Eva Grottschreiber
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AR-NA 512
Hinweise für die Comenius-Antragstellung
Das Programm ist in vier Förderbereiche unterteilt; mehr dazu finden Sie hier.
Die Abrechnung der einzelnen Linien läuft unterschiedlich, daher beachten Sie bitte folgende Aspekte für die Antragstellung und die spätere Abrechnung. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei der Referentin des Prorektorats für Internationales und Lebenslanges Lernen Eva Grottschreiber.
1. Comenius International Partnership Program for Mobile Researchers | |
Hinweise zur Antragstellung > » Die Förderung erfolgt in Form eines Honorarvertrags. Die Honorarhöhe wird durch die/den Antragsteller/in vorgeschlagen (max. 2700,- Euro / Monat) und durch die Senatskommission entschieden. Bitte beachten Sie hierfür auch die Richtlinien. | Hinweise zu Ablauf und Abrechnung > » Nach der Zustimmung durch die Senatskommission kann der Honorarvertrag vorbereitet werden. |
2. Comenius International Partnership Program for Ambassadors | |
Hinweise zur Antragstellung > » Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung als Dienstreise (Reise von Externen) erfolgt, d.h. hier gilt das Landesreisekostengesetz von NRW. Bewirtungskosten können daher nicht als solche abgerechnet werden. | Hinweise zu Ablauf und Abrechnung > » Nach der Zustimmung durch die Senatskommission wird ein PSP-Element an der Kostenstelle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angelegt und dieser bzw. diesem mitgeteilt. |
3. Comenius International Partnership Program for Coordinators | |
Hinweise zur Antragstellung > » Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung als Dienstreise (Reisekostenabrechnung) erfolgt, d.h. hier gilt das Landesreisekostengesetz von NRW. Bewirtungskosten sowie Gastgeschenke können daher nicht abgerechnet werden. | Hinweise zu Ablauf und Abrechnung > » Nach der Zustimmung durch die Senatskommission wird ein PSP-Element an der Kostenstelle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angelegt und mitgeteilt. |
4. Comenius International Partnership Program for Projects | |
Hinweise zur Antragstellung > » Je nach Vorhaben variiert hier die Abrechnungsart. In der Regel bietet sich eine Abrechnung in Form einer Reisekostenabrechnung an (siehe Hinweise bei Comenius 2 oder 3). | Hinweise zu Ablauf und Abrechnung > » Nach der Zustimmung durch die Senatskommission wird in der Regel ein PSP-Element an der Kostenstelle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angelegt und mitgeteilt. |