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Zentrale Studienberatung
im SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
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0271 740-2712
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International Students
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Impressum

Psychologie

Abschluss

Master of Science

Weitere Informationen zum Studiengang

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Unterrichtssprache

Deutsch

Termine und Fristen

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Der Studiengang

Das Masterstudium in Psychologie hat als Ziel, die im Bachelorstudiengang erworbenen grundlegenden psychologischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, eigenständig nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten und werden auf die Berufspraxis als Psychologin bzw. Psychologe vorbereitet. Durch die Wahl der Grundlagen- und Anwendungsvertiefungen sowie des Lehrforschungsprojekts und des Ergänzungsfachs können individuelle Schwerpunkte gebildet werden. Mögliche Schwerpunkte liegen im Bereich der klinischen Psychologie und Psychotherapie, der Wirtschaftspsychologie, oder in der Forschung (als Vorbereitung auf eine mögliche Promotion). Alle möglichen Schwerpunkte des Instituts berücksichtigen eine lebenspannenpsychologische Perspektive.

Die Inhalte des Curriculums umfassen:

  • 1. Vertiefte forschungsmethodische Kompetenzen
    • Fortgeschrittene Kenntnisse statistischer Verfahren (v.a. multivariate Verfahren), Kenntnisse der Methoden der Evaluation sowie der computergestützten Erhebung, Modellierung und Analyse von Daten
    • Fortgeschrittene Kenntnisse der psychologischen Diagnostik
    • Durchführung eigener empirisch-wissenschaftlicher Projekte
    • Verfassen eines wissenschaftlichen Textes nach fachlichen Standards
  • 2. Vertiefte grundlagenpsychologische Kompetenzen
  • 3. Vertiefte anwendungspsychologische Kompetenzen
    • Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre der Klinischen Psychologie und Möglichkeit der Vertiefung in Angewandter Psychotherapie
    • Möglichkeit der Vertiefung in Wirtschaftspsychologie

Dabei belegen alle Studierenden Veranstaltungen in Klinischer Psychologie und Psychotherapie, um die Voraussetzungen für eine spätere Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / zur Psychologischen Psychotherapeutin nach dem Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (siehe z.B. die entsprechenden Seiten auf der Homepae der Deutschein Gesellschaft für Psychologie: https://psychotherapie.dgps.de/startseite/) zu erwerben. Darüber hinaus können sich die Studierenden entscheiden, ob sie den Schwerpunkt ausschließlich auf die Klinische Psychologie und Psychotherapie legen und weitere, sehr praxisorientierte Seminare (z. B. Training in psychotherapeutischen Basisfertigkeiten) belegen oder ob sie einen Schwerpunkt auf Wirtschaftspsychologie legen und ergänzende wirtschaftspsychologische Veranstaltungen belegen. Zum Anwendungsbereich gehört selbstverständlich auch ein berufspraktisches Praktikum.

 

Zugangsvoraussetzungen

Zugelassen werden kann, wer
a) den akademischen Grad eines "Bachelor of Science" in Psychologie (Erwerb von 180 LP) an einer in- oder ausländischen Hochschule oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss erworben hat, und zwar mit einer Gesamtnote von „gut“ (2,5) oder besser
oder
b) zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 150 Leistungspunkte erbracht hat. Ferner muss auf den Bewerbungsunterlagen die Durchschnittsnote vermerkt sein. Der Nachweis der Durchschnittsnote (bzw. das Transcript of Records) darf zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 1 Monat sein.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grundlage eines noch nicht abgeschlossenen Bachelors bewerben werden im Übrigen vorläufig zum Studium zugelassen und können den Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss für das Wintersemester bis zum 30. September nachreichen. Die vorläufige Zulassung erlischt, wenn das Abschlusszeugnis (i. d. R. das Bachelorzeugnis oder ein Äquivalent) nicht bis zu diesem Termin im Studierendensekretariat vorgelegt wird.

Und:
c) Kompetenzen in psychologischen Modulen im Umfang von mind. 120 LP nachweisen kann, welche in folgenden Bereichen nachgewiesen werden müssen:

Experimental-psychologisches Praktikum (mind. 6 LP), Modul/e mit Prüfungsleistung in Statistik bzw. Psychologischer Methodenlehre (mind. 9 LP), Modul/e mit Prüfungsleistung in Psychologischer Diagnostik (mind. 6 LP), mind. vier Module (mind. je 6 LP) mit Prüfungsleistung in den folgenden Grundlagenfächern: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle bzw. Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie, mind. zwei Module mit Prüfungsleistung (mind. 6 LP) in psychologischen Anwendungsfächern wie Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie und Pädagogische Psychologie, eine empirische Bachelorarbeit.

 

Wichtige Informationen

Für den Studiengang wird ein Zulassungstest als zusätzliches Kriterium bei der Studienplatzvergabe genutzt. Die Anmeldung zum Zulassungstest ist bis einschließlich 4. Juni 2023 möglich. Nähere Informationen finden Sie "hier".

Der Abschluss des Masterstudiums Psychologie ermöglicht AbsolventInnen eine anschließende Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin.

 

Berufsperspektiven

Der Masterstudiengang eröffnet viele Berufsmöglichkeiten. Aktuell haben MasterabsolventInnen sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie können in verschiedenen, stetig wachsenden Berufsfeldern arbeiten:

  • Lehre und Forschung
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie (z.B. nach einer postgradualen Psychotherapieausbildung in eigener Praxis, in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken)
  • Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie (z.B. in der Personalentwicklung)
  • Pädagogische Psychologie (z.B. als Schulpsycholog*in)
  • Marktforschung, Werbeagenturen, Meinungsforschungsinstitute, Medienpsycholog*in
  • Gesundheitspsycholog*in, Verkehrspsycholog*in, Sportpsycholog*in, Gutachter*in für Forensische Psychologie 

 
Studienorganisation

Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese FPO läuft nicht aus). Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer FPO. Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …). Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

2023-08-10T08:44:40
 
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