Außerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsamts können Sie Unterlagen (Anträge, Abschlussarbeiten etc.) in einem an das Prüfungsamt Fak. I addressierten Umschlag in den Briefkasten des Prüfungsamts Fak. I im Flur des IF-Gebäudes oder in den Außenbriefkasten vor dem IF-Gebäude legen.
Universität Siegen
Prüfungsamt der Fakultät I
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
Außerkrafttreten der Prüfungsordnung: Bachelorstudiengänge
Zum Ende des Wintersemesters 2025/2026 laufen
die Prüfungsansprüche der untenstehenden
Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät in Voll-
und Teilzeit aus (Studienbeginn letztmalig SoSe 2022). Bis
auf wenige Ausnahmen werden alle Studiengänge in
aktualisierten Prüfungsordnungen und Studienmodellen
(i.d.R. mit Studienbeginn ab WiSe 2022/23) fortgeführt. Sie
haben zwei Optionen:
1. Abschluss Ihres Studiums in der aktuellen
Prüfungsordnung bis zum 31.03.2026 oder
2. Fortführung des Studiums nach der neuen Prüfungsordnung.
Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt ein Gespräch mit den
Kolleg*innen der
phil: Studienberatung.

Welche Prüfungsordnungen im Fach-Bachelor laufen aus (i.d.R. Studienbeginn letztmalig SoSe 2022)?
In welche Prüfungsordnung Sie eingeschrieben sind, können Sie u.a. anhand Ihres Studienplaners herausfinden. Rückfragen dazu können Sie auch dem Prüfungsamt stellen, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Prüfungsordnung betroffen ist.
Studiengang, dessen
Prüfungsanspruch zum 30.09.2027
erlischt:
Studiengänge, die nicht fortgeführt werden (s.u.):
|

Ich werde mein Bachelorstudium im Verlauf des Wintersemesters 2025/26 abschließen.
Für den Bachelorabschluss relevante Leistungen müssen bis zum Stichtag 31.03.2026 erbracht (= eingereicht) worden sein und spätestens bis zum 31.05.2026 verbucht sein - vor allem wenn Sie im Anschluss ein Masterstudium planen. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zu Ihren Dozierenden auf und planen frühzeitig die Leistungserbringung. Beachten Sie auch unbedingt die untenstehenden Informationen zur Bachelorarbeit. Planen Sie Ihren weiteren Studienverlauf und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch. Benötigen Sie für Ihren Abschluss ein Modulelement, für das kein Angebot hinterlegt ist, wenden Sie sich unbedingt frühzeitig während der Orientierungs- und Belegphase(n) an das Team phil: unisono. |

Ich werde mein Bachelorstudium im Verlauf des Wintersemesters 2025/26 nicht abschließen und möchte mich in die neue Prüfungsordnung umschreiben.
Wichtig: Wir empfehlen dringend, den Wechsel der Prüfungsleistung zum Wintersemester 2025/26 in die Wege zu leiten. Dies gilt v.a. für Studierende in den Fächern
- Erweitertes Kernfach Medienwissenschaft (PO 2011)
- Erweitertes Kernfach Geschichte (PO 2013)
- Kernfach Kunstgeschichte (PO 2016)
- sowie allen Studierenden, die einen Fach- und/oder Modellwechsel planen.
Ein Fach-/Modellwechsel zum Sommersemester ist immer mit einem Einstufungsbescheid in ein höheres Fachsemester (>1) verbunden. Dazu müssen mind. 15 LP für das neue Fach vorliegen. Im Wintersemester entfällt dies.
Prozedere für den Wechsel der PO:
1. Nehmen Sie Kontakt zur Fachstudienberatung auf und beantragen die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen und ggf. den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester (sofern notwendig).
2.a) Studienmodell und/oder Fach/Fächer
sind nicht identisch: Nehmen Sie die
Umschreibung zum Wintersemester über unisono
spätestens bis zum 19.09.2025 vor!
2.b) Studienmodell und Fach/Fächer sind
identisch: Melden Sie sich per
E-Mail im Studierendensekretariat
unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und beantragen
den Wechsel der Prüfungsordnung zum Wintersemester
bis zum 19.09.2025!
3. Melden Sie sich nach erfolgter
Umschreibung im Prüfungsamt
(pruefungsamt@phil.uni-siegen.de). Ihr*e
Sachbearbeiter*in nimmt zeitnah die Verbuchung der
anerkannten Leistungen anhand der Empfehlungen der
Fachvertreter*innen vor.

Welche Fristen gelten bei meiner Bachelorarbeit?
Für die Bachelorarbeit haben Sie 10 bzw. 14 Wochen Zeit. Aufgrund von Erkrankung während der Schreibzeit können Sie eine Schreibzeitverlängerung von bis zu 14 Tagen beantragen. Diese zwei Wochen sind in den folgenden Anmeldefristen bereits berücksichtigt:
Wollen Sie Ihre Bachelorarbeit im Kernfach Kunstgeschichte schreiben, muss die Bachelorarbeit spätestens am 31.01.2026 (AM 2/2023 § 1 Absatz 4) eingereicht werden. Daher gelten für das Kernfach Kunstgeschichte andere Fristen! Auch hier gilt, dass Sie bei Erkrankung bis zu 14 Tage Schreibzeitverlängerung beantragen können. Diese zwei Wochen sind in den folgenden Anmeldefristen bereits berücksichtigt:
Für alle Bachelorarbeiten gilt: Werden die obigen Fristen nicht eingehalten, kann kein Studienabschluss zum 31.03.2026 gewährleistet werden. Fällt die Abgabe ins Sommersemester muss die Rückmeldung in die neue Prüfungsordnung und die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen erfolgen. Beachten Sie dabei, dass aufgrund veränderter Studiengangsstrukturen ggf. nicht alle Leistungen anerkannt werden können. Informationen zu den
Voraussetzungen, Formalia, etc. der
Bachelorarbeit finden Sie
hier. |

