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Zentrale Studienberatung
im F-S Gebäude
Sandstraße 16-20
57072 Siegen



Erreichbarkeit der
studentischen Hotline:
0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr

Mail:
info.studienberatung[at]
zsb.uni-siegen.de


Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712


International Students
You find information about the admission procedure here: STARTING

Impressum

Plurale Ökonomik

Abschluss

Master of Arts

Weitere Informationen zum Studiengang

zur Webseite

Unterrichtssprache

Deutsch und Englisch

Termine und Fristen

zur Übersicht

 

Der Studiengang

 

Der Masterstudiengang „Plurale Ökonomik“ ist ein konsekutives Vollzeitstudium mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern. Studierende können entweder den Schwerpunkt „Management und Mitweltgestaltung“ oder „Politische Ökonomie“ wählen. Die Studierenden eignen sich Kompetenzen teils in gemeinsamen Basis- und Wahlpflichtmodulen an, die dazu dienen, dass sie ihren spezifischen Interessen nachkommen, sie vertiefen und ihr Wissen erweitern.

Management und Mitweltgestaltung
Das plurale Management beinhaltet diverse Theorien, Methoden und Ansätze der Gestaltung und Entwicklung von Organisationen. Dabei bilden Kommunikation, Ethik, Entscheidungen und Organisationsentwicklung die Grundlage des Schwerpunkts. Es geht um die systemische Diagnose, die Gestaltung durch Interventionen und das reflexive Lernen. Zu den Berufsfeldern gehören Nichtregierungsorganisationen, Behörden, Sozialunternehmen sowie private Unternehmen.

Politische Ökonomie
Im Fokus des Schwerpunkts „Politische Ökonomie“ stehen über die „klassischen Konzepte“ hinaus alternative Denkschulen, wozu beispielsweise (post)keynesianische, aber auch postwachstums- und kulturökonomische Theorieansätze gehören.
Die Studierenden werden befähigt, die umfassenden wirtschaftlichen Prozesse in ihrer gesellschaftlichen und politischen Dimension zu analysieren und mitzugestalten. Zu den Berufsfeldern gehören Referententätigkeiten in Ministerien und Behörden sowie bei Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden, Stiftungen, universitäre Einrichtungen sowie der Wirtschaftsjournalismus.

 

Zugangsvoraussetzungen 

  • (1) Ergänzend zu § 4 RPO-M (Rahmenprüfungsordnung) ist Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang „Plurale Ökonomik“ der Nachweis
    • 1. eines Bachelorabschlusses in einem Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer Hoch- schule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eines vergleichbaren Abschlusses (z.B. Diplom oder Magister) mindestens mit der Note „gut“ (2,5) oder
    • 2. eines Bachelorabschlusses in einem Studium einer anderen Geistes- oder Sozialwissenschaft an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eines vergleichbaren Ab- schlusses (z.B. Diplom oder Magister) mindestens mit der Note „gut“ (2,5) und Leistungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaft von mindestens 30 Leistungspunkten, wobei dieser An- teil durchschnittlich mindestens mit der Note „gut“ (2,5) bewertet sein muss.
  • (2) Sofern die Zugangsvoraussetzungen aus Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 1 Nr. 2 mindestens mit der Note „befriedigend“ (3,0) bewertet sind, kann in einem individuellen Eignungsgespräch mit einer oder einem vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses allgemein oder für den Einzelfall bestimmten Prüferin oder Prüfer i. S. v. § 7 Absatz 1 die Eignung für den Zugang zum Masterstudium festgestellt werden.
  • (3) Ferner ist Voraussetzung für den Zugang der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
  • (4) Die Einschreibung ist zu versagen, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in einem Studiengang mit einer erheblichen inhaltlichen Nähe zu diesem Studiengang eine nach dieser Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat.


Es gilt immer die aktuelle (Fach-)Prüfungsordnung.

 

Wichtige Informationen 


Sprache

Deutsch und Englisch

 

Studienorganisation


Fachprüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer PO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.

Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

 

 

2023-08-09T11:40:37
 
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