Zentrale Studienberatung
im SSC-Gebäude
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0271 740-2712
International Students
You find information about the admission procedure here:
STARTING
Impressum
Bildung und Soziale Arbeit
Kurzinfo
Zulassungs-
beschränkt |
Regel-
studienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 4 Semester * | ✔ |
Zulassungsverfahren
Bewerbung erforderlich
zur Bewerbung 
Abschluss
Master of Arts
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch
Termine & Fristen
*auch in Teilzeit studierbar (8 Semester)
Der Studiengang
Aufbauend auf einer breiten fachwissenschaftlichen
Fundierung des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit mit einem
starken Anwendungsbezug soll im Masterstudiengang die
sozialpädagogische Perspektive weiter vertieft und durch
einschlägige Theorie- und Forschungsbezüge ausgebaut werden.
Das Studium besteht aus Pflichtmodulen in Sozialpädagogik,
Forschungsmethoden/Forschungspraxis und studien- und
berufsbezogenen Perspektiven. Wahlmöglichkeiten bestehen zu
grundlegenden Fragen von Bildung und Sozialer Arbeit (Soziale
Probleme und gesellschaftlicher Wandel; Soziale
Differenzierungen und differenzsensible Pädagogik;
Lebensformen: Bildung und Subjektivierung; Psychologische
Methoden und Interventionen im Kontext Sozialer Arbeit;
Rechtstheorie und Rechtssoziologie) und in interdisziplinären
Schwerpunktbereichen, die Forschungs- und Arbeitsfeldern von
Sozialpädagog*innen entsprechen (siehe unten). Dadurch ist eine
individuelle Profilbildung möglich.
Studierende können sowohl forschungs-, als auch
berufsfeldbezogene Kenntnisse vertiefen, die unterschiedlichen
fachwissenschaftlichen Perspektiven kennen lernen und
professionelle Handlungsstrategien entwickeln.
Ziel des Masterstudiums ist der Erwerb von fundierten fachwissenschaftlichen Kenntnissen und Kompetenzen für professionelle Tätigkeiten innerhalb pädagogischer bzw. sozialpädagogischer Arbeitsfelder. Es sollen Möglichkeiten einer wissenschaftlichen/akademischen Laufbahn eröffnet werden (Zugang zur Promotion im Fach Erziehungswissenschaft bzw. Sozialpädagogik).
Der Masterstudiengang ist eher forschungsorientiert. Im
Unterschied zu spezialisierenden Masterstudiengängen (z.B.
Jugendhilfe) verfolgt das Siegener Studienmodell die Linie
einer breiten fachwissenschaftlichen und forschungspraktischen
Perspektive, die Möglichkeiten für eine Vielzahl von
beruflichen Tätigkeiten eröffnet (z.B. in den Forschungs- bzw.
Arbeitsfeldern Aufwachsen unter erschwerenden Bedingungen;
Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen; Kinder- und
Jugendarbeit/ -bildung; Soziale Arbeit im Kontext Strafrecht).
Eine zentrale fachliche Kompetenz ist die Fähigkeit, komplexe
(soziale) Problemlagen für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche
sehen und analysieren zu können. Daraus sollen entsprechende
Interventions- und Handlungsstrategien entwickelt und unter
Einsatz spezifischer Forschungsstrategien und -methoden ihre
Wirksamkeit überprüft werden können.
Studienmodell
- Ermöglichung des Vollzeit- und Teilzeitstudiums in einem integrierten Studienmodell
- Vertiefung von disziplinär-sozialpädagogischen Bezügen und Profilbildung in weiteren (inter-)disziplinären Fragen von Bildung und Sozialer Arbeit
- Schwerpunktbildung in zwei von vier angebotenen
interdisziplinären Schwerpunkten, welche zentrale Arbeits-
und Forschungsfelder der Sozialpädagogik repräsentieren:
1. Aufwachsen unter erschwerenden Bedingungen
2. Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen
3. Kinder- und Jugendarbeit/ -bildung
4. Soziale Arbeit im Kontext Strafrecht - mit dem Abschluss Master of Arts (Wieder-) Einstieg in die Berufspraxis oder
- Anschluss an eine weitere wissenschaftliche Qualifizierung (Promotion Dr. phil.)
Zugangsvoraussetzungen
1) Der akademische Grad eines „Bachelor of
Arts“ in Soziale Arbeit / Social Work / Pädagogik: Entwicklung
und Inklusion bzw. der akademische Grad einer
„Diplom-Sozialarbeiterin“ / eines „Diplom-Sozialarbeiters“ /
einer „Diplom-Sozialpädagogin“ / eines „Diplom-Sozialpädagogen“
oder ein mit den genannten Abschlüssen inhaltlich wie dem
Umfang nach vergleichbarer Abschluss.
2) Der zum Zugang berechtigende Abschluss muss
mindestens mit der Note „gut“ (2,5) bestanden worden sein.
3) Über die Zulassung zum Masterstudium
entscheidet der Prüfungsausschuss Bildung und Soziale Arbeit.
Es gilt immer die aktuelle
Prüfungsordnung.
Studienorganisation
Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Prüfungsordnungen (POs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer PO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der PO im
Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man
sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese PO
läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und
ist Teil einer PO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu
studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B.
Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder
inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen
die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden
müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.