Dr. Robert Simunek
Anglistik - Didaktik der englischen Sprache
| Hinweis: derzeit ist die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme deutlich zu bevorzugena) auch Anerkennungen sind derzeit via pdf-Dateien per E-Mail möglichb) Anruftermine / Videokonferenzen stimmen wir im Bedarfsfall abc) Falls Sie mir postalisch / durch Einwurf etwas zukommen lassen, teilen Sie mir das parallel bitte per E-Mail mit |
Sprechstunde / generelle Kontaktaufnahme
Achtung: die Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres. Anerkennungen von Leistungen / Auslandsaufenthalten sind vorerst auf dem (elektronischen) Schriftweg vorzunehmen. Bitte nehmen Sie bei Beratungsbedarf per E-Mail mit mir Kontakt auf - im Regelfall lassen sich die meisten Probleme auch ohne persönlichen Kontakt lösen.
Hinweis: es ist für die schriftliche Lösung Ihrer Problem umso wichtiger, dass Sie die nötigen Dokumente (siehe unten) vorher verständig gelesen haben.
Nur bei einer Normalisierung der Infektionsschutzlage gilt: Regulär findet die Sprechstunde stets am Mittwoch 10:00 - 11:00 statt - während des Semesters und grundsätzlich auch in der vorlesungsfreien Zeit. Es gibt kein Anmeldeverfahren für die Sprechstunde, d.h. Sie kommen vorbei und bringen ggf. etwas Wartezeit mit.
Anrechnungen
Bitte denken Sie daran, sich alle zur Anrechnung von Leistungen / Auslandsaufenthalten nötigen Dokumente eigenverantwortlich zu beschaffen und sie entsprechend auszufüllen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Auslandsaufenthalt im Studium
Zum Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium gibt es nützliche Informationen des Seminars für Anglistik. Bitte nehmen Sie diese doch vor einer Anfrage vollständig zur Kenntnis. Insbesondere wichtig für Sie sind die "Informationen zu Auslandsaufenthalten nach den Vorgaben des LABG 2009". Auf den ersten beiden Seiten werden die häufigsten Fragen beantwortet. Dort steht insbesondere, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen.
Bitte nehmen Sie auch die Veränderungen der "Ordnung über den Zugang zu den Masterstudiengängen im Lehramt" zur Kenntnis (hier: §3 Auslandsaufenthalte). https://www.uni-siegen.de/zlb/formulareunddownloads/ordnungen-mhb-fsb/ordnungen/zo-ma-la-lesefassung.pdf
Achtung: möglicherweise ist Ihnen entgangen, dass der Auslandsaufenthalt nicht mehr "vor der Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung", sondern quasi erst "vor Beantragung der Masterzeugnisunterlagen" nachzuweisen ist. Seit 24. August 2016 gilt folgende Änderung:
a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:„Im Masterstudiengang ist ein dreimonatiger Aufenthalt in einem Land, in dem Englisch als Landessprache gesprochen wird, nachzuweisen.“
b) Als Satz 2 wird neu eingefügt: „Der Nachweis ist vor Ende des Masterstudiums zu erbringen.“
Hinweis: die Länge des Aufenthaltes (mindestens drei Monate) ist i.A. so zu interpretieren, dass Sie insgesamt mindestens 12 Wochen à 7 Tage, also 84 vollständige Tage (ohne Anreise- und Abreisetage) im Zielland verbracht haben müssen.
Aktuelle Lage: Coronavirus-Pandemie
Hinweise zur Anrechung abgebrochener Auslandsaufenthalte finden Sie beim ZLB: https://www.uni-siegen.de/zlb/studieninformationen/corona/hinweise_corona.html
Anerkennung von Studien- / Prüfungsleistungen
Zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen gibt es nützliche Informationen des Prüfungsamtes zum Verfahrensablauf. Insbesondere wichtig für Sie sind die Informationen unter "3. Anrechungs- und Einstufungsverfahren". Bitte nehmen Sie diese doch vor einer Anfrage vollständig zur Kenntnis.
Ebenso können Sie hier eine Präsentation abrufen, die Ihnen die Orientierung im Master erleichtern soll. Anlass war der Mastertag 2016.