Zentrale Studienberatung
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International Students
You find information about the admission procedure here:
STARTING
Impressum
Physik
Kurzinfo
Zulassungs-
beschränkt |
Regel-
studienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 4 Semester | ✔ | ✔ |
Zulassungsverfahren
Bewerbung erforderlich
zur Bewerbung 
Abschluss
Master of Science
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch / Englisch
Termine & Fristen
Der Studiengang
Dieser Studiengang wendet sich an ausländische und deutsche Studierende, die einen ersten Hochschulabschluss, z.B. Bachelor, besitzen.
Der Graduiertenstudiengang ist auf zwei Jahre angelegt und endet mit dem akademischen Grad Master of Science (M.Sc.).
In den vorlesungsfreien Wochen vor Beginn des Studiums und parallel zum Physikstudium werden Intensivkurse der deutschen Sprache für AusländerInnen vom Sprachenzentrum der Universität Siegen angeboten.
Das Studium sieht im ersten Jahr Fachkurse aus Experimentalphysik und Theoretischer Physik vor, die in die im Department Physik vertretenen Forschungsgebiete einführen. Ein Angebot aus weitergehenden Spezialkursen im Wahlpflichtbereich ermöglicht eine individuelle Schwerpunktsetzung im Hinblick auf die anschließende Forschungsphase.
Das erste Semester beinhaltet ein Praktikum zu modernen Forschungsthemen.
Das zweite Jahr besteht ausschließlich aus einer Forschungsphase, die in einer der Arbeitsgruppen des Departments stattfindet. Die Forschungsphase wird mit einer sechsmonatigen Masterarbeit abgeschlossen.
Die Forschungsschwerpunkte liegen in den Gebieten Astroteilchen- & Teilchenphysik, Festkörperphysik, Röntgenphysik, Nanooptik und Quantenoptik.
Zugangsvoraussetzungen
1) An einer Universität oder einer
Fachhochschule erworbener qualifizierter Bachelorabschluss
- a) im Fach Physik
- b) in einem naturwissenschaftlichen Fach (Bachelor of Science)
- c) als Diplom-PhysikingenieurIn
2) Ein einem Bachelorabschluss gemäß Punkt
1) äquivalenter qualifizierter Abschluss.
3) Ein Bachelorabschluss im Fach Physik gilt
als qualifiziert, wenn er an einer Universität im
Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben und mindestens mit
befriedigender Note abgeschlossen wurde, oder wenn er einem
solchen Abschluss gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird
vom Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Physik
festgestellt.
4) Ausländische Studierende müssen darüber
hinaus entweder das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für
den Hochschulzugang ausländischer StudienbewerberInnen (DSH)
oder ein Äquivalent entsprechend der DSH-Prüfungsordnung oder
des Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit
mindestens 530 Punkten oder eines äquivalenten Tests
nachweisen.
Es gilt immer die aktuelle
Prüfungsordnung.
Wichtige Informationen
Sprache
Deutsch / Englisch
Studienorganisation
Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Prüfungsordnungen (POs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer PO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der PO im
Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man
sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese PO
läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und
ist Teil einer PO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu
studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B.
Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder
inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen
die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden
müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.