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Informationen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag für den gewählten Studiengang anerkannt werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denen des jeweiligen Studienfachs an der Universität Siegen im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.

Auslandssemester

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt über ein vor der Abreise erstelltes Learning Agreement, in dem die im Ausland zu erbringenden Lehrveranstaltungen festgehalten werden.

Nach Ihrem Auslandssemester wenden Sie sich zwecks Anerkennung mit Ihrem Learning Agreement und Ihrem Transcript of Records an Ihre Ansprechperson im Fach. 

Das phil:Prüfungsamt erstellt auf der Grundlage der Empfehlungen der genannten Ansprechpersonen und Fachlichen Prüfungsausschüsse einen Bescheid über die Anerkennung und verbucht die anerkannten Leistungen.


Fach-/Modellwechsel innerhalb der Universität Siegen

Haben Sie innerhalb der Universität Siegen das Fach und/oder Modell gewechselt, füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung vollständig aus und schicken diesen zusammen mit einer Leistungsübersicht an den entsprechenden Fachvertreter. Für jedes Fach bzw. jeden Studiengang muss dabei ein eigener Antrag gestellt werden; die Anerkennung für das Studium Generale erfolgt über das Kernfach.  

Das phil:Prüfungsamt erstellt auf der Grundlage der Empfehlungen der genannten Ansprechpersonen und Fachlichen Prüfungsausschüsse einen Bescheid über die Anerkennung (und ggf. die Höherstufung) und schickt Ihnen diesen zu.

Die Leistungen werden dem elektronischen Studienkonto mit dem Vermerk ‚Anerkannte Studienleistung’ verbucht.


Hochschulwechsel

Bei einem Hochschulwechsel reichen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung bei dem entsprechenden Fachvertreter ein, sowie Leistungsnachweise in beglaubigter Kopie zusammen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule über den bestehenden Prüfungsanspruch in Ihrem Studiengang.

Auf der Grundlage der Empfehlung des Faches erstellt das phil:Prüfungsamt einen Bescheid über die Anerkennung (und ggf. Höherstufung) und benachrichtigt Sie und verbucht die Leistungen mit dem Vermerk „Anerkannte Leistungen“ im Studierendenkonto.


 

 

Alle Formulare liegen als PDF-Datei vor.

Falls der benötigte Acrobat Reader nicht installiert ist, kann er unter www.adobe.de heruntergeladen werden

 

 
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