Informationen zur Einschreibung für Deutsche und BildungsinländerInnen

 
         
         Registrierung im Online-Portal unisono.  
     Hier gelangen Sie zu unserem Online-Portal     unisono für Ihre Einschreibung. Den Einschreibzeitraum     entnehmen Sie bitte dieser Seite.     
     
     » Schritt 1: Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass     Sie planen, ein Studium an der Universität Siegen     aufzunehmen. Sollten Sie privatversichert sein, lassen Sie     sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der     Versicherungspflicht befreien. Die sogenannte H-Nummer der     Universität Siegen lautet     H0000671. Promotionsstudierende und     Vorstudierende in "Brücken ins Studium" müssen die Aufnahme     des Studiums nicht der Krankenkasse mitteilen.     
     
     » Schritt 2: Persönlichen Account in unisono erstellen     / Account durch Bewerbung schon vorhanden     
     
     » Schritt 3: Voreinschreibung (Erfassung relevanter     Daten für die Aufnahme des Studiums) und Hochladen eines     Fotos (Ihr Gesicht)     
     
     » Schritt 4: Dokumenten-Upload in unisono (max. 5 MB     pro Dokument) in den jeweiligen Kategorien
 
         
         Welche Unterlagen müssen bei der Einschreibung         hochgeladen werden? 
     Nach erfolgter     Voreinschreibung klicken Sie bitte in Ihrem unisono-Account     auf „Upload-Funktion". Über „Datei auswählen" laden Sie     alle erforderlichen PDF-Dokumente in den jeweiligen     Kategorien hoch.     
     
     » 1. Kategorie „Antrag auf Einschreibung mit     Unterschrift“     
     Unterschriebener Antrag auf Einschreibung (dieser wird nach     der Online-Voreinschreibung in Ihrem Account     bereitgestellt). In dem Feld "Kommentar" bitte eintragen,     ob die Zweithörerschaft beantragt wird oder die     Matrikel-Nr. der Universität Siegen eintragen, falls Sie     bereits schon einmal an der Universität Siegen     eingeschrieben waren.     
     
     » 2. Kategorie     „Hochschulzugangsberechtigung“     
     Kopie des Zeugnisses der (für das Land Nordrhein-Westfalen     gültigen) Hochschulzugangsberechtigung. Ausländische     Zeugnisse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit     müssen durch die Zeugnisanerkennungsstelle der     Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt werden. Beim Zugang     über die Fachhochschulreife sind zusätzlich die Nachweise     über die allgemeine und studiengangsspezifische fachliche     Eignung hochzuladen.
 
         
         Welche Unterlagen sind abhängig vom Studiengang         hochzuladen? 
     Kategorie     „studiengangspezifische Voraussetzungen"     
     » Medienwissenschaft (Bachelorstudiengang): muss eine     Praktikumsbescheinigung beim Praktikumsbüro     der Fakultät I eingereicht werden und die Bestätigung     bis zum 30.09. per Mail an die/den jeweiligen     SachbearbeiterIn im Studierendensekretariat geschickt     werden.     
     » Architektur: Nachweis über das Bestehen der      Eignungsprüfung     
     » Lehramtsstudiengänge     
       • Fächer      Kunst und      Musik: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung     
       • Fach Sport (DSHS): Studienbescheinigung     der Deutschen Sporthochschule Köln     
       • Fach Spanisch: Spanischkenntnisse auf     Abiturniveau - der Nachweis erfolgt durch die Note im     Abiturzeugnis. Falls Sie das Fach Spanisch nicht durch das     Abiturzeugnis nachweisen können, müssen Sie an einem     Spanischtest teilnehmen. Bitte setzten Sie sich mit Frau     Balada Rosa (Tel.: 0271/740-2202, E-Mail:     balada-rosa@romanistik.uni-siegen.de) in Verbindung.     
     » Europäische Wirtschaftskommunikation: Nachweis von     Sprachkenntnissen in Französisch und Englisch auf Niveau B2     des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen     (falls nicht durch das Abiturzeugnis belegt).     
     » EinschreiberInnen in einen dualen Studiengang laden     zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrages hoch.     
     
     Kategorie „Zulassungsbescheid"     
     » EinschreiberInnen für das Vorstudium im Rahmen des     Projekts Brücken ins Studium (BisS) laden zusätzlich die     Zulassungsbestätigung aus dem     Begrüßungs-/Motivationsgespräch hoch.
 
         
         Welche Unterlagen müssen abhängig von meiner         Studienvergangenheit hochgeladen werden?
     Kategorie     „studiengangspezifische Voraussetzungen"     
     » Nur ZweithörerInnen: Studienbescheinigung für das     Semester, für das die Einschreibung beantragt wird.     
     
     Kategorie     „Exmatrikulationsbescheinigung/Studienverlaufsbescheinigungen"     
     » Nur für Studierende, die bereits an einer Hochschule     eingeschrieben sind/waren:     
     Nachweis über Art und Dauer des bisherigen Studiums     (Studiengänge/Fächer/Urlaubssemester). Dies kann durch     Studienverlaufsbescheinigungen oder Studienbescheinigungen     nachgewiesen werden, wenn es nicht bereits aus der     Exmatrikulationsbescheinigung hervorgeht.     Leistungsübersichten, sogenannte Transcripts of Records,     werden nicht akzeptiert.     
     Exmatrikulationsbescheinigungen von allen bisher besuchten     Hochschulen     
     
     Kategorie "Unbedenklichkeitsbescheinigung des     Prüfungsamtes der Hochschule, an welcher der Studiengang     bereits studiert wurde"     
     » Bei Weiterstudium im gleichen oder in einem     verwandten Studiengang: Bescheinigung der früheren     Hochschule, dass im betreffenden Studiengang oder in     Studiengängen, in denen dieselbe Prüfung bzw. derselbe     Leistungsnachweis verbindlich vorgeschrieben ist, keine in     Prüfungsregelungen vorgesehene Prüfung und kein in     Prüfungsregelungen vorgesehener Leistungsnachweis endgültig     nicht bestanden wurde.     
     
