FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Studium an der Uni Siegen
Bewerbung
Was kann ich in Siegen studieren?
Über das Studienangebot der Universität Siegen können Sie sich hier informieren.
Ich möchte mich über die Lehrerbildung an der Universität Siegen informieren!
Zahlreiche Informationen zum Lehramtsstudium an der
Universität Siegen bietet das Zentrum für
Lehrerbildung und Bildungsforschung.
Gerne können Sie aber auch einen Beratungstermin in der Zentralen
Studienberatung vereinbaren.
Ich interessiere mich für einen Studiengang, kann ich vielleicht schon vor dem Studium Vorlesungen besuchen?
Wenn Sie sich für einen Studiengang interessieren und
sehen möchten, ob dieser auch Ihren Vorstellungen
entspricht, können Sie am Schnupperstudium teilnehmen. Hier
wurden verschiedene Vorlesungen und Seminare von den
jeweiligen Dozentinnen und Dozenten für
Studieninteressierte frei gegeben. Die ausgewählten
Veranstaltungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen nur zur
Vorlesungszeit eines Semesters stattfinden. Zum Ende des
Semesters finden möglicherweise Klausuren während der
Veranstaltungssitzung statt, sodass kein Besuch möglich
ist.
Die Termine der Vorlesungszeiten und vorlesungsfreien
Zeiten finden Sie hier.
Wo kann ich mich über Bewerbung und Einschreibung für ein Studium an der Uni Siegen informieren?
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem deutschen
Schulabschluss (Bildungsinländer) wenden sich bitte an das
Studierendensekretariat der
Universität Siegen.
Bewerber mit ausländischem Schul- oder Hochschulabschluss
wenden sich bitte an die Abteilung Student Admission, Registration and Training in
German (STARTING).
Ich habe kein Abitur, gibt es dennoch die Möglichkeit an der Universität Siegen zu studieren?
Auch ohne die Allgemeine Hochschulreife haben Sie die
Möglichkeit an unserer Universität zu studieren z.B. mit
Fachhochschulreife oder als beruflich Qualifizierter.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren
Websiten Studium
ohne Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife
und Beruflich
Qualifizierte.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Studierendensekretariat.
Was bedeutet zulassungsfrei und zulassungsbeschränkt?
In zulassungsfreien Studiengängen ist die Anzahl der
Studienplätze nicht begrenzt. Wenn Sie die Allgemeine
Hochschulreife (Abitur) haben, können Sie sich in diese
Studiengänge ohne eine vorangehende Bewerbung einschreiben.
Bitte beachten Sie jedoch studiengangspezifische
Voraussetzungen. Für manche Studiengänge ist beispielsweise
ein Vorpraktikum erforderlich.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge haben eine begrenzte
Anzahl an Studienplätzen. Sie müssen sich im Voraus über
unser Online-Portal unisono für einen Studienplatz
bewerben. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erhalten
Sie entweder eine Zulassung oder Ablehnung zum Studium.
Wie hoch ist der N.C. in meinem Fach?
Ein Numerus Clausus (NC) entsteht nur bei
zulassungsbeschränkten Studiengängen und zwar erst am Ende
des Auswahlverfahrens. Er wird nicht im Voraus von der
Hochschule festgelegt. Die Auswahl für die begrenzte Anzahl
der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird für die
einzelnen Studiengänge oder Studienfächer nach den
Kriterien Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit getroffen.
Der NC gibt hierbei an, bis zu welcher
Abiturdurchschnittsnote bzw. Abiturdurchschnittsnote
inklusive Verbesserung durch Wartezeit Bewerber*innen für
diesen Studiengang/dieses Studienfach eine Zulassung zum
Studium erhalten haben. Die Bewerber*innen mit der besten
Abiturdurchschnittsnote ggf. verbessert durch Wartesemester
haben im Auswahlverfahren bessere Chancen auf eine
Zulassung zum Studium. Falls erfolgreiche Bewerber*innen
sich trotz erhaltener Zulassung nicht einschreiben, werden
die frei gewordenen Studienplätze weiter verteilt. Der NC
kann sich deswegen im Verlauf des Auswahlverfahrens
verändern oder sogar komplett entfallen. In jedem Semester
findet ein neues Bewerbungs- und Auswahlverfahren statt,
deswegen kann der NC nicht vorhergesagt werden.
Ob ein Studiengang aktuell einem Zulassungs- oder
Bewerbungsverfahren unterliegt,entnehmen Sie bitte dem
Studienangebot (https://www.uni-siegen.de/zsb/studienangebot/).
Hier finden Sie auch eine Übersicht über die Zulassungsgrenzen des
letzten Auswahlverfahrens.
