstand sind bis zur Patentanmeldung zurückzuhalten. Bei einem hohen Publikationsinteresse besteht die Möglichkeit, die Fristen zur Prüfung der Erfindung auf zwei Monate zu verkürzen.