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Persönliche Referentin für den Bereich Internationales

Eva Grottschreiber

Contact by email
0271/740-4075
AR-NA 512

Hinweise für die Comenius-Antragstellung

Das Programm ist in vier Förderbereiche unterteilt; mehr dazu finden Sie hier.

Die Abrechnung der einzelnen Linien läuft unterschiedlich, daher beachten Sie bitte folgende Aspekte für die Antragstellung und die spätere Abrechnung. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei der Referentin des Prorektorats für Internationales und Lebenslanges Lernen Eva Grottschreiber.

 

1. Comenius International Partnership Program for Mobile Researchers

Hinweise zur Antragstellung >

» Die Förderung erfolgt in Form eines Honorarvertrags. Die Honorarhöhe wird durch die/den Antragsteller/in vorgeschlagen (max. 2700,- Euro / Monat) und durch die Senatskommission entschieden. Bitte beachten Sie hierfür auch die Richtlinien.
» Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen an Personen, die im Ausland ansässig sind, zusätzlich zum Honorar eine Umsatzsteuer von 19% anfällt, die bei der Beantragung mitberechnet werden muss.
» Bitte beachten Sie außerdem, dass zusätzlich zum Antrag auch ein externes, etwa einseitiges Gutachten eingeholt werden muss, das auf den Zweck der Förderung (siehe Richtlinien) eingeht.

Hinweise zu Ablauf und Abrechnung >

» Nach der Zustimmung durch die Senatskommission kann der Honorarvertrag vorbereitet werden.
» Folgende Unterlagen sind dabei auszufüllen:
    > Antragsformular (vom Antragssteller auszufüllen)
    > Fragebogen 1 (vom Antragssteller auszufüllen)
    > Fragebogen 2 (vom Werksleistungsnehmer auszufüllen)
» Die Unterlagen sind vor Vertragsbeginn einzureichen bei Eva Grottschreiber.
» Im Anschluss an den Aufenthalt stellt der/die Geförderte eine Rechnung, sodass die Zahlung veranlasst werden kann. Bei längeren Aufenthalten ist es möglich, nach jeweils einem Monat eine Teilrechnung einzureichen.

 

2. Comenius International Partnership Program for Ambassadors

Hinweise zur Antragstellung >

» Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung als Dienstreise (Reise von Externen) erfolgt, d.h. hier gilt das Landesreisekostengesetz von NRW. Bewirtungskosten können daher nicht als solche abgerechnet werden.
» Weitere Ausgaben (z.B. Tagegeld) können im nachvollziehbaren Rahmen als „Honorar“ berechnet werden.
» (Hinweis: Das es sich hier nicht um einen Leistungsaustausch handelt, fällt in diesem Fall bei Überweisung keine Umsatzsteuer an.)

Hinweise zu Ablauf und Abrechnung >

» Nach der Zustimmung durch die Senatskommission wird ein PSP-Element an der Kostenstelle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angelegt und dieser bzw. diesem mitgeteilt.
» Die Abrechnung erfolgt über das Formular Antrag auf Vergütung / Honorar Gastvortrag und Reisen von Externen.
» Hotelrechnungen können direkt an die Uni gestellt und über das zugewiesene PSP beglichen werden.
» Auf dem PSP zurückgebliebenes Restgeld fließt nach Ablauf der Frist (i.Allg. Ende Februar des Folgejahres) zurück.
» Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle.

 

3. Comenius International Partnership Program for Coordinators

Hinweise zur Antragstellung >

» Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung als Dienstreise (Reisekostenabrechnung) erfolgt, d.h. hier gilt das Landesreisekostengesetz von NRW. Bewirtungskosten sowie Gastgeschenke können daher nicht abgerechnet werden.
» Die Tagespauschalen werden gemäß Landesreisekostengesetz berechnet. Bitte bedenken Sie diese bei Ihrer Reisekostenkalkulation.

Hinweise zu Ablauf und Abrechnung >

» Nach der Zustimmung durch die Senatskommission wird ein PSP-Element an der Kostenstelle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angelegt und mitgeteilt.
» Die Abrechnung erfolgt über das Formular Reisekostenabrechnung.
» Auf dem PSP zurückgebliebenes Restgeld fließt nach Ablauf der Frist (i.Allg. Ende Februar des Folgejahres) zurück.
» Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle.

 

4. Comenius International Partnership Program for Projects

Hinweise zur Antragstellung >

» Je nach Vorhaben variiert hier die Abrechnungsart. In der Regel bietet sich eine Abrechnung in Form einer Reisekostenabrechnung an (siehe Hinweise bei Comenius 2 oder 3).
» Die Möglichkeit von weiteren / anderen Ausgaben (z.B. Bewirtung o.ä.) müssen im Einzelfall geprüft werden.
» Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen an Personen, die im Ausland ansässig sind, eine Umsatzsteuer von 19% anfällt, die bei der Beantragung mitberechnet werden muss.

Hinweise zu Ablauf und Abrechnung >

» Nach der Zustimmung durch die Senatskommission wird in der Regel ein PSP-Element an der Kostenstelle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angelegt und mitgeteilt.
» Die Zustimmung der Senatskommission über Reisekosten hinaus geschieht unter Vorbehalt, da es zunächst einer Klärung mit der Finanzabteilung bedarf.
» Die Abrechnungsart wird individuell geklärt.
» Auf dem PSP zurückgebliebenes Restgeld fließt nach Ablauf der Frist (i.Allg. Ende Februar des Folgejahres) zurück.

 
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