Wie wird die Wartezeit berechnet?
Die Zeit ab dem Erwerb Ihrer Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) bis zur ersten Einschreibung an einer deutschen Hochschule ist als Wartezeit anzurechnen. Wartezeit muss nicht im Vorhinein beantragt oder angemeldet werden.
Ich habe nach dem Abitur noch eine Ausbildung, FSJ, Brücken ins Studium o.ä. gemacht. Hat sich mein NC dadurch verbessert?
Nein, Ihre Abschlussnote im Abitur kann nicht verbessert werden. Durch die entsprechende Tätigkeit erwerben Sie allerdings Wartesemester, die Ihnen bei der Bewerbung angerechnet werden.
Wie bewerbe ich mich für
zulassungsbeschränkte Studiengänge?
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt die
Bewerbung über das Online-Portal
unisono. Weitere Unterlagen (z.B. für einen
Härtefallantrag) sind nur auf Aufforderung des
Studierendensekretariats im unisono-Portal hochzuladen.
Bitte beachten Sie die bundesweiten Bewerbungsfristen
- Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli
- Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar
Für die meisten Bachelor-Studiengänge ist eine Registrierung bei hochschulstart.de Bewerbungsvoraussetzung (siehe: "Für welche Studiengänge muss ich mich bei hochschulstart.de registrieren?").
Für welche Studiengänge muss ich mich bei hochschulstart.de registrieren?
Wenn Sie sich für
- Biomedical Technology (Digital Biomedical and Health Sciences)
- Europäische Wirtschaftskommunikation
- Psychologie
- Soziale Arbeit
- Sozialwissenschaften in Europa
an der Universität Siegen bewerben wollen, müssen Sie sich vor der Bewerbung im bundesweiten Online-Portal von www.hochschulstart.de für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung registrieren. In allen genannten Studiengängen ist ein Studienstart nur zum Wintersemester möglich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine sogenannte BID (Bewerber ID) und BAN (Bewerber Authentifizierungsnummer). Mit BID und BAN registrieren und bewerben Sie sich anschließend im Online-Bewerbungsportal unisono an der Universität Siegen. Erst wenn Sie Ihre Bewerbung im Online-Bewerbungsportal der Universität Siegen (bis spätestens 15. Juli) abgegeben haben, ist Ihre Bewerbung gültig. Informationen über das Ergebnis Ihrer Bewerbung erhalten Sie ab August bis September in den Portalen von www.hochschulstart.de und der Universität Siegen.
Worauf ist bei der Registrierung über hochschulstart.de bzw. dem Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) zu achten?
Die Bewerbungen für Studiengänge, die über das sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de koordiniert werden, werden mit einer Vielzahl anderer Bewerbungen für diesen uns andere Studiengänge abgeglichen, um für Sie das passende Zulassungsangebot zu erstellen. Für Ihre Bewerbungen entsteht daraus kein Nachteil. Bitte beachten Sie aber folgende Besonderheiten:
- Ab August wird Ihnen im Online-Portal von www.hochschulstart.de die Mitteilung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung mitgeteilt (Sie werden per E-Mail darauf hingewiesen)
- Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge, die über Hochschulstart koordiniert werden, beworben haben, müssen Sie diese priorisieren. Priorisieren bedeutet, Sie bringen die Studiengänge in eine Reihenfolge, bei der Ihr Favorit an erster Stelle steht. Die Priorisierung ist wie bereits beschrieben sehr wichtig, da sie auch für die Vergaben von Zulassungsangeboten entscheidend ist. Sie können Ihre Priorisierung bis spätestens 15.07. verändern. Weitere Informationen erhalten Sie bei örtlich beschränkten Studiengängen auf hochschulstart.de.
- Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, können Sie dieses im Portal von Hochschulstart annehmen, ablehnen oder verfallen lassen.
- Wenn Sie ein Zulassungsangebot verbindlich annehmen, werden automatisch alle weiteren Bewerbungen, für die Sie sich bei Hochschulstart registrieren mussten, gelöscht. D.h. wenn Sie ein Zulassungsangebot annehmen, sollten Sie sich ihrer Entscheidung also sicher sein. Insbesondere sollten Sie auf kein anderes Zulassungsangebot in einem höher priorisierten Studiengang mehr warten. Anschließend können Sie sich einschreiben. Die Einschreibung erfolgt über das Online-Portal unisono
- Wenn Sie ein Zulassungsangebot ablehnen, scheidet Ihre Bewerbung für diesen Studiengang endgültig aus. Ihre übrigen Bewerbungen nehmen am Verfahren weiter teil.
- Wenn Sie ein Zulassungsangebot nicht verbindlich annehmen, kann es während der Koordinierung zu jeder Zeit durch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot ersetzt werden. Wenn Sie ein Zulassungsangebot in einem höher priorisierten Studiengang erhalten, werden alle niedriger priorisierten Bewerbungen mit einem Zulassungsangebot in Hochschulstart automatisch gelöscht.
- Ablehnungsbescheide werden Ihnen nur in den Studiengängen erstellt, für die Sie nach Ende des Verfahrens Anfang Oktober kein Zulassungsangebot erhalten haben.
- Es gelten abweichende Einschreibefristen, innerhalb der Sie sich an der Universität Siegen einschreiben müssen. Den für das Zulassungsangebot gültige Einschreibezeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid, den Sie nach Annahme des Studienangebots im Online-Portal unisono vorfinden.
Was bedeutet Priorisieren bei hochschulstart und weshalb ist das wichtig?
Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, die über hochschulstart koordiniert werden, müssen Sie diese priorisieren. Priorisieren bedeutet, Sie bringen die Studiengänge in eine Reihenfolge, bei der Ihr Favorit an erster Stelle steht. Die Priorisierung ist sehr wichtig, da sie auch für die Vergabe eines Zulassungsangebotes entscheidend ist. Sollten Sie in mehreren Studiengängen oder an mehreren Hochschulen zugelassen werden können, erhalten Sie immer nur ein Zulassungsangebot in dem von Ihnen am höchsten priorisierten Studiengang. Alle niedriger priorisierten Bewerbungen werden in hochschulstart automatisch gelöscht. Sie können Ihre Priorisierung bis spätestens 15.07. verändern. Weitere Informationen erhalten Sie bei örtlich beschränkten Studiengängen auf hochschulstart.de.
Kann ich mich für Studiengänge bei hochschulstart.de und direkt an der Universität Siegen bewerben?
Ja, die Bewerbung für die meisten Bachelor-Studiengänge
setzt eine Registrierung bei hochschulstart.de voraus. Bei
einer Bewerbung für Lehramtsstudiengänge (z.B.
Grundschullehramt) ist eine Registrierung bei
hochschulstart.de nicht nötig.
Unabhängig davon müssen Sie sich für eine Bewerbung oder
Einschreibung für alle Studiengänge im
Online-Bewerbungsportal unisono einen Account anlegen, mit
dem Sie sich für einen oder mehrere Studiengänge an der
Universität Siegen bewerben. Sie haben die Möglichkeit,
sich für insgesamt maximal 12 Studiengänge zu bewerben.
In jedem Fall werden Sie per E-Mail über das Ergebnis Ihrer
Bewerbung informiert und erhalten im Online-Portal der
Universität Siegen den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Ablehnungsbescheide bei Studiengängen, welche über
Hochschulstart koordiniert werden, werden in Ihrem
Hochschulstart-Account bereitgestellt. Im Fall eines
Zulassungsangebots müssen Sie die Einschreibung auch in
jedem Fall über das Online-Portal unisono vornehmen.
Sollten Sie in einem über hochschulstart.de koordinierten
Studiengang ein Zulassungsangebot erhalten, müssen Sie das
Studienangebot im Online-Portal von hochschulstart.de
verbindlich annehmen, bevor Sie im Online-Portal der
Universität Siegen die Voreinschreibung vornehmen
können.
Bekomme ich in zulassungsfreien Fächern in jedem Fall einen Studienplatz?
Wenn Sie im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung sind und sich innerhalb der im Internet veröffentlichten Frist einschreiben, ist Ihnen ein Bachelor-Studienplatz sicher. Die verpflichtende Einschreibung erfolgt über das Online-Portal unisono.
Kann ich meine
Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Gleichwertiges)
nachreichen?
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Bewerbung über das Online-Portal unisono. Weitere Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis) sind nur auf Aufforderung des Studierendensekretariats oder spätestens bei der Einschreibung (Termin ist dem Zulassungsbescheid zu entnehmen) im Online-Portal unisono hochzuladen.
Müssen bestimmte Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden?
Dies hängt von dem Studiengang ab, den Sie studieren möchten. Vor allem im Lehramtsstudiengang für Gymnasien/Gesamtschulen werden bei den Sprachen Vorkenntnisse verlangt. Bei manchen Fächern (z.B. Geschichte, Religionslehre) wird außerdem ein Latinum, ein Graecum oder ein Hebraicum gefordert. Diese können aber auch noch während Ihres Studiums an der Universität Siegen nachgeholt werden. Falls Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden müssen, sind diese in den jeweiligen Voraussetzungen gelistet.
