Gebäude F-S
Sandstraße 16 - 18
57072 Siegen
Ihre Ansprechpartner*innen:
(nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens sortiert)
Wichtiger Hinweis: Bitte nutzen Sie als Studierende oder Studierender der Universität Siegen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. an, wenn Sie mit uns per Mail in Kontakt treten möchten.
A-F:
Uwe Neuser (stellv. Abteilungsleiter)
0271/740-4815
uwe.neuser@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
G-K:
Sina Freudenberg
0271/740-4817
sina.freudenberg@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
L-Sche:
Ann Christin Scheppe
0271/740-4818
ann_christin.scheppe@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Schf-Z:
Aygül Fikirli
0271/740-3861
ayguel.fikirli@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Unfallanzeige, Meldung der Schwangerschaft gem. Mutterschutzgesetz,
Bewerbungen mit Fachhochschulreife und Rentenbescheinigung:
Melanie Tröps
0271/740-4942
melanie.troeps@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Abteilungsleiter
Sascha Fiedler
0271/740-4814
sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Startseite des Studierendensekretariats
International Students
You find information about the admission procedure here: STARTING
Anfahrt
Impressum
Studium mit Fachhochschulreife
Sie können auch mit Fachhochschulreife an der Universität Siegen studieren (außer Psychologie und Lehramt), wenn Sie folgende Nachweise erbringen:
- I. eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung
und - II. eine studiengangbezogene fachliche Eignung.
Wie erbringe ich den Nachweis der Allgemeinbildung (I)?
- Notendurchschnitt im Zeugnis der FHR ≤ 2,7 oder
- "gut" in den Fächern Deutsch, Englisch und einem weiteren Fach (im Fach Englisch auch durch den Nachweis des Niveaus B1 des Europäischen Referenzrahmens) oder
- Eignungsprüfungen in den Fächern Deutsch und Englisch sowie einem weiteren Fach.
Eignungsprüfungen für den Nachweis der Allgemeinbildung
Wie erbringe ich den Nachweis der Studiengangbezogenen fachlichen Eignung (II)?
Bitte prüfen Sie VOR der Bewerbung, ob Sie die Voraussetzungen für die studiengangbezogene Eignung erfüllen. Fragen dazu kann Ihnen das jeweils zuständige Prüfungsamt beantworten. Dieses entscheidet gleichzeitig auch, ob der Nachweis über die studiengangbezogene Eignung vorliegt oder ob eine Prüfung absolviert werden muss.
Wie stelle ich den Antrag?
Bitte schicken Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (ausschließlich PDF-Dokumente) per Mail an: fhr[at]zv.uni-siegen.de Nachforderungen führen zu unnötigen Verzögerungen und können bei Fristversäumnis den Ausschluss zur Folge haben.
- Antrag
- Zeugnis(e) über den Schulabschluss (muss nicht beglaubigt sein)
- Angabe des Studienganges, für den die Zulassung beantragt wird
- Lebenslauf
- Nachweis über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung und über Art, Dauer und Ort der bisherigen beruflichen Tätigkeit (wenn vorhanden)
- Nachweis über ein abgeschlossenes Praktikum (wenn vorhanden)
- Erklärung, ob Sie bereits einen Antrag auf Feststellung des Nachweises der Studierfähigkeit an einer anderen Hochschule gestellt haben und ob / mit welchem Erfolg Sie an einer Eignungsprüfung bisher teilgenommen haben (wenn vorhanden bitte auf dem Antrag angeben).
- Sollten Sie schon an einer Eignungsprüfung zur Feststellung der besonderen Eignung teilgenommen haben, legen Sie bitte eine Kopie Ihrer Prüfungsbescheinigung bei.
- Bestandene Prüfungen werden auch bei Bewerbungen zu einem nachfolgenden Semester anerkannt.
- Wiederholungsprüfungen finden erst wieder im Folgejahr statt. Die Prüfungen können nur einmal wiederholt werden.
- In den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen muss zusätzlich eine Onlinebewerbung für das örtliche Auswahlverfahren bis 15. Juli im Onlineportal der Universität Siegen erfolgen. Nur wenn beide Anträge fristgerecht gestellt werden, besteht die Chance auf Zulassung zum Studium. Je nach Studiengang müssen Sie sich vorher zusätzlich bei www.hochschulstart.de registrieren.
Umschreibung für Studierende ohne Allgemeine und Fachgebunde Hochschulreife
Sollten Sie sich für einen Studiengang umschreiben wollen, muss die Feststellung der besonderen Eignung bis zum 15. Juli beantragt werden. Der Wechsel in Ergänzungsfächer ist hierbei ausgenommen.Ansprechpartner*innen
Zentrale Studienberatung
Hotline der Zentralen Studienberatung
Tel. 0271/740-2712
E-Mail: info.studienberatung@zsb.uni-siegen.de
Studierendensekretariat
Melanie Tröps
Tel. 0271/740-4942
E-Mail: fhr@zv.uni-siegen.de
Sascha Fiedler
Tel. 0271/740-4814
E-Mail: fhr@zv.uni-siegen.de
Näheres über das Verfahren können Sie auch hier nachlesen: Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung.