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Abgabe von Dokumenten
Außerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsamts können Sie Unterlagen (Anträge, Abschlussarbeiten etc.) in einem an das Prüfungsamt Fak. I addressierten Umschlag in den Briefkasten des Prüfungsamts Fak. I im Flur des IF-Gebäudes oder in den Außenbriefkasten vor dem IF-Gebäude legen.  
Postanschrift
Universität Siegen
Prüfungsamt der Fakultät I
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
Anfrageformular

Außerkrafttreten der Prüfungsordnung: Bachelorstudiengänge

Zum Ende des Wintersemesters 2025/2026 laufen die Prüfungsansprüche der untenstehenden Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät in Voll- und Teilzeit aus (Studienbeginn letztmalig SoSe 2022). Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Studiengänge in aktualisierten Prüfungsordnungen und Studienmodellen (i.d.R. mit Studienbeginn ab WiSe 2022/23) fortgeführt. Sie haben zwei Optionen:

1. Abschluss Ihres Studiums in der aktuellen Prüfungsordnung bis zum 31.03.2026 oder
2. Fortführung des Studiums nach der neuen Prüfungsordnung.

Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt ein Gespräch mit den Kolleg*innen der phil: Studienberatung.

Welche Prüfungsordnungen im Fach-Bachelor laufen aus (i.d.R. Studienbeginn letztmalig SoSe 2022)?

In welche Prüfungsordnung Sie eingeschrieben sind, können Sie u.a. anhand Ihres Studienplaners herausfinden. Rückfragen dazu können Sie auch dem Prüfungsamt stellen, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Prüfungsordnung betroffen ist.


Studiengänge, deren Prüfungsanspruch zum 31.03.2026 erlischt:

  • B.A. Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (PO 2011 und PO 2016)
  • B.A. Geschichte (PO 2013)
  • B.A. Kunstgeschichte (PO 2011 und PO 2016)
  • B.A. Literatur, Kultur, Medien (PO 2011 und PO 2015)
  • B.A. Medienmanagement (PO 2011)
  • B.A. Medienwissenschaft (PO 2011)
  • B.A. Philosophie (PO 2011)
  • B.A. Sozialwissenschaften (PO 2011)
  • B.A. Sprache und Kommunikation (PO 2011)
  • B.A. Wirtschaftswissenschaften (PO 2011)

Studiengang, dessen Prüfungsanspruch zum 30.09.2027 erlischt:
  • B.A. Soziawissenschaften in Europa (PO 2015)

Studiengänge, die nicht fortgeführt werden (s.u.):

  •     B.A. Erweitertes Kernfach Geschichte 
  •     B.A. Kernfach Kunstgeschichte
  •     B.A. Erweitertes Kernfach Medienwissenschaft

Ich werde mein Bachelorstudium im Verlauf des Wintersemesters 2025/26 abschließen.

Für den Bachelorabschluss relevante Leistungen müssen bis zum Stichtag 31.03.2026 erbracht (= eingereicht) worden sein und spätestens bis zum 31.05.2026 verbucht sein - vor allem wenn Sie im Anschluss ein Masterstudium planen. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zu Ihren Dozierenden auf und planen frühzeitig die Leistungserbringung. Beachten Sie auch unbedingt die untenstehenden Informationen zur Bachelorarbeit. 

Planen Sie Ihren weiteren Studienverlauf und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch. 

Benötigen Sie für Ihren Abschluss ein Modulelement, für das kein Angebot hinterlegt ist, wenden Sie sich unbedingt frühzeitig während der Orientierungs- und Belegphase(n) an das Team phil: unisono.

Ich werde mein Bachelorstudium im Verlauf des Wintersemesters 2025/26 nicht abschließen und möchte mich in die neue Prüfungsordnung umschreiben.

Wichtig: Wir empfehlen dringend, den Wechsel der Prüfungsleistung zum Wintersemester 2025/26 in die Wege zu leiten. Dies gilt v.a. für Studierende in den Fächern

  • Erweitertes Kernfach Medienwissenschaft (PO 2011)
  • Erweitertes Kernfach Geschichte (PO 2013)
  • Kernfach Kunstgeschichte (PO 2016)
  • sowie allen Studierenden, die einen Fach- und/oder Modellwechsel planen.