Gelten für mich andere Bewerbungsfristen, wenn ich "Alt-Abiturient" bin - sprich wenn ich mein Abitur bereits letztes Jahr oder davor gemacht habe?
Die Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet für alle Bewerber am 15.07. - unabhängig davon, wann Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Wie beginne ich ein Masterstudium an der Universität Siegen?
Für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge ist eine
Bewerbung notwendig. Wer seinen Bachelorabschluss an einer
anderen Hochschule gemacht hat, muss sich grundsätzlich für
einen Masterstudiengang bewerben, um seine
Zugangsvoraussetzung prüfen zu lassen. Bewerbungen für
Masterstudiengänge erfolgen mit wenigen Ausnahmen ebenfalls
über das Online-Portal unisono. Bitte informieren Sie sich
im
Studienangebot und auf der Seite des für den
Masterstudiengang zuständigen Prüfungsamts. Wer eine
Zulassung zum Masterstudium erhalten hat, schreibt sich
innerhalb der auf dem Bescheid genannten Einschreibefrist
im Online-Portal unisono ein.
Allen Studierenden in Bachelor-Studiengängen der
Universität Siegen, die im nachfolgenden Semester ein
Masterstudium in Siegen aufnehmen wollen, wird empfohlen,
sich vorsorglich in Ihrem bisherigen Studiengang
zurückzumelden. Damit wird zunächst einmal sichergestellt,
dass sie Ihren Status als Studierende ohne Unterbrechung
behalten. Sobald die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen
für den jeweils angestrebten Masterstudiengang beim
Studierendensekretariat
nachgewiesen (und ggf. – bei zulassungsbeschränkten
Studiengängen – die Zulassung erteilt) wurde, wird eine
Umschreibung in den Master vorgenommen. Dies muss bis
spätestens Ende September bzw. Ende März erfolgen. Sollte
Ihnen Ihr Bachelorabschluss bis zu diesem Zeitpunkt nicht
vorliegen, schreiben Sie sich bitte trotzdem innerhalb der
genannten Frist ein. In diesem Fall können Sie Ihren
Bachelorabschluss bis spätestens Ende November bzw. Ende
Mai im Studierendensekretariat
nachreichen. Das Datum des Bachelorzeugnisses muss im
Vorsemester liegen.
Dienste / Bevorzugte Auswahl
Was wird als Dienst anerkannt?
Als Dienst gilt:
- ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14b Zivildienstgesetz (ZDG)
- ein freiwilliger Wehrdienst
- ein Bundesfreiwilligendienst
- ein freiwilliges soziales Jahr
- ein freiwilliges ökologisches Jahr
- ein europäischer Freiwilligendienst
- die Förderprogramme „Weltwärts“ (http://www.weltwaerts.de/) und „Kulturweit“ (http://www.kulturweit.de/)
- ein mindestens zweijähriger Dienst in der Entwicklungshilfe
- eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Wie lange kann ich einen
Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen?
Sie müssen sich bis zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende bewerben, damit der Anspruch auf die bevorzugte Zulassung nicht verfällt. Die bevorzugte Auswahl kann nur für die kommenden beiden Bewerbungssemester beantragt werden.
Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Auswahl beantragen möchte?
Sie bewerben sich über das Online-Portal unisono. Am Ende des Bewerbungsvorganges können Sie ein Formular ausdrucken. Dieses Formular senden Sie zusammen mit einer Bescheinigung über den Dienst und dem Zulassungsbescheid für ein früheres Vergabeverfahren an das Studierendensekretariat der Universität Siegen.
Einschreibung
Ich habe keinen Studienplatz im beantragten Studiengang erhalten, gibt es noch eine Möglichkeit?
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die in
zulassungsbeschränkten Studiengängen von der Hochschule
einen Ablehnungsbescheid erhalten oder es versäumt haben,
sich für diese Studiengänge fristgerecht zu bewerben,
können über die Homepage www.hochschulstart.de am so genannten
koordinierten Nachrückverfahren
(https://hochschulstart.de/ergebnisse-entscheidungen/koordiniertes-nachruecken)
teilnehmen. Im koordinierten Nachrückverfahren werden die
nach Abschluss der Auswahlverfahren noch freien
Studienplätze von der Hochschule vergeben.Bewerber*innen,
die bisher kein Zulassungsangebot erhalten haben, sowie
neue Bewerber*innen können sich auf diese Studienplätze
bewerben. Gibt es mehr Bewerbungen als freie Plätze,
entscheidet das Los.
Darüber hinaus ist innerhalb der Einschreibungsfristen auch
die Einschreibung in einen freien Studiengang möglich.
