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International Students
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Impressum
Bildung und Soziale Arbeit
Kurzinfo
Zulassungs-
beschränkt |
Regel-
studienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 4 Semester * | ✔ |
Zulassungsverfahren
Bewerbung erforderlich
zur Bewerbung 
Abschluss
Master of Arts
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch
Termine & Fristen
*auch in Teilzeit studierbar (8 Semester)
Der Studiengang
Aufbauend auf einer breiten fachwissenschaftlichen Fundierung des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit mit einem starken Anwendungsbezug soll im Masterstudiengang die sozialpädagogische Perspektive weiter vertieft und durch einschlägige Theorie- und Forschungsbezüge ausgebaut werden.
Das Studium besteht aus Pflichtmodulen in Sozialpädagogik, Forschungsmethoden/Forschungspraxis und studien- und berufsbezogenen Perspektiven. Wahlmöglichkeiten bestehen zu grundlegenden Fragen von Bildung und Sozialer Arbeit (Soziale Probleme und gesellschaftlicher Wandel; Soziale Differenzierungen und differenzsensible Pädagogik; Lebensformen: Bildung und Subjektivierung; Psychologische Methoden und Interventionen im Kontext Sozialer Arbeit; Rechtstheorie und Rechtssoziologie) und in interdisziplinären Schwerpunktbereichen, die Forschungs- und Arbeitsfeldern von Sozialpädagog*innen entsprechen (siehe unten). Dadurch ist eine individuelle Profilbildung möglich.
Studierende können sowohl forschungs-, als auch berufsfeldbezogene Kenntnisse vertiefen, die unterschiedlichen fachwissenschaftlichen Perspektiven kennen lernen und professionelle Handlungsstrategien entwickeln.
Ziel des Masterstudiums ist der Erwerb von fundierten fachwissenschaftlichen Kenntnissen und Kompetenzen für professionelle Tätigkeiten innerhalb pädagogischer bzw. sozialpädagogischer Arbeitsfelder. Es sollen Möglichkeiten einer wissenschaftlichen/akademischen Laufbahn eröffnet werden (Zugang zur Promotion im Fach Erziehungswissenschaft bzw. Sozialpädagogik).
Der Masterstudiengang ist eher forschungsorientiert. Im Unterschied zu spezialisierenden Masterstudiengängen (z.B. Jugendhilfe) verfolgt das Siegener Studienmodell die Linie einer breiten fachwissenschaftlichen und forschungspraktischen Perspektive, die Möglichkeiten für eine Vielzahl von beruflichen Tätigkeiten eröffnet (z.B. in den Forschungs- bzw. Arbeitsfeldern Aufwachsen unter erschwerenden Bedingungen; Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen; Kinder- und Jugendarbeit/ -bildung; Soziale Arbeit im Kontext Strafrecht).
Eine zentrale fachliche Kompetenz ist die Fähigkeit, komplexe (soziale) Problemlagen für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche sehen und analysieren zu können. Daraus sollen entsprechende Interventions- und Handlungsstrategien entwickelt und unter Einsatz spezifischer Forschungsstrategien und -methoden ihre Wirksamkeit überprüft werden können.
Studienstruktur
Zugangsvoraussetzungen
1) Der akademische Grad eines „Bachelor of Arts“ in Soziale Arbeit / Social Work / Pädagogik: Entwicklung und Inklusion bzw. der akademische Grad einer „Diplom-Sozialarbeiterin“ / eines „Diplom-Sozialarbeiters“ / einer „Diplom-Sozialpädagogin“ / eines „Diplom-Sozialpädagogen“ oder ein mit den genannten Abschlüssen inhaltlich wie dem Umfang nach vergleichbarer Abschluss.
2) Der zum Zugang berechtigende Abschluss muss mindestens mit der Note „gut“ (2,5) bestanden worden sein.
3) Über die Zulassung zum Masterstudium entscheidet der Prüfungsausschuss Bildung und Soziale Arbeit.
Es gilt immer die aktuelle Prüfungsordnung.
Studienorganisation
Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Prüfungsordnungen (POs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer PO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der PO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese PO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer PO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.