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Informationen zur Bachelorarbeit an der Philosophischen Fakultät

Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit

 

Rahmenprüfungsordnung 2011 (ab Studienbeginn WiSe 2011/12)

"Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer mindestens 120 LP (sechssemestriger B. A.) oder 180 LP inklusive Auslandsstudium im Umfang von 60 LP (achtsemestriger B. A.) des gesamten Studiums erreicht hat [obligatorisch inklusive des erfolgreich absolvierten Praktikums (zu Ausnahmen vgl. § 7 Absatz 8 der Prüfungsordnung)] und an der Universität Siegen für den Studiengang bzw. an der Partneruniversität in Double-Degree-Programmen eingeschrieben oder nach § 52 Absatz 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist. Näheres regeln ggf. die Fachspezifischen Bestimmungen“ (Rahmenprüfungsordnung zum Bachelorstudium §11(1)).

 

ab RPO-B 2018 &  PHIL-FPO-B 2020 (ab Studienbeginn WiSe 2022/23)

"Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer die Voraussetzungen gemäß § 13 RPO-B erfüllt und mindestens 90 Leistungspunkte (neun abgeschlossene Module plus Praktikum) bzw. im Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften in Europa mindestens 150 Leistungspunkte (90 Leistungspunkte aus neun abgeschlossenen Modulen plus Praktikum und Auslandsstudium) der für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Gesamtleistungspunkte erbracht hat, darunter die neun Leistungspunkte für das Praktikum" (PHIL-FPO-B §11(1)).

Ergänzende Voraussetzungen für Philosophie, Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften in Europa

 

Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit

Generell kann die Bachelorarbeit jederzeit angemeldet werden, sobald die Voraussetzungen nach §11(1) (s.o.) für die Zulassung erfüllt sind.

Der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit kann aus organisatorischen Gründen frühestens 4 Wochen nach der Anmeldung beginnen. Schicken Sie uns dazu das ausgefüllte und unterschriebene Formular - vorzugsweise per E-Mail - zu. Der Eingang des Antrags wird per E-Mail bestätigt. Die Zulassung erhalten Sie 1 Woche vor Schreibbeginn an Ihre studentische E-Mailadresse

Wenn der Studienabschluss zum 31.03.2025 geplant ist, muss dem phil: Prüfungsamt die Anmeldung zur Bachelorarbeit spätestens an den folgenden Terminen vorliegen, damit die Schreibzeit innerhalb des Semesters endet:

  • nicht empirisch: 20.12.2024
  • empirisch: 22.11.2024

 

Eine Abmeldung der Bachelorarbeit ist nur bis 1 Woche vor Beginn der Bearbeitungszeit möglich.

Anmeldeformular

Zeitliche Planung der Abschlussarbeit

Erstgutachter*innen und Zweitgutachter*innen 

Zusammen mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit reichen Sie Ihre Vorschläge für Erstgutachten und Zweitgutachten ein. Laut Rahmenprüfungsordnung (§12) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit Lehrende Abschlussarbeiten betreuen bzw. begutachten dürfen.

Erstgutachter*in
Professor*in, Juniorprofessor*in, Privatdozent*in (der Universität Siegen) oder promovierte Mitarbeiter*innen (letztere mit entsprechender Prüfungsberechtigung), die in Ihrem Kernfach Lehre anbieten

Zweitgutachter*in
Lehrende des Kernfaches (mind. promoviert); ggf. Ergänzungsfach, sofern das Thema fächerübergreifend ist

Wichtig: Sind Mitarbeiter*innen noch nicht promoviert, kann der entsprechende Fachliche Prüfungsausschuss auf Antrag des Dozierenden (!) eine Prüfungsberechtigung für die Übernahme eines Zweitgutachtens ausstellen.


In den Studiengängen Literatur, Kultur und Medien sowie Sprache und Kommunikation gilt zudem, dass Dozierende unabhängig vom sprachlichen Schwerpunkt Erst- bzw. Zweitgutachten übernehmen dürfen. Benötigt der/die Dozierende noch eine Prüfungsberechtigung (s.o.), dann muss der Antrag jedoch an den fachlichen Prüfungsausschuss des im Studium gewählten sprachlichen Schwerpunkts gestellt werden. 

