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Stellungnahme des Fakultätsrats der Fakultät I zur geplanten Reform des WissZeitVG

 

Die Fakultät I hält – wie viele andere Akteur*innen aus der Wissenschaft – die bekannt gewordenen Pläne zur Reform des WissZeitVG für ungeeignet, um die dringend erforderliche, substantielle Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb zu erreichen. Das vom BMBF selbst ausgegebene und begrüßenswerte Ziel, die „Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ zu verbessern, wird von den vorgeschlagenen Maßnahmen konterkariert, weil diese zum einen keine Lösungen für die gegenwärtigen Probleme des wissenschaftlichen Betriebs (die teilweise noch nicht einmal hinreichend adressiert werden) bereithalten und sie zum anderen der akademischen Arbeitsrealität fern sind.

Eine Reduktion der Debatte auf die Dauer der Höchstbefristung (drei, vier, sechs Jahre), wie sie nun mancherorten zu beobachten ist, ist indes nicht zielführend. Vielmehr müssen vor dem Hintergrund des Evaluationsberichts zum WissZeitVG und der Absichtsbekundungen des Koalitionsvertrags die geltenden Befristungsregeln als solche hinterfragt werden. Dies gilt in mehrfacher Weise:

Für die Promotions- und Post-Doc-Phase müssen angemessene und verbindliche Regelungen geschaffen werden. Diese betreffen etwa eine garantierte Laufzeit der Verträge bei Promovierenden, die sich in ihrer Dauer an den Qualifikationsvorhaben orientiert. In der Post-Doc-Phase sind klare und realistische Karrierewege zur und auch neben der Professur mit Perspektiven für eine mögliche unbefristete Beschäftigung zu schaffen. Die jetzt vorgeschlagene Verkürzung der Befristungsdauer etwa missachtet den unverzichtbaren Beitrag, den die befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen für Forschung und Lehre sowie die akademische Selbstverwaltung leisten, ebenso wie die Zeitläufe des wissenschaftlichen Betriebs, insbesondere in den Fächerkulturen unserer Fakultät, grundlegend.

Zugleich müssen mittel- und langfristig Möglichkeiten in den Blick genommen werden, die Rahmenbedingungen des wissenschaftlichen Betriebs grundsätzlich zu hinterfragen und bei Bedarf neu zu gestalten (zentrale Aspekte der aktuellen Diskussion sind etwa alternative Ansätze zu dienstlichen Abhängigkeitsverhältnissen, neue Stellentypen und eine Erhöhung der Grundfinanzierung zulasten von Drittmittelfinanzierungen). Nur so kann die Wissenschaft in Deutschland für Forscher*innen aus dem In- und Ausland wieder attraktiv gemacht werden.

Den wachsenden Herausforderungen, die gute Forschung und Lehre mit sich bringen, kann nur mit verlässlichen (Neu-)Regelungen vor dem Hintergrund einer Behebung der strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen begegnet werden. Andernfalls droht mit den gegenwärtigen problematischen Rahmenbedingungen und den fehlenden Beschäftigungsperspektiven eine weitere Verschlechterung sowohl der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten als auch der Forschungs- und Studienbedingungen insgesamt. Unter diesen Umständen kann die gewünschte Exzellenz in Forschung und Lehre nicht gelingen und nicht zum Erfolg für die Universitäten des Wissenschaftsstandorts Deutschland führen.

 

 
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