Ich studiere im Erweiterten Kernfach Geschichte (Forschungsorientiertes Studienmodell) und werde nicht rechtzeitig fertig. Welche Optionen habe ich?
Das Fach Geschichte kann in
der neuen Prüfungsordnung nur noch
in Kombination mit mind. einem
Ergänzungsfach (Modell B oder D)
oder einem weiteren Kernfach
(Modell C) studiert werden.
Informieren Sie sich
hier über Kombinationsmöglichkeiten
und Studienmodelle und nehmen
unbedingt das Beratungsangebot der
phil: Studienberatung in
Anspruch, um gemeinsam den weiteren
Studienverlauf zu planen.
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Ich studiere im Kernfach Kunstgeschichte und werde nicht rechtzeitig fertig. Welche Optionen habe ich?
Das Kernfach Kunstgeschichte
kann in der aktualisierten
Prüfungsordnung ausschließlich als
Ergänzungsfach in Modell B und
Modell D studiert werden.
Informieren Sie sich
hier über Kombinationsmöglichkeiten
und Studienmodelle und nehmen
das Beratungsangebot der
phil: Studienberatung unbedingt
in Anspruch.
|

Ich studiere im Erweiterten Kernfach
Medienwissenschaft (Forschungsorientiertes
Studienmodell). Welche Optionen habe ich?
Das Fach Medienwissenschaft kann in der neuen Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit mind. einem Ergänzungsfach (Modell B oder D) oder einem weiteren Kernfach (Modell C) studiert werden. Informieren Sie sich hier über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch. Für Studierende aus dem Erweiterten Kernfach (PO 2011) bieten sich die neuen Ergänzungsfächer der Medienwissenschaft an: Es wird ein Wechsel zum Wintersemester 2025/26 dringend empfohlen! |

Ich studiere Literatur, Kultur, Medien oder Sprache und Kommunikation im (Erweiterten) Kernfach.
Literatur, Kultur, Medien In Modell A sind im Fach LKM 3 Sprachen zu wählen. Studieren Sie derzeit im Erweiterten Kernfach LKM (Forschungsorientiert) müssen Sie entweder eine weitere Sprache hinzunehmen oder aber z.B. in Modell B (mit Ergänzungsfach) wechseln. Im Modell B sind im Erweiterten
Kernfach 2 Sprachen und in Modell C
& D im Kernfach 1 Sprache zu
wählen.
Sollten Sie aufgrund der sprachlichen Schwerpunkte ein Modellwechsel vornehmen müssen, weil Sie z.B. derzeit im Forschungsorientierten Modell LKM studieren und keine weitere Sprache hinzunehmen möchten, empfehlen wir dringend den Wechsel zum Wintersemester! Beratungsangebote bietet die phil: Studienberatung an. |

Wo finde ich Informationen zu den neuen Studienmodellen der Bachelorstudiengänge?
Eine Übersicht über die neuen Studienmodelle und Fächer der Fakultät I finden Sie hier: Die Modelle sind in etwa wie folgt zu vergleichen: |
Studienmodelle der
alten PO
|
Studienmodelle
der neuen PO
|
Erweitertes Kernfach (Forschungsorientiertes Studienmodell) | Modell A: 1-Fach |
Kern-/Ergänzungsfach (Kombinations-Studienmodell) | Modell B: Kern-/Ergänzungsfach |
Kern-/Kernfach (Fachorientiertes Studienmodell) | Modell C: Kern-/Kernfach |
-- | Modell D: Kernfach mit 2 Ergänzungsfächern |

Ich möchte/muss zum Sommersemester 2026 einen Fachwechsel vornehmen.
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist in den Bachelorstudiengängen grundsätzlich nur ab dem 2. Fachsemester möglich, d.h. bei der Wahl eines neuen Faches müssen Sie mind. 15 Leistungspunkte in diesem Fach nachweisen. Den
Antrag auf
Einstufung in ein höheres
Fachsemester stellen Sie bitte
rechtzeitig zusammen mit dem
Antrag auf Anerkennung bei den
entsprechenden Fachvertreter*innen.
Auf Grundlage der bereits
erbrachten Leistungen erstellen die
Fachvertreter*innen eine Empfehlung
zur Einstufung. Das Prüfungsamt
stellt Ihnen daraufhin eine
Bescheinigung aus, mit der Sie die
Umschreibung via unisono vornehmen
können. |

Wo finde ich den Antrag auf Umschreibung in
unisono?
Den Antrag auf Umschreibung finden Sie unter dem Reiter „Mein Studium“ | „Umschreibung/Fachwechsel/Online-Bewerbung“. |

Wo finde ich Informationen zur Anerkennung von
bereits erbrachten Leistungen?
Alle Studierenden, die in die neue Prüfungsordnung wechseln, müssen für ihre jeweiligen Fächer einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen stellen. Sollten Sie einen Fachwechsel vornehmen (müssen), benötigen Sie auch den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester. Füllen Sie den Antrag/die Anträge vollständig aus und schicken diese(n) zusammen mit einer Leistungsübersicht an die entsprechende Fachvertretung. Für jedes Fach bzw. jeden Studiengang muss dabei ein eigener Antrag gestellt werden; die Anerkennung für das Studium Generale erfolgt über das Kernfach. Haben Sie Beratungsbedarf, wenden Sie sich an die Fachvertreter*innen und/oder die phil: Studienberatung. Den
Antrag auf Anerkennung, den Antrag
auf Einstufung in ein höheres
Fachsemester sowie eine Liste der
Fachvertreter*innen finden Sie
hier. |