Bearbeitungszeitraum / Erkrankung / Rücktritt

Für die Bearbeitung der Bachelorarbeit im Vollzeitstudium stehen maximal 10 Wochen bzw. 14 Wochen (bei empirischen Arbeiten) zur Verfügung. Nach 2/3 der Schreibzeit kann die Arbeit frühzeitig abgegeben werden.

Der Zeitraum kann bei Erkrankung um bis zu 2 Wochen verlängert werden. Die Erkrankung ist dem Prüfungsamt durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Ein Rücktritt von der Bachelorarbeit ist nur aus triftigen Gründen möglich. Der schriftliche Antrag auf Rücktritt von der Abschlussarbeit muss spätestens einen Tag vor Ablauf der Bearbeitungsfrist vorgelegt und durch detaillierte Nachweise glaubhaft gemacht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Bachelorarbeit als nicht unternommen. Hierüber erhält die Kandidatin oder der Kandidat einen schriftlichen Bescheid.

Formalia der Bachelorarbeit

Der Umfang der Bachelorarbeit soll 40 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten bzw. bei ca. 15.000 Wörtern liegen. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Prüfer*innen in die Bewertung mit einbezogen werden.

Der Bachelorarbeit ist gem. § 12 Abs. 10 der Prüfungsordnung folgende Erklärung in jedem Exemplar handschriftlich unterschrieben beizufügen:

Ich versichere, dass ich die schriftliche Bachelorarbeit selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesenen Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung bzw. als Plagiat gewertet und mit Maßnahmen bis hin zur Aberkennung des akademischen Grades geahnt wird.
 
 

Stylesheet Fach-Bachelorarbeiten der Fakultät I

Plagiatserklärung

KI-Richtlinien der Fakultät

Abgabe der Bachelorarbeit

Das Prüfungsamt leitet Ihre Abschlussarbeiten an die Gutachter*innen weiter, die innerhalb von 6 Wochen (PO 2011) bzw. 8 Wochen (PO 2018) die Gutachten erstellen.

Schicken Sie dazu Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei spätestens am Abgabetag per Mail an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in im phil:Prüfungsamt. In diese PDF fügen Sie bitte die Erklärung gem. §12 Abs. 10 der Prüfungsordnung ein und unterschreiben (eingescannte Unterschrift). Wenn Sie die Arbeit als PDF per Mail ans Prüfungsamt senden, müssen Sie mit den Papierexemplaren keine CD mehr einreichen. Es sei denn, Sie möchten Ihren Gutachter*innen weitere Daten zur Verfügung stellen (z. B. bei empirischen Arbeiten).

Zusätzlich müssen Sie am gleichen Tag zwei gebundene Exemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) der Bachelorarbeit in die Post geben und an folgende Postanschrift schicken:

Universität Siegen
Prüfungsamt der Fakultät I
Name Sachbearbeiter*in
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen

Wenn Sie möchten, können Sie die gedruckten Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (unbedingt in einem an das Prüfungsamt Fak. I addressierten Umschlag) auch entweder in den roten Briefkasten vor dem IF-Gebäude einwerfen oder wenn das IF-Gebäude offen ist, in unser Postfach im Erdgeschoss (Haupteingang und dann links durch die Glastüren). Die Briefkästen werden täglich geleert. Wir informieren Sie per Mail, wenn wir Ihre gedruckten Arbeiten erhalten haben.

Das Abgabedatum der Abschlussarbeit ist nicht automatisch das Abschlussdatum. Bitte prüfen Sie, ob Sie sich zurückmelden müssen. Wenn die Arbeit bis zum 30.09 bzw. 31.03 eingereicht wird und alle offenen Leistungen bis Ende November bzw. Ende Mai verbucht sind, müssen Sie sich nicht zum nächsten Semester zurückmelden. 

Einsicht in die Gutachten

Sobald beide Gutachten vorliegen, haben Sie die Möglichkeit nach Bekanntgabe der Note Ihrer Abschlussarbeit, Einsicht in die Gutachten zu nehmen. Bitte senden Sie uns dazu - gerne per E-Mail - das entsprechende Formular zu. Wir senden Ihnen schnellstmöglich eine Kopie an Ihre Postadresse.

Formular zur Einsicht in die Gutachten

 

Präsentation mit Informationen zur Bachelorarbeit 

Rahmenprüfungsordnung Studienbeginn ab WiSe 2011/12

Rahmenprüfungsordnung Studienbeginn ab WiSe 2022/23 (für EWK ab WiSe 2021/22)

 
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