Zentrale Studienberatung
im SSC-Gebäude
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57076 Siegen
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studentischen Hotline:
0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr
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Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712
International Students
You find information about the admission procedure here:
STARTING
Impressum
Architektur
Kurzinfo
Zulassungs-
beschränkt |
Regel-
studienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 6 Semester | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsfrei, Eignungsfeststellung erforderlich
Bewerbung/Einschreibung 
Abschluss
Bachelor of Science
Weitere Informationen zum Studiengang
Eignungsfeststellungsverfahren
Unterrichtssprache
Deutsch
Termine & Fristen
Der Studiengang
Leitende Idee beim Aufbau des Bachelorstudienganges ist die
Orientierung an dem „klassischen“ Berufsziel des/der
Architektin. Ziel des Studienganges ist es, auf die
Berufsaufgaben als Architektin vorzubereiten, d.h. darauf, die
gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und
soziale Planung von Bauwerken übernehmen zu können. Für diese
Berufsaufgaben sollen kreative, kompetente und kritisch
denkende Fachleute ausgebildet werden. Die inhaltlichen
Qualifizierungsziele richten sich auf die Vermittlung einer
generalistischen Architekturausbildung.
Das Bachelorstudium bietet ein breites Grundlagen- und
Fachwissen für eine selbständige Tätigkeit im Beruf. Die
integrale, ganzheitliche Planung und Gestaltung ist im
Berufsfeld der Architektinnen von Bedeutung. So hängen z.B. von
der Gestaltung eines Gebäudes sowie der Konzeption der
technischen Anlage die laufenden Kosten für Energie und
Unterhaltung ab. Ökologische Konzepte beeinflussen direkt die
Architektur.
Nur wenn Architektinnen auf dem Gebiet des ganzheitlichen
Planens kompetent sind, interdisziplinäres Arbeiten beherrschen
und kooperationsfähig sind, werden sie ihre Rolle als
Hauptverantwortliche im Prozess der Planung und Erstellung von
Gebäuden behalten bzw. neu entwickeln können. Entsprechende
Anforderungen und ein Verständnis integraler,
interdisziplinärer Planung lassen sich auch auf die Konzeption
von Stadtquartieren oder die Stadterneuerung übertragen. Der
Aufbau dieser Kompetenzen ist uns ein anliegen.
Studienstruktur
Studienabschnitt I |
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1. - 3. Semester
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Studienabschnitt II |
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4. - 6. Semester
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Studienabschnitt III |
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1. - 6. Semester
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Wichtige Informationen
Der Nachweis eines 8-wöchigen Baustellenpraktikums ist spätestens bis zu Beginn des 3. Semesters nachzuweisen. Der Schwerpunkt des Grundpraktikums liegt im Baugewerbe.
Seit dem Wintersemester 2019/20 gibt es ein Eignungsfeststellungsverfahren. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Verfahren ist zwingende Zugangsvoraussetzung. Informationen dazu finden Sie unter https://www.architektur.uni-siegen.de.
Berufsperspektiven
Um die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt bzw. Architektin zu erwerben, ist die Eintragung bei den Architektenkammern notwendig. Entsprechend den Anforderungen der Architektenrichtlinie und den Anforderungen der Bundesarchitektenkammern, muss die Regelstudienzeit derzeit mindestens 8 Semester betragen. Demnach ist ein konsekutives Masterstudium im Anschluss an das 6-semestrige Bachelorstudium Architektur mit Abschluss notwendig, um den Eintrag in die Architektenliste beantragen zu können. Die Eintragungsvoraussetzungen sind in den Baukammergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Studienorganisation
Fachprüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO
im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der
man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese
FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und
ist Teil einer FPO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu
studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B.
Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder
inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen
die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden
müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.