Ein Fach-/Modellwechsel zum Sommersemester ist immer mit einem Einstufungsbescheid in ein höheres Fachsemester (>1) verbunden. Dazu müssen mind. 15 LP für das neue Fach vorliegen. Im Wintersemester entfällt dies. 


Prozedere für den Wechsel der PO:  

1. Nehmen Sie Kontakt zur Fachstudienberatung auf und beantragen die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen und ggf. den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester (sofern notwendig). 


2.a) Studienmodell und/oder Fach/Fächer sind nicht identisch: Nehmen Sie die Umschreibung zum Wintersemester über unisono spätestens bis zum 19.09.2025 vor! 


2.b) Studienmodell und Fach/Fächer sind identisch:  Melden Sie sich per E-Mail im Studierendensekretariat unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und beantragen den Wechsel der Prüfungsordnung zum Wintersemester bis zum 19.09.2025! 


3. Melden Sie sich nach erfolgter Umschreibung im Prüfungsamt (pruefungsamt@phil.uni-siegen.de). Ihr*e Sachbearbeiter*in nimmt zeitnah die Verbuchung der anerkannten Leistungen anhand der Empfehlungen der Fachvertreter*innen vor. 

 

Welche Fristen gelten bei meiner Bachelorarbeit? 

Für die Bachelorarbeit haben Sie 10 bzw. 14 Wochen Zeit. Aufgrund von Erkrankung während der Schreibzeit können Sie eine Schreibzeitverlängerung von bis zu 14 Tagen beantragen. Diese zwei Wochen sind in den folgenden Anmeldefristen bereits berücksichtigt:

  • nicht-empirisch (10 Wochen):  09.12.2025 | Bearbeitungszeit: 06.01.2026 - 17.03.2026
  • empirisch (14 Wochen) 11.11.2025 | Bearbeitungszeit: 09.12.2025 - 17.03.2026

Wollen Sie Ihre Bachelorarbeit im Kernfach Kunstgeschichte schreiben, muss die Bachelorarbeit spätestens am 31.01.2026 (AM 2/2023 § 1 Absatz 4) eingereicht werden. Daher gelten für das Kernfach Kunstgeschichte andere Fristen! Auch hier gilt, dass Sie bei Erkrankung bis zu 14 Tage Schreibzeitverlängerung beantragen können. Diese zwei Wochen sind in den folgenden Anmeldefristen bereits berücksichtigt: 

  • nicht-empirisch (10 Wochen): 07.11.2025 | Bearbeitungszeit: 07.11.2025 - 16.01.2026
  • empirisch (14 Wochen): 12.09.2025 | Bearbeitungszeit: 10.10.2025 - 16.01.2026

Für alle Bachelorarbeiten gilt: Werden die obigen Fristen nicht eingehalten, kann kein Studienabschluss zum 31.03.2026 gewährleistet werden. Fällt die Abgabe ins Sommersemester muss die Rückmeldung in die neue Prüfungsordnung und die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen erfolgen. Beachten Sie dabei, dass aufgrund veränderter Studiengangsstrukturen ggf. nicht alle Leistungen anerkannt werden können.

Informationen zu den Voraussetzungen, Formalia, etc. der Bachelorarbeit finden Sie hier.

Ich studiere im Erweiterten Kernfach Geschichte (Forschungsorientiertes Studienmodell) und werde nicht rechtzeitig fertig. Welche Optionen habe ich?

Das Fach Geschichte kann in der neuen Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit mind. einem Ergänzungsfach (Modell B oder D) oder einem weiteren Kernfach (Modell C) studiert werden. Informieren Sie sich hier über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen unbedingt das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch, um gemeinsam den weiteren Studienverlauf zu planen.

Es wird ein Wechsel zum Wintersemester 2025/26 dringend empfohlen!

Ich studiere im Kernfach Kunstgeschichte und werde nicht rechtzeitig fertig. Welche Optionen habe ich?

Das Kernfach Kunstgeschichte kann in der aktualisierten Prüfungsordnung ausschließlich als Ergänzungsfach in Modell B und Modell D studiert werden. Informieren Sie sich hier über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung unbedingt in Anspruch. 

Es wird ein Wechsel zum Wintersemester 2025/26 dringend empfohlen!

Ich studiere im Erweiterten Kernfach Medienwissenschaft (Forschungsorientiertes Studienmodell). Welche Optionen habe ich?

Das Fach Medienwissenschaft kann in der neuen Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit mind. einem Ergänzungsfach (Modell B oder D) oder einem weiteren Kernfach (Modell C) studiert werden. Informieren Sie sich hier über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch.

Für Studierende aus dem Erweiterten Kernfach (PO 2011) bieten sich die neuen Ergänzungsfächer der Medienwissenschaft an:


Es wird ein Wechsel zum Wintersemester 2025/26 dringend empfohlen! 

Ich studiere Literatur, Kultur, Medien oder Sprache und Kommunikation im (Erweiterten) Kernfach. 

Literatur, Kultur, Medien

In Modell A sind im Fach LKM 3 Sprachen zu wählen. Studieren Sie derzeit im Erweiterten Kernfach LKM (Forschungsorientiert) müssen Sie entweder eine weitere Sprache hinzunehmen oder aber z.B. in Modell B (mit Ergänzungsfach) wechseln. 

Im Modell B sind im Erweiterten Kernfach 2 Sprachen und in Modell C & D im Kernfach 1 Sprache zu wählen.

Sprache & Kommunikation
In Modell A und B (Erw. Kernfach) sind 2 Sprachen zu wählen; in C & D im Kernfach 1 Sprache. 

 

Sollten Sie aufgrund der sprachlichen Schwerpunkte ein Modellwechsel vornehmen müssen, weil Sie z.B. derzeit im Forschungsorientierten Modell LKM studieren und keine weitere Sprache hinzunehmen möchten, empfehlen wir dringend den Wechsel zum Wintersemester! Beratungsangebote bietet die phil: Studienberatung an.  

Wo finde ich Informationen zu den neuen Studienmodellen der Bachelorstudiengänge?

Eine Übersicht über die neuen Studienmodelle und Fächer der Fakultät I finden Sie hier:

Die Modelle sind in etwa wie folgt zu vergleichen:

Studienmodelle der alten PO
 Studienmodelle der neuen PO
 Erweitertes Kernfach (Forschungsorientiertes Studienmodell)
 Modell A: 1-Fach
 Kern-/Ergänzungsfach (Kombinations-Studienmodell)
 Modell B: Kern-/Ergänzungsfach
 Kern-/Kernfach (Fachorientiertes Studienmodell)
 Modell C: Kern-/Kernfach
--
 Modell D: Kernfach mit 2 Ergänzungsfächern

Ich möchte/muss zum Sommersemester 2026 einen Fachwechsel vornehmen.

Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist in den Bachelorstudiengängen grundsätzlich nur ab dem 2. Fachsemester möglich, d.h. bei der Wahl eines neuen Faches müssen Sie mind. 15 Leistungspunkte in diesem Fach nachweisen.  

Den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester stellen Sie bitte rechtzeitig zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung bei den entsprechenden Fachvertreter*innen. Auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen erstellen die Fachvertreter*innen eine Empfehlung zur Einstufung. Das Prüfungsamt stellt Ihnen daraufhin eine Bescheinigung aus, mit der Sie die Umschreibung via unisono vornehmen können.

Wo finde ich den Antrag auf Umschreibung in unisono?

Den Antrag auf Umschreibung finden Sie unter dem Reiter „Mein Studium“ | „Umschreibung/Fachwechsel/Online-Bewerbung“.

Wo finde ich Informationen zur Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen?

Alle Studierenden, die in die neue Prüfungsordnung wechseln, müssen für ihre jeweiligen Fächer einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen stellen. Sollten Sie einen Fachwechsel vornehmen (müssen), benötigen Sie auch den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester.

Füllen Sie den Antrag/die Anträge vollständig aus und schicken diese(n) zusammen mit einer Leistungsübersicht an die entsprechende Fachvertretung. Für jedes Fach bzw. jeden Studiengang muss dabei ein eigener Antrag gestellt werden; die Anerkennung für das Studium Generale erfolgt über das Kernfach.

Haben Sie Beratungsbedarf, wenden Sie sich an die Fachvertreter*innen und/oder die phil: Studienberatung.

Den Antrag auf Anerkennung, den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester sowie eine Liste der Fachvertreter*innen finden Sie hier.

 
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