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Qualitätsmanagement der Philosophischen Fakultät im Bereich Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs

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Probleme und Bedarfe für den Bereich Forschung werden in der Regel von Studierenden, Fakultätsangehörigen oder der Zentralverwaltung an das Prodekanat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs oder an die phil: Nachwuchsförderung/Promotionsberatung übermittelt. Individuelle Probleme werden in Absprache mit dem Prodekanat und einzelnen Fakultätsmitgliedern gelöst.


Fakultätsweit relevante Themen werden in Absprache mit dem Prodekanat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs in die Forschungskommission, die Kommission für Nachwuchsförderung und/oder die Kommission zur Wahrung wissenschaftlicher Standards eingebracht. In den jeweiligen Kommissionen erfolgen Darstellungen des jeweiligen Bedarfs bzw. der entsprechenden Problematik. Es werden Maßnahmen und Vorschläge debattiert und empfohlen. Abhängig von dem jeweiligen Fall wird das Ergebnis der Beratungen dem Fakultätsrat vorgelegt sowie ggf. dort ein Beschluss gefasst. Anträge auf Förderung können in der Kommission für Nachwuchsförderung oder der Forschungskommission vorgelegt werden. Abhängig vom Antrag kann die Forschungskommission eine Empfehlung für den Fakultätsrat aussprechen, der die notwendigen Beschlüsse fasst.


Fakultätsübergreifende Themen, Probleme und Bedarfe, die nicht innerhalb der Fakultät zu lösen sind, werden über das Prodekanat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs an das Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und/oder an die Senatskommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs herangetragen bzw. in Schnittstellengesprächen mit den jeweiligen Prodekanaten der anderen Fakultäten eingebracht. Alternativ werden hochschulübergreifende Themen auf administrativer Ebene auch über die Q-Koordination an das QZS herangetragen werden.

 

 
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