Ich habe mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, habe aber noch keinen Zulassungsbescheid erhalten und jetzt läuft die Einschreibefrist ab. Ich schreibe mich nun für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb der Frist ein, damit ich sicher einen Studienplatz habe. Kann ich dann später wechseln oder mich wieder exmatrikulieren?
Ein Wechsel des Studienganges oder eines Faches kann bis Semesterbeginn problemlos erfolgen. Dies gilt auch für eine Exmatrikulation, ohne dass Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
Wie hoch ist der Semesterbeitrag?
Den aktuellen Semesterbeitrag finden Sie auf dieser
Seite.
Der Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket / NRW-Ticket
kann im Härtefall auf Antrag vom AStA der Universität
Siegen erstattet werden. Nähere Informationen dazu finden
Sie auf der Seite des AStA.
Wird mir der Semesterbeitrag zurück überwiesen, falls ich meine Einschreibung oder Rückmeldung zurücknehme?
Der Semesterbeitrag wird Ihnen auf Antrag zurückerstattet, wenn Sie vor Semesterbeginn von der Einschreibung zurücktreten. Das gilt auch, wenn Sie sich vor Beginn des neuen Semesters exmatrikulieren und somit eine erfolgte Rückmeldung ungültig wird. Bitte geben Sie in dem Antrag die Bankverbindung an, auf welche der Semesterbeitrag zurücküberwiesen werden soll und schicken diesen mit dem Semesterticket und Studierendenausweis des betreffenden Semesters an das Studierendensekretariat. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge einschreiben?
Ein zulassungsbeschränkter Studiengang kann mit einem
freien Studiengang parallel studiert werden. Zwei
zulassungsbeschränkte Studiengänge können hingegen gemäß
Hochschulgesetz nicht parallel studiert werden. Ein
Studiengang, in dem Sie bereits eingeschrieben sind, gilt
zu dem Zeitpunkt als zulassungsbeschränkt, wenn
Zulassungsbeschränkungen für das erste Fachsemester
bestehen.
Dasselbe gilt, wenn Sie bereits in einen Studiengang an
einer anderen staatlichen Hochschule (sogenannter großer
Zweithörer) eingeschrieben sind.
Für Studierende, die in einem Kooperationsstudiengang mit
der Deutschen Sporthochschule Köln oder in einem
Studiengang einer anderen Hochschule studieren, und
lediglich einzelne Lehrveranstaltungen (sogenannter kleiner
Zweithörer) an der Universität besuchen wollen, gilt dies
nicht.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der
Universität Siegen.
Video-Tutorials
Was ist unisono und wie funktioniert es?
Unser Video-Tutorial gibt einen ersten Einblick in die Studienorganisationsplattform der Uni Siegen. Mit Hilfe des Tutorials können Sie Ihren Stundenplan erstellen oder Bescheinigungen für die Krankenkasse oder das Bafög-Amt herunterladen. Oder Sie stöbern einfach durch das gesamte Veranstaltungsangebot der Uni Siegen. Viel Spaß dabei!
What is unisono and how does it work? English version
What is Unisono? Why is Unisono important for your studies? Here you'll find everything you want to know about the study organization platform.
Kurz erklärt: Bewerbungs- und Einschreibeverfahren an der Uni Siegen
Wie die Bewerbung und Einschreibung für das 1. Fachsemester an der Universität Siegen funktioniert? Zoë gibt einen Überblick.
Einstieg in das Studium
Welche Hilfen bekomme ich zum Studieneinstieg? Wie bereite ich mich auf das erste Semester vor?
Zu Beginn eines Semesters wird die so genannte "ESE",
die Erstsemestereinführung, angeboten.
Studentische ESE:
Studentinnen und Studenten höherer Fachsemester führen in
das Uni-Leben aus studentischer Sicht ein. Sie machen eine
Campusführung, geben Hinweise zur Stundenplanerstellung,
erläutern die Studienordnung und bringen ein wenig Licht in
den Abkürzungsdschungel. Außerdem wird im Rahmen der
studentischen ESE ein interessantes Abendprogramm
angeboten, welches den Erstsemestern dabei helfen soll,
sich möglichst schnell in Siegen heimisch zu fühlen.
Dozentische ESE:
Dozentinnen und Dozenten begrüßen die Erstsemester und
führen in die Studiengänge ein.
Sie erhalten unter anderem Informationen über den
Studienverlauf, und Hinweise auf Veranstaltungsabfolgen.
Mehr
Informationen zur ESE und aktuelle Termine
Gibt es Vorkurse zu bestimmten Studiengängen?
