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Zentrale Studienberatung
im F-S Gebäude
Sandstraße 16-20
57072 Siegen



Erreichbarkeit der
studentischen Hotline:
0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr

Mail:
info.studienberatung[at]
zsb.uni-siegen.de


Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712


International Students
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Impressum

Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

Abschluss

Master of Science

Weitere Informationen zum Studiengang

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Unterrichtssprache

Deutsch

Termine und Fristen

zur Übersicht

 

Der Studiengang

Das Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ hat das Ziel, die im Bachelorstudiengang erworbenen grundlegenden psychologischen, theoretischen und praktischen Kompetenzen und Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Er ist gemäß der Approbationsordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (PsychThAppro) berufsrechtlich anerkannt und akkreditiert. Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, eigenständig nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten und werden auf die Berufspraxis als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut vorbereitet. Neben den Vertiefungen in forschungsmethodischen und grundlagenpsychologischen Kompetenzen wird der Fokus auf die berufsqualifizierenden Tätigkeiten des Studiengangs gelegt.

Die Inhalte des Curriculums umfassen:

1. Vertiefte forschungsmethodische Kompetenzen

  • Statistische Verfahren (v. a. multivariate Verfahren), Methoden der Evaluation sowie der computergestützten Erhebung, Modellierung und Analyse von Daten
  • Fortgeschrittene psychologische Diagnostik
  • Durchführung eines Forschungsprojekts im Rahmen der Erforschung von psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Krankheiten und deren psychotherapeutischen Behandlung

2. Vertiefte grundlagenpsychologische Kompetenzen

3. Vertiefte anwendungspsychologische Kompetenzen

  • Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre, Vertiefung in angewandter Psychotherapie
  • Vertiefung in der psychologischen Diagnostik, Verfassen von Gutachten
  • Berufsqualifizierende Tätigkeit in einer psychotherapeutischen Ambulanz sowie einer (teil-)stationären psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtung
  • 3-semestriges Begleitmodul zum Erwerb psychotherapeutischer Kompetenzen

In den berufsqualifizierenden Tätigkeiten werden die Kompetenzen psychotherapeutischer Tätigkeit in praxisnaher Lehre, sowie in ambulanten und stationären Praktika eingeübt. Besonderheiten des Siegener Modells sind dabei 1:1 Supervisionen, Intervisionen und ein curricular verankertes Repetitorium zur Vorbereitung auf die Approbationsprüfung. Ergänzend erwerben die Studierenden umfassende Kenntnisse zu Versorgungsstrukturen, Berufsethik und zu allen psychotherapeutischen Richtlinienverfahren, deren Anwendung sie im Kontext der Praxiseinsätze vertiefen können. Sie haben Zugang zu einem breiten Spektrum an Kooperationskliniken deutschlandweit.

 

Zugangsvoraussetzungen

Zugelassen werden kann, wer
a) den akademischen Grad eines „Bachelor of Science“ in Psychologie (Erwerb von 180 LP), an einer in- oder ausländischen Hochschule oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss erworben hat, bei dem die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt wurde, oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, deren Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des PsychThG und der PsychThApprO entsprechen, und zwar mit einer Gesamtnote von „gut“ (2,5) oder besser
oder
b) zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte erbracht hat. Ferner muss auf den Bewerbungsunterlagen die Durchschnittsnote vermerkt sein. Der Nachweis der Durchschnittsnote (bzw. das Transcript of Records) darf zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 3 Monat sein.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grundlage eines noch nicht abgeschlossenen Bachelors bewerben werden im Übrigen vorläufig zum Studium zugelassen und können den Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss für das Wintersemester bis zum 30. September nachreichen. Die vorläufige Zulassung erlischt, wenn das Abschlusszeugnis (i. d. R. das Bachelorzeugnis oder ein Äquivalent) nicht bis zu diesem Termin im Studierendensekretariat vorgelegt wird.

Und:
c) Kompetenzen in psychologischen Modulen im Umfang von mind. 120 LP nachweisen kann, welche in folgenden Bereichen nachgewiesen werden müssen:
berufspraktische Einsätze (mind. 19 LP), welche in einem berufsbezogenen Praktikum (mind. 13 LP) und einem empirisch-wissenschaftlichen (experimental-psychologischen) Praktikum (mind. 6 LP) absolviert wurden, Modul/e mit Prüfungsleistung in Statistik bzw. Psychologischer Methodenlehre (mind. 15 LP), Modul/e mit Prüfungsleistung in Psychologischer Diagnostik (mind. 12 LP), Module (mind. 25 LP insgesamt) in den folgenden psychologischen Grundlagenfächern: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle bzw. Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie, Modul/e mit Prüfungsleistung in der Klinischen Psychologie und Psychotherapie, inkl. Störungslehre (mind. 8 LP), Verfahrenslehre (mind. 8 LP), präventive/rehabilitative Konzepte (mind. 2 LP), und Berufsethik (mind. 2 LP), Modul/e zu Grundlagen der angewandten Pädagogik (mind. 4 LP), der Medizin (mind. 4 LP), der Pharmakologie (mind. 2 LP).

Und:
d) eine empirische Bachelorarbeit verfasst hat.

 

Wichtige Informationen

Für den Studiengang wird ein optionaler Studieneignungstest als zusätzliches Kriterium bei der Studienplatzvergabe genutzt. Für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 findet dieser Test allerdings nicht statt und wird auch nicht berücksichtigt. Detaillierte Informationen zur Bewerbung und Studienplatzvergabe finden Sie "hier".

Der Abschluss des Masterstudiums Psychologie mit Schwerpunkt „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ endet mit der Approbationsprüfung. Sie ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen eine anschließende Weiterbildung gem. der PsychThApprO 2020.

 

Berufsperspektiven

Der Masterstudiengang eröffnet die Möglichkeit als approbierter Psychotherapeut bzw. approbierte Psychotherapeutin tätig zu werden. Aktuell haben Absolventinnen und Absolventen sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mögliche Tätigkeitsfelder umfassen:

  • Lehre und Forschung
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie (z.B. nach einer postgradualen Psychotherapieausbildung in eigener Praxis, in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken)
  • Pädagogische Psychologie (z. B. als Schulpsychologin/Schulpsychologe)
  • Gesundheitspsychologe/Gesundheitspsychologin
  • Gutachterin/Gutachter für Forensische Psychologie

 
Studienorganisation

Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z. B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung, nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese FPO läuft nicht aus). Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer FPO. Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z. B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen). Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

  • Modulhandbuch/Studienverlaufsplan/FPO folgen noch und werden hier veröffentlicht.

 

Approbationsordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen 2020

Grundlegend für die Fachprüfungsordnung ist die Approbationsordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen 2020 (PsychThApprO).

2024-02-28T11:26:26
 
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