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Pflichten der Universität

Rasche Prüfung und Bearbeitung von Erfindungsmeldungen

Die Universität Siegen ist gesetzlich verpflichtet, Erfindungsmeldungen zügig zu bearbeiten und innerhalb von vier Monaten die ErfinderInnen über Freigabe oder Nutzung zu benachrichtigen. Die Universität Siegen arbeitet zu diesen Zweck eng mit der Patentverwertungsgesellschaft der NRW-Hochschulen PROvendis GmbH zusammen. Gemeinsam wird die Frage geklärt, ob es sich um eine Diensterfindung handelt, ob diese durch die Universität in Anspruch genommen und wie sie verwertet werden kann. Die ErfinderInnen werden in diesen Prozess miteinbezogen.

Schutzrechtsanmeldung bei Inanspruchnahme von Erfindungen

Entscheidet sich die Universität, eine Erfindung in Anspruch zu nehmen, so ist sie grundsätzlich verpflichtet, die Erfindung ohne Verzug zum Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden und einer geeigneten Verwertung zu zuführen.

Übernahme aller Kosten

Die Universität trägt alle Kosten des Patent-Verfahrens. Auslagen für Amtsgebühren oder Patentanwaltsgebühren, die im Patentierungsprozess anfallen, werden durch die Universität Siegen komplett übernommen.

Beteiligung der ErfindenderInnen mit 30% der Brutto-Verwertungserlöse

Die Vergütung der ErfinderInnen beläuft sich auf 30% der Brutto-Erlöse, d.h. aller Verwertungseinnahmen vor Abzug aller Kosten.