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International Students
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STARTING
Impressum
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Kurzinfo
Zulassungsbeschränkt | Regelstudienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
ja | 4 Semester | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsbeschränkt, Bewerbung erforderlich, Zulassungstest
Hier gelangen Sie zur Bewerbung
Abschluss
Master of Science
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch
Termine und Fristen
Der Studiengang
Das Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ hat das Ziel, die im Bachelorstudiengang erworbenen grundlegenden psychologischen, theoretischen und praktischen Kompetenzen und Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Er ist gemäß der Approbationsordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (PsychThAppro) berufsrechtlich anerkannt und akkreditiert. Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, eigenständig nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten und werden auf die Berufspraxis als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut vorbereitet. Neben den Vertiefungen in forschungsmethodischen und grundlagenpsychologischen Kompetenzen wird der Fokus auf die berufsqualifizierenden Tätigkeiten des Studiengangs gelegt.
Die Inhalte des Curriculums umfassen:
- 1. Vertiefte forschungsmethodische Kompetenzen
- Statistische Verfahren (v. a. multivariate Verfahren), Methoden der Evaluation sowie der computergestützten Erhebung, Modellierung und Analyse von Daten
- Fortgeschrittene psychologische Diagnostik
- Durchführung eines Forschungsprojekts im Rahmen der Erforschung von psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Krankheiten und deren psychotherapeutischen Behandlung
- 2. Vertiefte grundlagenpsychologische Kompetenzen
- 3. Vertiefte anwendungspsychologische Kompetenzen
- Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre, Vertiefung in angewandter Psychotherapie
- Vertiefung in der psychologischen Diagnostik, Verfassen von Gutachten
- Berufsqualifizierende Tätigkeit in einer psychotherapeutischen Ambulanz sowie einer (teil-)stationären psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtung
- 3-semestriges Begleitmodul zum Erwerb psychotherapeutischer Kompetenzen
In den berufsqualifizierenden Tätigkeiten werden die Kompetenzen psychotherapeutischer Tätigkeit in praxisnaher Lehre, sowie in ambulanten und stationären Praktika eingeübt. Besonderheiten des Siegener Modells sind dabei 1:1 Supervisionen, Intervisionen und ein curricular verankertes Repetitorium zur Vorbereitung auf die Approbationsprüfung. Ergänzend erwerben die Studierenden umfassende Kenntnisse zu Versorgungsstrukturen, Berufsethik und zu allen psychotherapeutischen Richtlinienverfahren, deren Anwendung sie im Kontext der Praxiseinsätze vertiefen können. Sie haben Zugang zu einem breiten Spektrum an Kooperationskliniken deutschlandweit.
Zugangsvoraussetzungen
Zugelassen werden kann, wer
a) den akademischen Grad eines „Bachelor of Science“ in
Psychologie (Erwerb von 180 LP), an einer in- oder
ausländischen Hochschule oder ein gleichwertiger in- oder
ausländischer Abschluss erworben hat, bei dem die Einhaltung
der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt wurde, oder
ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, deren
Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des PsychThG und
der PsychThApprO entsprechen, und zwar mit einer Gesamtnote von
„gut“ (2,5) oder besser
oder
b) zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 150 Leistungspunkte
erbracht hat. Ferner muss auf den Bewerbungsunterlagen die
Durchschnittsnote vermerkt sein. Der Nachweis der
Durchschnittsnote (bzw. das Transcript of Records) darf zum
Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 1 Monat sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grundlage eines noch
nicht abgeschlossenen Bachelors bewerben werden im Übrigen
vorläufig zum Studium zugelassen und können den Nachweis über
den ersten berufsqualifizierenden Abschluss für das
Wintersemester bis zum 30. September nachreichen. Die
vorläufige Zulassung erlischt, wenn das Abschlusszeugnis (i. d.
R. das Bachelorzeugnis oder ein Äquivalent) nicht bis zu diesem
Termin im Studierendensekretariat vorgelegt wird.
Und:
c) Kompetenzen in psychologischen Modulen im Umfang von mind.
120 LP nachweisen kann, welche in folgenden Bereichen
nachgewiesen werden müssen:
berufspraktische Einsätze (mind. 19 LP), welche in einem
berufsbezogenen Praktikum (mind. 13 LP) und einem
empirisch-wissenschaftlichen (experimental-psychologischen)
Praktikum (mind. 6 LP) absolviert wurden, Modul/e mit
Prüfungsleistung in Statistik bzw. Psychologischer
Methodenlehre (mind. 15 LP), Modul/e mit Prüfungsleistung in
Psychologischer Diagnostik (mind. 12 LP), Module (mind. 25 LP
insgesamt) in den folgenden psychologischen Grundlagenfächern:
Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie,
Entwicklungspsychologie, Differentielle bzw.
Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie, Modul/e mit
Prüfungsleistung in der Klinischen Psychologie und
Psychotherapie, inkl. Störungslehre (mind. 8 LP),
Verfahrenslehre (mind. 8 LP), präventive/rehabilitative
Konzepte (mind. 2 LP), und Berufsethik (mind. 2 LP), Modul/e zu
Grundlagen der angewandten Pädagogik (mind. 4 LP), der Medizin
(mind. 4 LP), der Pharmakologie (mind. 2 LP).
Und:
d) eine empirische Bachelorarbeit verfasst hat.
Wichtige Informationen
Für den Studiengang wird ein Zulassungstest als zusätzliches Kriterium bei der Studienplatzvergabe genutzt. Die Anmeldung zum Zulassungstest ist bis einschließlich 4. Juni 2023 möglich. Nähere Informationen finden Sie "hier".
Der Abschluss des Masterstudiums Psychologie mit Schwerpunkt „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ endet mit der Approbationsprüfung. Sie ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen eine anschließende Weiterbildung gem. der PsychThApprO 2020.
Berufsperspektiven
Der Masterstudiengang eröffnet die Möglichkeit als approbierter Psychotherapeut bzw. approbierte Psychotherapeutin tätig zu werden. Aktuell haben Absolventinnen und Absolventen sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mögliche Tätigkeitsfelder umfassen:
- Lehre und Forschung
- Klinische Psychologie und Psychotherapie (z.B. nach einer postgradualen Psychotherapieausbildung in eigener Praxis, in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken)
- Pädagogische Psychologie (z. B. als Schulpsychologin/Schulpsychologe)
- Gesundheitspsychologe/Gesundheitspsychologin
- Gutachterin/Gutachter für Forensische Psychologie
Studienorganisation
Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z. B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO
im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung, nach der
man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese
FPO läuft nicht aus). Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt
den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen
Fächern dar und ist Teil einer FPO. Ergänzende Regelungen und
Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den
Modulhandbüchern (z. B. Voraussetzungen zur Ablegung einer
schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der
Module/Veranstaltungen). Die Praktikumsordnung definiert die
Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen
Praktika abgeleistet werden müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.
- Modulhandbuch/Studienverlaufsplan/FPO folgen noch und werden hier veröffentlicht.
Approbationsordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen 2020
Grundlegend für die Fachprüfungsordnung ist die Approbationsordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen 2020 (PsychThApprO).