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International Students
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STARTING
Impressum
Psychologie
Kurzinfo
Zulassungsbeschränkt | Regelstudienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
ja | 4 Semester | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsbeschränkt, Bewerbung erforderlich, Zulassungstest
Hier gelangen Sie zur Bewerbung
Abschluss
Master of Science
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch
Termine und Fristen
Der Studiengang
Das Masterstudium in Psychologie hat als Ziel, die im Bachelorstudiengang erworbenen grundlegenden psychologischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, eigenständig nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten und werden auf die Berufspraxis als Psychologin bzw. Psychologe vorbereitet. Durch die Wahl der Grundlagen- und Anwendungsvertiefungen sowie des Lehrforschungsprojekts und des Ergänzungsfachs können individuelle Schwerpunkte gebildet werden. Mögliche Schwerpunkte liegen im Bereich der klinischen Psychologie und Psychotherapie, der Wirtschaftspsychologie, oder in der Forschung (als Vorbereitung auf eine mögliche Promotion). Alle möglichen Schwerpunkte des Instituts berücksichtigen eine lebenspannenpsychologische Perspektive.
Die Inhalte des Curriculums umfassen:
- 1. Vertiefte forschungsmethodische Kompetenzen
- Fortgeschrittene Kenntnisse statistischer Verfahren (v.a. multivariate Verfahren), Kenntnisse der Methoden der Evaluation sowie der computergestützten Erhebung, Modellierung und Analyse von Daten
- Fortgeschrittene Kenntnisse der psychologischen Diagnostik
- Durchführung eigener empirisch-wissenschaftlicher Projekte
- Verfassen eines wissenschaftlichen Textes nach fachlichen Standards
- 2. Vertiefte grundlagenpsychologische Kompetenzen
- 3. Vertiefte anwendungspsychologische Kompetenzen
- Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre der Klinischen Psychologie und Möglichkeit der Vertiefung in Angewandter Psychotherapie
- Möglichkeit der Vertiefung in Wirtschaftspsychologie
Dabei belegen alle Studierenden Veranstaltungen in Klinischer Psychologie und Psychotherapie, um die Voraussetzungen für eine spätere Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / zur Psychologischen Psychotherapeutin nach dem Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (siehe z.B. die entsprechenden Seiten auf der Homepae der Deutschein Gesellschaft für Psychologie: https://psychotherapie.dgps.de/startseite/) zu erwerben. Darüber hinaus können sich die Studierenden entscheiden, ob sie den Schwerpunkt ausschließlich auf die Klinische Psychologie und Psychotherapie legen und weitere, sehr praxisorientierte Seminare (z. B. Training in psychotherapeutischen Basisfertigkeiten) belegen oder ob sie einen Schwerpunkt auf Wirtschaftspsychologie legen und ergänzende wirtschaftspsychologische Veranstaltungen belegen. Zum Anwendungsbereich gehört selbstverständlich auch ein berufspraktisches Praktikum.
Zugangsvoraussetzungen
Zugelassen werden kann, wer
a) den akademischen Grad eines "Bachelor of Science" in
Psychologie (Erwerb von 180 LP) an einer in- oder ausländischen
Hochschule oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen
Abschluss erworben hat, und zwar mit einer Gesamtnote von „gut“
(2,5) oder besser
oder
b) zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 150 Leistungspunkte
erbracht hat. Ferner muss auf den Bewerbungsunterlagen die
Durchschnittsnote vermerkt sein. Der Nachweis der
Durchschnittsnote (bzw. das Transcript of Records) darf zum
Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 1 Monat sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grundlage eines noch
nicht abgeschlossenen Bachelors bewerben werden im Übrigen
vorläufig zum Studium zugelassen und können den Nachweis über
den ersten berufsqualifizierenden Abschluss für das
Wintersemester bis zum 30. September nachreichen. Die
vorläufige Zulassung erlischt, wenn das Abschlusszeugnis (i. d.
R. das Bachelorzeugnis oder ein Äquivalent) nicht bis zu diesem
Termin im Studierendensekretariat vorgelegt wird.
Und:
c) Kompetenzen in psychologischen Modulen im Umfang von mind.
120 LP nachweisen kann, welche in folgenden Bereichen
nachgewiesen werden müssen:
Experimental-psychologisches Praktikum (mind. 6 LP), Modul/e
mit Prüfungsleistung in Statistik bzw. Psychologischer
Methodenlehre (mind. 9 LP), Modul/e mit Prüfungsleistung in
Psychologischer Diagnostik (mind. 6 LP), mind. vier Module
(mind. je 6 LP) mit Prüfungsleistung in den folgenden
Grundlagenfächern: Allgemeine Psychologie, Biologische
Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle bzw.
Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie, mind. zwei
Module mit Prüfungsleistung (mind. 6 LP) in psychologischen
Anwendungsfächern wie Klinische Psychologie, Arbeits- und
Organisationspsychologie und Pädagogische Psychologie, eine
empirische Bachelorarbeit.
Wichtige Informationen
Für den Studiengang wird ein Zulassungstest als zusätzliches Kriterium bei der Studienplatzvergabe genutzt. Die Anmeldung zum Zulassungstest ist bis einschließlich 4. Juni 2023 möglich. Nähere Informationen finden Sie "hier".
Der Abschluss des Masterstudiums Psychologie ermöglicht AbsolventInnen eine anschließende Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin.
Berufsperspektiven
Der Masterstudiengang eröffnet viele Berufsmöglichkeiten. Aktuell haben MasterabsolventInnen sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie können in verschiedenen, stetig wachsenden Berufsfeldern arbeiten:
- Lehre und Forschung
- Klinische Psychologie und Psychotherapie (z.B. nach einer postgradualen Psychotherapieausbildung in eigener Praxis, in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken)
- Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie (z.B. in der Personalentwicklung)
- Pädagogische Psychologie (z.B. als Schulpsycholog*in)
- Marktforschung, Werbeagenturen, Meinungsforschungsinstitute, Medienpsycholog*in
- Gesundheitspsycholog*in, Verkehrspsycholog*in, Sportpsycholog*in, Gutachter*in für Forensische Psychologie
Studienorganisation
Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO
im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der
man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese
FPO läuft nicht aus). Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt
den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen
Fächern dar und ist Teil einer FPO. Ergänzende Regelungen und
Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den
Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer
schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der
Module/Veranstaltungen, …). Die Praktikumsordnung definiert die
Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen
Praktika abgeleistet werden müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.