     Kategorie „Hochschulabschluss"     
     » Ggf. Kopien der Zeugnisse über bereits erworbene     Abschlüsse an anderen Hochschulen     
     
     Nur für Masterstudiengänge     
     » Kategorie „Zulassungsbescheid": Kopie des     Zulassungsbescheids (falls nicht bereits im unisono-Account     vorhanden)     
     » Kategorie „Hochschulabschluss": Kopie des Bachelor-     / Diplomabschlusses     
     
     Nur für Promotionsstudiengänge     
     Kategorie „Zulassungsbescheid": Bestätigung des     Promotionsausschusses oder, falls noch nicht vorhanden,     Betreuungszusage. Sollte die Bestätigung des     Prootionsausschusses noch nicht bei der Einschreibung     vorliegen, reicht eine Betreuungszusage aus; die     Bestätigung des Promotionsausschusses ist dann bis zum Ende     des ersten Fachsemesters nachzureichen 
 
         
         Wie schließe ich meine Einschreibung ab?
     Nach dem vollständigen     Upload aller erforderlichen Dokumente:     
     
     » Für die Übermittlung aller Dokumente klicken Sie auf den     Button "Dokumente abgeben" und bestätigen den Text in dem     Pop-up-Fenster mit "ja". Der Antrag und die hochgeladenen     Dokumente werden durch die Universität Siegen geprüft.     Änderung der Uploads und weitere Uploads sind erst nach der     Prüfung möglich. Sie werden per Mail über das weitere     Vorgehen informiert.     
     
     » Sollen Dokumente zeitlich versetzt in Etappen     hochgeladen werden, kann dies nach dem Upload durch das     Klicken auf den Button "Änderungen zwischenspeichern" getan     werden. Die Dokumente werden noch nicht geprüft und der     Antrag wird noch nicht bearbeitet!     
     
     
     Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig     übermittelt wurden und die Krankenkasse uns Ihren     Versicherungsstatus elektronisch bestätigt hat, erhalten     Sie in den nächsten Tagen eine Willkommensmail mit     wichtigen Hinweisen und der Zahlungsaufforderung des     Semesterbeitrags. Bitte überweisen Sie den Betrag     umgehend, da die Einschreibung erst abgeschlossen werden     kann, wenn Ihre Zahlung bei der Universität Siegen     eingegangen ist.     
     
     Sollten Unterlagen fehlen oder nicht korrekt sein, werden     Sie per Mail aufgefordert, die fehlenden bzw. korrekten     Dokumente hochzuladen. Das Studierendensekretariat wird in     Einzelfällen die Vorlage beglaubigter Kopien oder     Original-Dokumente anfordern.
 
         
         Wie geht es nach der Einschreibung weiter? 
     
     » Studienbescheinigungen können Sie sich im Portal          unisono (nähere Informationen siehe unten) ausdrucken.     
     » Dies gilt auch für die Bescheinigung zum     BAföG-Antrag.     
     BAföG können Sie bei dem Studierendenwerk     der Universität Siegen beantragen.     
     
     Sollten Sie an dem Studienplatz nicht mehr interessiert     sein.     
     » Teilen Sie dies bitte Ihrer/m SachbearbeiterIn im     Studierendensekretariat per Mail mit.
 
         
         Studentische E-Mailadresse/Zugang zur digitalen         Lernplattform "Moodle" 
     
     Nach Abschluss der Einschreibung bekommen alle Studierenden     beim Zentrum für Informations- und Medientechnologie     (ZIMT) eine E-Mailadresse von der     Universität Siegen zugewiesen. Diese müssen Sie über Ihren     persönlichen unisono-Account selbstständig freischalten.     
     » Hierfür loggen Sie sich in      unisono ein und     
     » klicken Sie in der oberen Navigationsleiste auf den     Button „Studentisches Leben“ und     
     » danach in der linken Navigationsleiste auf     „ZIMT-Konto“. Wenn Sie den dort hinterlegten Link     anklicken, wird Ihre studentische E-Mail-Adresse     automatisch freigeschaltet.     
     
     Nach der Immatrikulation, werden alle zukünftigen     Informationen der Hochschule, ausschließlich an die     studentische E-Mailadresse geschickt !!     
     
     Das      ZIMT bietet mit dem Lernmanagementsystem     Moodle die     Möglichkeit, Lehrveranstaltungen webbasiert zu     unterstützen, d.h. virtuelle Kursräume können begleitend     zur Präsenzlehre eingesetzt werden. Um Zugriff auf die von     den Dozierenden in Moodle abgelegten Unterlagen zu     erhalten, können Sie nach Ihrer Einschreibung einmalig Ihre     studentische E-Mailadresse bzw. Ihr ZIMT-Konto aktiviert     haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den     Seiten des ZIMT für StudienanfängerInnen.

