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SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen

 

Ihre Ansprechpartner*innen:

(nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens sortiert)

 

Wichtiger Hinweis: Bitte nutzen Sie als Studierende oder Studierender der Universität Siegen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. an, wenn Sie mit uns per Mail in Kontakt treten möchten. 


A-F:
Uwe Neuser (stellv. Abteilungsleiter)
0271/740-4815
uwe.neuser@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr

 

G-K:
Sina Freudenberg
0271/740-4817
sina.freudenberg@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr



L-Sche:
Ann Christin Scheppe
0271/740-4818
ann_christin.scheppe@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr



Schf-Z:
Aygül Fikirli
0271/740-3861
ayguel.fikirli@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr

  

Unfallanzeige, Meldung der Schwangerschaft gem. Mutterschutzgesetz, Rentenbescheinigung:
Melanie Tröps
0271/740-4942
melanie.troeps@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung 

 

Abteilungsleiter
Sascha Fiedler
0271/740-4814
sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung

  

Startseite des Studierendensekretariats

 

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Zweitstudium

Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung und Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge, wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben (betrifft nicht den Übergang vom Bachelor zum Master; konsekutiver Master).

Bewerber*innen, die zum Bewerbungsfristende bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule (z.B. mit Diplom, Bachelor oder Master) abgeschlossen haben (werden), und nunmehr ein zweites Bachelor- oder Masterstudium anschließen möchten, gelten grundsätzich als Zweitstudienbewerber*innen. Ein auf den Bachelorabschluss aufbauendes Masterstudium ist hingegen kein Zweit-, sondern ein sog. "konsekutives Studium".

In zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen für Zweitstudienbewerber*innen 3% der verfügbaren Studienplätze eines Studiengangs zur Verfügung. Diese Plätze werden, nicht wie im Normalfall, nach Durchschnittsnote und Wartezeit vergeben, sondern aufgrund einer Messzahl. Diese Messzahl wird aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium gebildet.

Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben möchten,führen Sie die Online-Bewerbung durch und laden hierbei bitte folgende Unterlagen hoch:

  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses und der Urkunde Ihres Erststudiums oder vorläufiges Ergebnis des Abschlusses,
  • eine ausführliche schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel; diese Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind.

Zulassung zum Zweitstudium

Die Studienplätze werden nach einem Punktwert (Messzahl) vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Darüber hinaus gelten für Zweitstudienbewerber*innen dieselben formalen Zulassungsvoraussetzungen, wie für Erststudienbewerber*innen.

Abschlussnote des Erststudiums

Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte:

  • Noten "ausgezeichnet" und "sehr gut" 4 Punkte
  • Noten "gut" und voll "befriedigend" 3 Punkte
  • Note "befriedigend" 2 Punkte
  • Note "ausreichend" 1 Punkt
  • Note "nicht nachgewiesen" 1 Punkt

Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist oder Sie fügen dem Zulassungsantrag noch Bescheinigungen des Prüfungsamtes (Ergebnismitteilungen der Prüfungsstelle) bei. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden.

Gewichtung der Gründe für das Zweitstudium

  • Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte
  • Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte
  • Besondere berufliche Gründe 7 Punkte
  • Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte
  • Sonstige Gründe 1 Punkt

Einzelheiten zu den Gründen für ein Zweitstudium finden Sie in den Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung. Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.

Auswahl

Die Punkte für Ihren ersten Studienabschluss und für Ihre Begründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber*innen. Bewerber*innen mit höherer Messzahl gehen solchen mit niedriger Messzahl vor. Zwischen Bewerber*innen mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze mit Hilfe von sog. nachrangigen Kriterien festgelegt. Dabei gehen zunächst die vor, die einen Dienst vollständig geleistet haben. Danach entscheidet das Los. Somit besteht auf jeder Rangliste eine eindeutige Rangfolge unter den Zweitstudienbewerber*innen, die sich für denselben Studiengang bewerben. In dieser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausgeschöpft sind, die für die betreffende Rangliste zur Verfügung stehen.

Die Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal unisono.

Die Termine

Es gelten dieselben Bewerbungsfristen wie für Erststudienbewerber*innen.

 
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