..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Leistungen der Universität

Gleichbehandlung

Die Universität Siegen bietet allen ihren ErfinderInnen einen umfassenden und individuellen Service durch einen PatentScout. Das ArbnErfG verpflichtet alle Angestellten, seien diese aus dem wissenschaftlichen oder aus dem nicht-wissenschaftlichen Bereich, getätigte Erfindungen der Universität anzugeben. Für nicht angestellte Personen gilt dies nicht. Gastprofessoren, Privatdozenten oder Studierende gelten i.d.R. nicht als Angestellte der Universität. Die Universität Siegen bietet diesem Personenkreis den gleichen vollumfänglichen Service für ihre Erfindungen an wie auch ihren Beschäftigten.Sie können auf freiwilliger Basis der Universität Siegen ihre Erfindung melden. Die Universität prüft dann, ob sie die Erfindung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Transparenz und Teilhabe

Die Universität Siegen gewährleistet einen hohen Grad an Transparenz und Teilhabe. Der gesamte Prozess wird so offen und transparent gestaltet wie möglich. Insbesondere haben ErfinderInnen einen Anspruch, jederzeit den aktuellen Stand des Verfahrens zu erfahren. Die Universität respektiert die Wünsche und Interessen ihrer ErfinderInnen und bezieht deren Meinung bzgl. des Vorgehens in Ihre Entscheidungen ein.

Unterstützung bei Existenzgründung

Die Universität Siegen unterstützt ihre Mitglieder und Angehörigen dabei, sich auf Basis von Patenten der Universität Siegen selbständig zu machen. Zusätzlich bietet Connect.US qualifizierte Beratung und Begleitung bei Existenzgründungen.