Zu einigen Studiengängen bieten die Departments der Fakultäten Vorkurse für Erstsemester an. Diese sind meist freiwillig, um eine Anmeldung wird gebeten. Die Termine für die Vorkurse werden vor Semesterbeginn auf der Website der Zentralen Studienberatung bekannt gegeben.
Wie stelle ich meinen Stundenplan zusammen?
In den Studien- bzw. Prüfungsordnungen finden Sie
jeweils einen Studienverlaufsplan. An diesen oder auch an
Angaben im Modulhandbuch können Sie erkennen welche
Modulelemente Sie in welchem Semester belegen sollten.
Hier sind alle Modulhandbücher,
Prüfungsordnungen und Studienverlaufspläne für die
jeweiligen Fächer verlinkt.
Die Studienverlaufspläne sind auch im
Campusmanagement-System unisono hinterlegt. In unisono können
Sie sich für Ihren Studiengang bzw. Teilstudiengang den
Modulplan und die Studienverlaufsstruktur unter
„Studienangebot“ anzeigen lassen. Wenn Sie auf Grundlage
dieser Recherche die Veranstaltungen gefunden haben, die
Sie wollen/sollen, vergessen Sie bitte nicht, diese vor
Vorlesungsbeginn in unisono zu belegen.
Wo finde ich die Studienordnung, Prüfungsordnung oder das Modulhandbuch meines Studienganges?
Die Ordnungen und Modulhandbücher finden Sie auf der Website Ihres Studienganges oder Ihres Prüfungsamtes im Downloadbereich.
Höhere Fachsemester
Ich möchte meinen Studiengang wechseln, was muss ich tun?
Falls der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt
ist, müssen Sie sich für einen Studienplatz während der
entsprechenden Bewerbungsphase bewerben.
Sollte er zulassungsfrei sein, nehmen Sie bitte eine
Umschreibung per Mail bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem
Sachbearbeiter im Studierendensekretariat vor.
Weitere Informationen zum Bewerbungs- und
Einschreibungsverfahren finden Sie hier. Den entsprechenden
Antrag können Sie in dem Formularcenter der
Universität Siegen online abrufen.
Ich studiere bereits an der Universität Siegen und möchte mich nun für ein zulassungsbeschränktes Fach bewerben. Wie muss ich vorgehen?
Sie müssen sich für die in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkten Fächer beim Studierendensekretariat bewerben. Die Bewerbung muss bis zum 15. März für ein Sommersemester bzw. bis zum 15. September für ein Wintersemester erfolgen. Etwa zwei Wochen vor Bewerbungsschluss wird der Antrag auf Zulassung in einem höheren Fachsemester hier bereitgestellt. Sie finden dort auch Informationen, für welche Studiengänge im höheren Fachsemester Zulassungsbeschränkungen bestehen.
Kann ich meine bereits erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen?
Das Prüfungsamt des jeweils zuständigen Fachbereichs
gibt Ihnen Auskunft über Anrechnungen von bereits
erbrachten Studienleistungen.
Eine Liste mit allen
Prüfungsämtern
Studienplanung
Was ist ein Modul?
Ein Modul bezeichnet einen thematisch zusammenhängenden Veranstaltungsblock mit verschiedenen Lehrveranstaltungen (Seminar, Vorlesung, Übung etc.), die sich teilweise sogar über mehrere Semester erstrecken.
Was sind Semesterwochenstunden (SWS)?
SWS geben den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung an, wobei eine SWS 45 Minuten entspricht. Wenn eine Vorlesung etwa mit 2 SWS angegeben ist, heißt das, dass die Veranstaltung ein Semester lang jede Woche für die Dauer von 90 Minuten angeboten wird. Nicht inbegriffen ist die Arbeit, die daheim noch auf Sie wartet. Dafür sollten Sie die SWS mindestens mal zwei nehmen.
Was bedeutet cum tempore (c.t.) und sine tempore (s.t.)?
Ist hinter der Anfangszeit einer Vorlesung ein c.t.
angegeben, heißt das, dass diese Veranstaltung ein
akademisches Viertel hat und somit erst um viertel nach
einer Stunde beginnt (z.B. 10:15 Uhr) und um viertel vor
einer Stunde (z.B. 11:45 Uhr) endet.
Bei der Angabe von s.t. beginnt die Veranstaltung um Punkt
(z.B. 12:00 Uhr).
Was ist Bologna?
Der Name der Stadt, in der 1999 rund 30 europäische Staaten eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums unterschrieben haben, steht mittlerweile für den gesamten Umstrukturierungsprozess, den diese „Bologna-Erklärung“ ausgelöst hat. Ziel ist unter anderem, eine gemeinsame Studienstruktur mit international anerkannten Abschlüssen (Bachelor und Master) und einheitlichem Leistungspunktesystem (ECTS) einzuführen.
Was bedeutet Einfach-Fach- und Mehr-Fach-Bachelor?
Diese Begriffe bezeichnen verschiedene Typen von Bachelorstudiengängen: Bei einem Mono- oder Ein-Fach-Bachelor liegt der Schwerpunkt auf einem bestimmten Fach. Daneben gibt es auch Mehr-Fach-Bachelor, die sich entweder aus einem Kernfach und einem Nebenfach oder aus zwei gleichwertigen Fächern zusammensetzen. In den Lehramtsstudiengängen kann die Zusammensetzung aus noch mehreren Fächern bestehen. Die Hochschulen legen fest, ob und wenn ja welche Fächer kombiniert werden können. Bitte informieren Sie sich unter dem Studienangebot der Universität Siegen.
Was sind konsekutive Studiengänge?
Als konsekutiv bezeichnet man Bachelor- und Masterstudiengänge, die inhaltlich aufeinander aufbauen. (Beispiel: Bachelor-Soziale Arbeit; Master-Bildung und Soziale Arbeit)
Weitere Fragen
Wann und wie muss ich mich für die Einschreibung an der Universität Siegen zurückmelden?
Sie erhalten Anfang Juli (für ein Wintersemester) bzw. Anfang Januar (für ein Sommersemester) per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse eine Zahlungsaufforderung. Durch Zahlen des angeforderten Semesterbeitrages sind Sie automatisch rückgemeldet.
Was passiert, wenn ich den erforderlichen Semesterbeitrag nicht fristgerecht zahle (z.B. wegen Urlaub)?
Sie erhalten nach Fristablauf per Mail eine erneute Zahlungsaufforderung mit einer neuen Frist. Der zu zahlende Semesterbeitrag erhöht sich um eine Mahngebühr von 10,00 €. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist nicht gezahlt haben, werden Sie exmatrikuliert.
Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
Im Formularcenter der Universität Siegen erhalten Sie den Antrag auf Beurlaubung, welchen Sie per Mail bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. bis zum 30.03. (für das Seommersemester) an die jeweiligen Sachbearbeiter*innen im Studierendensekretariat schicken müssen.
Ich möchte mich exmatrikulieren, wie muss ich vorgehen?
Im Formularcenter der Universität Siegen erhalten Sie den Antrag auf Exmatrikulation, welchen Sie per Mail an die jeweiligen Sachbearbeiter*innen im Studierendensekretariat schicken müssen.
Wann sind Semesterferien
bzw. vorlesungsfreie Zeit?
Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung finden Sie Informationen zu Terminen und Fristen.
An wen wende ich mich, wenn ich meinen Studierendenausweis oder mein NRW-Ticket verloren habe?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Studierendensekretariat. Diese/r kann Ihnen einen neuen Ausweis bzw. ein neues Ticket ausstellen. Pro neu auszustellendem Dokument fallen 10,00 € Bearbeitungsgebühr an.
Wo erhalte ich eine Studienbescheinigung?
Eine Studienbescheinigung können Sie sich jederzeit im Online-Portal unisono ausdrucken. Loggen Sie sich hierfür im unisono ein. Klicken Sie dazu im oberen Menü auf „Mein Studium“ und schließlich auf „Studienservice“. Anschließend können Sie unter dem Reiter "Bescheinigungen" Ihre Studienbescheinigung in verschiedenen Formaten einsehen. Hier stehen Ihnen dann auch Studienbescheinigungen für jedes einzelne Semester, in dem Sie eingeschrieben waren, zur Verfügung.
Kann ich während meines Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren?
Auslandsaufenthalte können Sie gerne in Ihr Studium
einbinden. Dieser kann in Form von Praktika,
Auslandssemestern, ERASMUS-Programmen, pädagogischen
Austauschdiensten oder auch Work & Travel-Aufenthalt
erfolgen.
Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten sowie
Bewerbungs- und Anmeldefristen erhalten Sie bei International Student Affairs (ISA) der
Universität Siegen. Des Weiteren können Sie sich bei den
jeweiligen Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät
informieren.
Wie beantrage ich BAföG? Welche weiteren Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es?
Informationen zum BAföG erhalten Sie beim Studierendenwerk Siegen. Hier müssen
Sie auch Ihren Antrag und weitere Unterlagen
einreichen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen Bildungskredit
(z.B. KfW Studienkredit) aufzunehmen oder
sich bei Stiftungen oder den Siegener Studienförderfonds e.V. für
ein Stipendium zu bewerben.
Wie kann ich mich an der Hochschule engagieren?
An der Universität Siegen gibt es verschiedene studentische Initiativen, autonome Referate, Fachschaftsräte und politische Hochschulgruppen. Alle freuen sich über engagierte neue Mitglieder. Eine Übersicht finden Sie hier.
Wie finde ich einen geeigneten Nebenjob?
An der Universität Siegen gibt es die Jobvermittlung, die fast täglich neue
Stellenangebote veröffentlicht. Studierende können ein
Bewerberprofil anlegen und sich über die angebotenen
Stellen informieren sowie Kontaktdaten für eine Bewerbung
erfragen.
Des Weiteren kann man in der regionalen Presse nach
Stellenangeboten suchen (z.B. Siegener
Zeitung) oder persönlich bei potentiellen Arbeitgebern
nachfragen.
Wie finde ich eine Wohnung?
Über das Studierendenwerk der Universität Siegen kann man sich für ein günstiges Zimmer im Studierendenwohnheim bewerben. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für Studierendenwohnheime die Anzahl der Zimmer erfahrungsgemäß übersteigt, d.h. Sie haben keine Garantie, einen Wohnheimplatz zu erhalten. Einen ersten Überblick erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
- Eine Wohnungsbörse, mit stets aktuellen Wohnungsangeboten für Studierende befindet sich auf der Webseite des Studierendenwerks
- Die Stadt Siegen bietet eine Auflistung von Wohnungsgesellschaften, die an verschiedenen Standorten in der Stadt Wohnungen vermieten.
- Die Kleinanzeigen der örtlichen Tageszeitungen sowie die kostenlosen Wochenzeitungen beinhalten ebenfalls Wohnungsangebote
- Wohnungsanzeigen sind außerdem an den schwarzen Brettern in den Universitätsgebäuden zu finden.
Überall Abkürzungen, was haben die zu bedeuten?
Wer sich an einer Universität einschreibt, wird im Laufe des Studiums auf allerhand Abkürzungen stoßen. Was diese zu bedeuten haben finden Sie hier:
- AR – Adolf Reichwein (Gebäudeteil der Universität Siegen)
- ASTA – Allgemeiner Studierendenausschuss
- B.A. – Bachelor of Arts
- B.Sc. – Bachelor of Science
- BH – Brauhaus (Gebäudeteil der Universität Siegen)
- BBQ – in der beruflichen Bildung Qualifizierte
- CP – Credit Points
- c.t. – cum tempore
- Dept. - Department
- ECTS – European Credit Transfer System
- FAK - Fakultät
- FHR - Fachhochschulreife
- FSR – Fachschaftsrat
- H – Hölderlin (Gebäudeteil der Universität Siegen)
- HS – Hauptseminar
- HZB – Hochschulzugangsberechtigung
- ISA - International Student Affairs
- KP – Kreditpunkte
- LL.B. – Bachelor of Laws
- LL.M. – Master of Laws
- LP – Leistungspunke
- LPA – Landesprüfungsamt (für Lehrämter)
- M.A. – Master of Arts
- M.Sc. – Master of Science
- NC - Der Numerus Clausus ist die Abiturdurchschnittsnote (oder die Bachelor-Note), die vom Studienbewerberinnen und Studienbewerber erfordert wird, um für ein bestimmtes zulassungsbeschränktes Studienfach zugelassen zu werden. Vereinfacht erklärt: Die Durchschnittsnote des letzten zugelassenen Studierenden ist der Numerus Clausus des jeweiligen Jahres.
- P – Praktikum
- PB – Paul Bonatz (Gebäudeteil der Universität Siegen)
- PO - Prüfungsordnung
- PS - Proseminar
- S – Seminar
- SESAM - Selbstlernzentrum für sprachbezogene Arbeit mit Sprachlernmaterialien und Lernräumen.
- SK – Siegerland Kolleg (grenzt an Gebäudeteil AR; hier finden hin und wieder Seminare statt)
- SoSe - Sommersemester
- SSC – Student Service Center (Gebäudeteil der Universität Siegen)
- STARTING - Student Admission, Registration and Training in German
- s.t. – sine tempore
- StO - Studienordnung
- StuPa – Studierendenparlament
- SWS – Semesterwochenstunden
- US – Unteres Schloss (Gebäudeteil der Universität Siegen)
- V – Vorlesung
- WS – Weidenauer Straße (Gebäudeteil der Universität Siegen, Sitz des Sprachzentrums)
- WiSe - Wintersemester
- ZLB – Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
- ZSB – Zentrale Studienberatung
- Ü - Übung