Zentrale Studienberatung
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International Students
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STARTING
Impressum
Theaterpädagogik
Kurzinfo
Zulassungsbeschränkt | Regelstudienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 4 Semester/
8 Semester (Teilzeit) |
✔ | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsfrei, Bewerbung erforderlich
Hier gelangen Sie zur Bewerbung
Abschluss
Master of Arts
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch
Termine und Fristen
Der Studiengang
Im Ergänzungsfach Theaterpädagogik erhalten Studierende eine theaterpädagogische Ausbildung in Auseinandersetzung mit theoretischen, künstlerisch-praktischen und didaktisch-methodischen Aspekten des pädagogisch intendierten Umgangs mit der Kunstform Theater.
Das Studium vermittelt Grundlagen in Theorie und Praxis des Theaters beziehungsweise der Theaterpädagogik. In den Modulen Künstlerische Praxis sowie Didaktik und Methodik werden Studierende darüber hinaus auch praktisch befähigt, sich Kompetenzen in folgenden Tätigkeitsfeldern anzueignen:
- Gestaltung von Vermittlungsprozessen zwischen Theater und Publikum
- Initiierung und Leitung nichtprofessioneller Theatergruppen sowohl unterschiedlichen Alters (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren) als auch in unterschiedlichen Lebensräumen (Schule, Freizeiteinrichtung, Kirche, Heim etc.)
- Anwendung von theatralen Verfahren in verschiedenen Lehr- und Lernsituationen, beispielsweise in der Vermittlung von Lerngegenständen aber auch im sozialen Lernen
Ein Theorie- und Geschichtsmodul ermöglicht den Erwerb theoretischen und historischen Wissens über Theater und Theaterpädagogik.
Studierbar als...
Theaterpädagogik kann als Ergänzungsfach (Modell B) studiert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Philosophischen Fakultät zum M.A. Theaterpädagogik.
Zugangsvoraussetzungen
1) Abschluss eines Bachelorstudiums in den
Geistes-, Kultur-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften
oder
2) Abschluss eines Bachelorstudiums in
vergleichbaren Studiengängen.
Es gilt immer die aktuelle
Prüfungsordnung.
Studienorganisation
Fachprüfungsordnungen inklusive
Studienverlaufsplänen und Modulbeschreibungen
Neben der Rahmenprüfungsordnung (RPO-M) sowie den Allgemeinen
fachspezifischen Regelungen der Fachprüfungsordnungen
(PHIL-FPO-M) legen Fachprüfungsordnungen der einzelnen
(Teil-)Studiengänge (FPOs) die grundlegenden Strukturen eines
(Teil-)Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Den Fachprüfungsordnungen sind
Studienverlaufspläne, die den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern
darstellen, sowie Modulbeschreibungen (inhaltliche Angaben zu
Modulen) beigefügt.
Für Studierende gilt bei der Einschreibung in das erste
Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO.